Spielervertrag/Arbeitsvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. März 2010, 12:11 Uhr
Allgemeines
Vordruck C deckt nur die lizenz- und ordungsrechtlich relevanten Inhalte eines Spielervertrags ab. Daher wird Vordruck C häufig auch nur als "Deckblattvertrag" bezeichnet. Ein Arbeitsverhältnis wird hierdurch jedoch nicht begründet. Hierzu ist ein eigenständiger Arbeitsvertrag mit dem Spieler zu schließen. Häufig werden diese Verträge durch Spielervermittler verhandelt.
Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer (=Spieler) verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber (=Verein oder Spielbetriebsgesellschaft) hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren. Daneben können im Arbeitsvertrag weitere Leistungspflichten vereinbart werden. Der Arbeitsvertrag regelt im Wesentlichen Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Allgemeine Regelungen
Laufzeit
- Vertragsende und -beginn
- ein- oder beidseitige Optionen zur Vertragsverlängerung für X Jahre
- Abfindung bzw. Ablösesumme bei vorzeitiger Vertragsauflösung
- Ligazugehörigkeit (z.B. nur bei Zugehörigkeit zur 1. Bundesliga, vorzeitiges Vertragsende bei Auf-/Abstieg, Anpassung Vergütung bei Auf-/Abstieg)
Weiteres
- regelmäßiger Arbeitsort
- Regelung zu Transfergebühren und Spielervermittlergebühren
Leistungen des Vereins
Vergütungen
- Gehalt
- monatliches Grundgehalt incl. Zeitpunkt Fälligkeit
- Prämien
- Erfolgsprämien (Spielgewinn, Saisonplatzierung)
- Einsatzprämien (Einsätze, Einwechselungen, Spieldauer)
- Zeitpunkt der Fälligkeit
- Sachleistungen
- Wohnung
- PKW
- Vergünstigungen bei Wirtschaftspartnern
- Verpflegung bei Auswärtsfahrten
- Reisekosten, Familienheimfahrten
- Sport- und Freizeitkleidung, Ausrüstungsgegenstände
- Auslagenersatz
Wettkampf, Training und Betreuung
- Gewährleistung der Teilnahme an Spielen und Training unter qualifizierter Leitung
- Regelung für den Fall, dass mehr als 12 Spieler beim Verein unter Vertrag stehen
- Trainingsumfang (Ball, Kraft, ...)
- physiotherapeutische Betreuung
- ärztliche Betreuung
- kostenlose Überlassung der Vereinseinrichtungen
- Gewährleistung der Teilnahme an Spielen und Training unter qualifizierter Leitung
Freistellung und Urlaub
- Urlaub
- Urlaubsanspruch
- Familienheimfahrten
- Nationalmannschaft
- Freistellung zu Nationalmannschaftsmaßnahmen außerhalb der Bundesliga-Saison
- Regelung zur Freistellung zu Nationalmannschaftsmaßnahmen während der Bundesliga-Saison (z.B. bei Ausländern)
- Regelung zu Abstellungskosten
- Schule, Ausbildung und Nebenbeschäftigungen
- Freistellung zu Schule und Ausbildung (Klausurphasen, Abitur, Pflichtpraktika etc.)
- Gewährung einer Nebenbeschäftigung
- Beach-Volleyball
- Teilnahme an Beach-Volleyball-Turnieren (von ... bis ...)
Versicherungen
- Krankenversicherung
- Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung, Reha-Kosten etc.)
Leistungen des Spielers
Aufgabenbeschreibung
- Sport
- Teilnahme am regelmäßigen Training (Anzahl, Umfang)
- Teilnahme an Trainingslagern
- Teilnahme an Pflichtspielen (Liga, Pokal, International)
- ggf. gesonderte Regelung zu Spielen an Werktagen
- Teilnahme an Freundschaftsspielen
- Anti-Doping-Verpflichtungen
- Sportmedizinische (Eingangs-)Untersuchungen
- Teilnahme an Mentaltraining
- Teilnahme an Spielerbesprechungen, Spielvorbereitungen, Videoanalyse
- gewissenhafte Vorbereitung auf Training und Wettkämpfe
- PR und Marketing
- Teilnahme an PR-Terminen (Interviews, Pressekonferenzen, Jugendcamps etc.)
- Teilnahme an Marketingterminen
- Teilnahme an Mannschaftspräsentation, Sportlerehrungen, Vereinssitzungen etc.
- Tragen der offiziellen Ausrüstung und Freizeitkleidung
- Teilnahme an Medientraining
- Einhaltung der PR-Richtlinien (z.B. keine öffentliche Kritik an Mannschaftsmitgliedern, Trainern und Vereinsführung)
- Sonstiges
- Teilnahme an Teambuildigung-Maßnahmen
- Einhaltung sonstiger Bestimmungen der Mannschaftsordnung
- Teilnahme an Sprachkursen
- Anerkennung der Satzungen und Ordnungen, Regeln und des Fair Play-Gedanken
- Vorbild-Funktion, Verhalten in der Öffentlichkeit
- Regelungen im Krankheits- und Verletzungsfall
- Behandlung durch Mannschaftsarzt, ggf. ENtbindung der Ärzte von der Schweigepflicht
- Reha-Maßnahmen, Aufbautraining
- Einsatz in tieferklassigen Mannschaften des Vereins
- alternative Einsatzbereiche (Scouting, PR-Arbeit o.a.)
Weiteres
- Verzicht auf Ausübung gefährlicher Sportarten (z.B. Skifahren)
- Verzicht auf Teilnahme an Sportwetten in den Wettbewerben, an denen der Verein teilnimmt
- Abtretung der Persönlichkeits- und Vermarktungsrechte
Sanktionen
- Geldstrafen, Vertragsstrafen bei Verletzung von Vertragspflichten, Spielsperren etc.