Spielerlizenz: Unterschied zwischen den Versionen
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* VBL-Doppelspielrecht: für Spieler, die bereits eine Spielberechtigung in einer niedrigeren Spielklasse besitzen und ein Doppelspielrecht in der Bundesliga erhalten | * VBL-Doppelspielrecht: für Spieler, die bereits eine Spielberechtigung in einer niedrigeren Spielklasse besitzen und ein Doppelspielrecht in der Bundesliga erhalten |
Aktuelle Version vom 30. März 2020, 13:38 Uhr
Allgemeines
Jeder Spieler in der Bundesliga benötigt eine VBL-Spielerlizenz, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können.
Beantragung
Die Beantragung einer Spielerlizenz erfolgt im VBL-SAMS durch den Verein. Der Spieler bestätigt den Antrag ebenfalls im VBL-SAMS, ehe der Antrag schließlich im VBL-Center bearbeitet wird.
Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:
- Personenstammdaten
- Foto
- die bisher gültige DVV-Spielerlizenz, bei Vereinswechsel mit Freigabe des alten Vereins
- Anzeige Ausbildungskostenerstattung bei U23-Spielern
- Erklärungen von Spieler und Verein zur Laufzeit des Spielervertrags
- die Anti-Doping-Vereinbarung sowie Schiedsvereinbarung sowie der Ethik-Code
- bei minderjährigen Spielern die Versicherung des Vereins, dass dem Verein die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt
Die VBL-Spielerlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.
Lizenztypen
Es gibt folgende Lizenztypen:
- VBL-Spielerlizenz (GER): für Spieler, deren Ursprungsverband der DVV ist
- VBL-Spielerlizenz (ITC): für Spieler, deren Ursprungsverband nicht der DVV ist und ein Internationales Transfer Zertifikat (ITC) benötigen
- VBL-Spielerlizenz (BSP): für Spieler, die in einer Mannschaft spielen, die mittels Sonderspielrecht am Spielbetrieb teilnimmt (Bundesstützpunktspieler)
- VBL-Doppelspielrecht: für Spieler, die bereits eine Spielberechtigung in einer niedrigeren Spielklasse besitzen und ein Doppelspielrecht in der Bundesliga erhalten