Spielerlizenz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
* [[Vordruck B | Anzeige Ausbildungskostenerstattung bei U23-Spielern]] | * [[Vordruck B | Anzeige Ausbildungskostenerstattung bei U23-Spielern]] | ||
* Erklärungen von Spieler und Verein zur Laufzeit des Spielervertrags | * Erklärungen von Spieler und Verein zur Laufzeit des Spielervertrags | ||
* die Anti-Doping- | * die [[Vordruck D-1 | Anti-Doping-Vereinbarung]] sowie [[Vordruck D-2 | Schiedsvereinbarung]] sowie der [[Ethik-Code]] | ||
* bei minderjährigen Spielern die Versicherung des Vereins, dass dem Verein die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt | * bei minderjährigen Spielern die Versicherung des Vereins, dass dem Verein die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt | ||
Version vom 12. August 2019, 12:57 Uhr
Allgemeines
Jeder Spieler in der Bundesliga benötigt eine Spielerlizenz, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können.
Beantragung
Die Beantragung einer Spielerlizenz erfolgt im VBL-SAMS durch den Verein. Der Spieler bestätigt den Antrag ebenfalls im VBL-SAMS, ehe der Antrag schließlich im VBL-Center bearbeitet wird.
Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:
- Personenstammdaten
- Foto
- der bisher gültige DVV-Spielerpass, bei Vereinswechsel mit Freigabe des alten Vereins
- Anzeige Ausbildungskostenerstattung bei U23-Spielern
- Erklärungen von Spieler und Verein zur Laufzeit des Spielervertrags
- die Anti-Doping-Vereinbarung sowie Schiedsvereinbarung sowie der Ethik-Code
- bei minderjährigen Spielern die Versicherung des Vereins, dass dem Verein die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt
Die Spielerlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.