Spielbetriebsgesellschaft

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Allgemeines

Die Gründung einer Spielbetriebsgesellschaft dient der Auslagerung der Organisation und Finanzierung einer Lizenzligamannschaft vom Hauptverein in ein Wirtschaftsunternehmen. Meist werden Spielbetriebsgesellschaften in Form einer GmbH gegründet. Inhaber der Bundesliga-Lizenz bleibt in jedem Fall allerdings der Verein.

Vorteile, Motive für die Gründung einer Spielbetriebsgesellschaft

  • Professionalisierung des Managements
  • betriebswirtschaftliche Ausrichtung und Kompetenz
  • schlankere Strukturen, schnellere Entscheidungswege
  • Beteiligung der Vereinsgremien entfällt (Vorstand, Mitgliederversammlung des Gesamtvereins)
  • klare Verantwortung des Managements für unternehmerische Entscheidungen
  • besserer Gläubigerschutz, insbesondere im Haftungsbereich
  • gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Kontrollen des Jahresabschlusses; Bilanzierungspflicht
  • Stimmrecht in Gesellschafterversammlung i.d.R. nach Kapitalanteilen (statt Kopfzahl in Mitgliederversammlungen)
  • Sicherung der Gemeinnützigkeit des Hauptvereins

Gründung einer Spielbetriebsgesellschaft

Gesellschaftsvertrag/-satzung

Der Gesellschaftsvertrag einer Spielbetriebsgesellschaft beinhaltet u.a. Regelungen zu:

  • Namen und Sitz der Firma
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Stammkapital und Einlagen
  • Beginn und Dauer der Gesellschaft
  • Geschäftsführung, Vertretung
  • Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht
  • Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
  • Beirat
  • Gründungsaufwand

Gesellschafterstruktur

  • Das VBL-Regelwerk enthält keine Anforderungen zur Gesellschafterstruktur einer Spielbetriebsgesellschaft.
  • Es ist nicht erforderlich, dass der Verein Mehrheitsgesellschafter ist. Allerdings bleibt der Verein in jedem Fall Lizenznehmer der Bundesliga-Lizenz.

Musterverträge/Mustersatzungen

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Vertragliche Regelungen zwischen Verein und Spielbetriebsgesellschaft

Welche Leistungen die Spielbetriebsgesellschaft erbringt und welche Rechte ihr vom Verein überlassen werden, regelt ein Vertrag zwischen Verein und Spielbetriebsgesellschaft. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Gesellschaftsvertrag.

Musterverträge

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