Spielfeld/Informationspaket

Aus VBL-Wiki
Version vom 28. August 2018, 12:20 Uhr von Sattler (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Das farbig abgesetzte Spielfeld ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Vereine den Volleyballsport und insbesondere die Veranstaltung von Spieltagen weiterentwickeln möchten. Den Spielstätten kommt bei der Attraktivitätssteigerung eine besondere Bedeutung zu. Bei den Auflagen handelt es sich um wichtige Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Volleyballsports. Sie machen den Sport für Zuschauer, Medien und Wirtschaftspartner der Vereine attraktiver. Sie sind damit eine wichtige Investition in die Zukunft des Sports.

Häufig gestellte Fragen

Welche Techniken gibt es, ein farbiges Spielfeld nachträglich in eine Halle einzubringen?

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Optionen für ein farbig abgesetztes Spielfeld:

  • Einfärbung des Volleyballspielfelds/“Lackierung“
  • Austausch des Hallenbodens im Bereich des Spielfelds; alter Boden wird herausgefräst und neuer, farbiger Hallenboden wird eingesetzt
  • Kompletter Austausch des Hallenbodens
  • Auslegen eines mobilen Bodens

Diese Arbeiten betreffen nur den Belag, nicht den Unterbau des Hallenbodens.

Welche Techniken haben sich bewährt?

Die Einfärbung/Lackierung des Spielfelds hat sich in den 2. Bundesligen absolut bewährt. Sie kann schnell und kostengünstig erfolgen.

Welche Kosten entstehen für die Einfärbung?

Die Kosten für die Varianten (1) und (2) betragen nach unseren Erfahrungen – je nach Variante - zwischen 4.500 und 10.000 Euro. Der komplette Austausch eines Hallenbodens ist dagegen deutlich teurer und erreicht einen sechsstelligen Betrag. Kostenvoranschläge von Referenzobjekten erhalten Sie auf Anfrage beim VBL-Center.

Welche Firmen können diese Arbeiten durchführen?

Auf Anfrage beim VBL-Center erhalten Sie eine Liste der Referenzfirmen, mit denen Vereine der VBL in der Vergangenheit bereits Maßnahmen umgesetzt haben. Die Firmen verfügen meist über Außendienstmitarbeiter in ganz Deutschland, sind allerdings z.T. auf unterschiedliche Beläge spezialisiert. Wir empfehlen, dass Verein und Träger der Halle zusammen mit Firmen einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und Realisierungsmöglichkeiten prüfen.

Wie stark muss das Spielfeld farbig abgehoben werden?

Die VBL-Ordnungen sehen hierfür keine exakte Vorgabe vor. Wir empfehlen ein deutlich abgesetztes Spielfeld. Wo Nutzerkonflikte keine markante Hervorhebung erlauben, ist auch eine dezente Absetzung möglich. Beispiele finden Sie am Ende dieser Seite.

Können weitere Linien durch das Feld verlaufen?

Ja, andere Linien – Mittelkreise vom Basketball, Wurf- und Torkreise, Badmintonlinien u.a. – können in der 2. Bundesliga weiter durch das Volleyballfeld laufen. Allerdings sollen die Volleyballlinien nicht unterbrochen werden.

Ausnahmegenehmigungen

Auf Antrag können Vereine eine befriste Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Antrag ist – zusammen mit dem Antrag auf Lizenzierung der Spielhalle (Vordruck G) – formlos an den VBL-Vorstand zu richten. Die Ausnahmegenehmigung ist mit der Vorgabe verbunden, dass der Verein die Planungen für ein farbiges Spielfeld angestoßen hat und verbindliche Erklärungen zur Umsetzung abgegeben werden. Ein „Aussitzen“ ist nicht möglich.

Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist die Vorlage folgender Bestätigungen:

  1. Die verbindliche Bestätigung des Trägers der Spielhalle, dass in der Spielhalle grundsätzlich das Spielfeld farbig markiert werden darf.
  2. Die verbindliche Bestätigung des Trägers der Spielhalle, bis wann das Spielfeld farbig markiert wird und warum eine Markierung nicht früher möglich ist?
  3. Eine verbindliche Bestätigung über die Kostenübernahme.

Die Bestätigungen sollten möglichst zum 01.05. (Lizenzantrag) vorzulegen, können aber in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden.

In folgenden Fällen wurden in der Vergangenheit Ausnahmegenehmigungen erteilt. Grundsätzlich können sich Vereine hierauf aber nicht berufen:

  • Komplettsanierung des Sporthallenbodens in der darauf folgenden Saison
  • Bau einer neuen Halle mit farbigem Spielfeld
  • Fehlende kommunale Finanzmittel im laufenden Haushalt, verbindliche Zusage zur Kostenübernahme im darauf folgenden Hauhaltsjahr

Vereine, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen, sollten sich immer mit dem VBL-Center in Verbindung setzen, um die Voraussetzungen zu prüfen. Es gibt für Aufsteiger keinen Automatismus für Ausnahmegenehmigungen.

Beispiele für farbig abgesetzte Spielfelder

  • Vechta: Beispiel für ein deutlich farblich abgesetztes Spielfeld, durch das auch Linien mehrerer anderer Sportarten laufen (2.Liga Frauen)

Spielfeldvechta.png

  • Delbrück: Beispiel für ein deutlich farblich abgesetztes Spielfeld, durch das auch Linien mehrerer anderer Sportarten laufen (2.Liga Männer)

Spielfelddelbrueck.png

  • Rottenburg: Beispiel für ein dezent farblich abgesetztes Spielfeld, durch das auch Linien mehrerer anderer Sportarten laufen (1.Liga Männer)

Spielfeldrottenburg.png

  • ARENA Düren: Beispiel für ein dezent farblich abgesetztes Spielfeld, durch das auch Linien mehrerer anderer Sportarten laufen (1.Liga Männer)

Spielfelddueren.png

  • Sömmeringhalle Berlin: Beispiel für ein deutlich farblich abgesetztes Spielfeld (dominant), durch das auch wenige Linien anderer Sportarten laufen (1.Liga Männer)

Spielfeldberlin.png

  • Arena Friedrichshafen: Beispiel für eine Volleyballhalle, dominant abgesetztes Spielfeld, keine Linien außer Volleyball (Champions League Männer)

Spielfeldfhafen.png

Fachbetriebe für Sporthallenböden

  • Eine Liste von Fachbetrieben erhalten Sie auf Anfrage beim VBL-Center.

Referenzangebote/Kostenvoranschläge

  • Referenzangebote/Kostenvoranschläge von bereits realisierten Projekten erhalten Sie auf Anfrage beim VBL-Center.