Spielabsage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VBL-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 142: Zeile 142:
===Absage weiterer Spiele aufgrund von getroffenen Spielabsagen===
===Absage weiterer Spiele aufgrund von getroffenen Spielabsagen===
* Hat die Spielleitung Spiele gemäß 1.2 und 2.1 abgesagt, prüft das VBL-Center:
* Hat die Spielleitung Spiele gemäß 1.2 und 2.1 abgesagt, prüft das VBL-Center:
# ob an dem Spielort bzw. in der Region weitere Spiele stattfinden
** ob an dem Spielort bzw. in der Region weitere Spiele stattfinden
# ob Reiserouten weiterer Mannschaften von den widrigen Wetter-/Verkehrsverhältnissen betroffen sind
** ob Reiserouten weiterer Mannschaften von den widrigen Wetter-/Verkehrsverhältnissen betroffen sind
* VBL-Center nimmt telefonischen Kontakt mit diesen Mannschaften auf und klärt aktuelle Lage
* VBL-Center nimmt telefonischen Kontakt mit diesen Mannschaften auf und klärt aktuelle Lage
* Spielleitung trifft Entscheidung über Spielabsagen von Amts wegen
* Spielleitung trifft Entscheidung über Spielabsagen von Amts wegen

Aktuelle Version vom 8. Februar 2020, 16:13 Uhr

Grundsätzliches

Zuständigkeiten

  • An Wochenenden/Spieltagen mit widrigen Wetterverhältnissen ist die Notfall-Hotline des VBL-Centers (030-2005070-0) ganztägig besetzt.
  • Über eine Spielabsage aufgrund widriger Wetterbedingungen entscheidet die Spielleitung nach Maßgabe der Handlungsanweisung endgültig. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig.

Bewertungsgrundlagen

Allgemein

  • Für die Bewertung der Wetter- und Verkehrsverhältnisse ist maßgeblich die Anreise zum Spieltag sowie die Lage am Austragungsort entscheidend. Zu erwartende widrige Verhältnisse bei der Rückreise sind nur bei sehr extremen Wettersituationen zu berücksichtigen. Erfolgt die Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sind auch die Reiseverbindungen für die Rückreise sowie alternativ die Übernachtungsmöglichkeiten zu prüfen.
  • Mehrkosten für die Anreise bei widrigen Wetter- und Verkehrsverhältnissen sind den Vereinen zuzumuten. Dies umfasst in jedem Fall die Kosten für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Übernachtungskosten und Stornokosten, auch wenn dem Verein bereits Kosten für die ursprüngliche Reiseplanung (z.B. Busmiete) entstehen.

Wetterverhältnisse

  • Maßgeblich sind die Wettervorhersagen und die Wetterwarnungen des DWD (http://www.dwd.de), die nach Landkreisen gegliedert sind. Neben der aktuellen Warnkarte ist eine Warnentwicklung für die nächsten 24 Stunden verfügbar.
Warnungen vor extremem Unwetter (dunkelrot)
  • Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen in auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall den u.U. ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor. (zwingende Absage!)
Unwetterwarnung (rot)
  • Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden durch das Wetter auftreten. Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetterentwicklung. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Wenn Sie sich dem Wetter aussetzen müssen, seien Sie sehr vorsichtig (Prüfung einer Absage).
  • z.B. zu berücksichtigende Aspekte:
  1. Warnentwicklung für die nächsten 24 Stunden betrachten. Haben Warnmeldungen steigende oder abnehmende Intensität?
  2. bei Schnee: Liegt Ort direkt an BAB (i.d.R. gut geräumt) oder weit abseits von BAB/Bundesstraßen, nur über Land-/Kreisstraßen erreichbar?
  3. bei Hochwasser: Liegt Ort/Halle direkt an Küste/Ufer oder im Binnenland. Betrifft die für den Kreis ausgesprochene Wetterwarnung wirklich den gesamten Kreis?
  4. aktuelle Verkehrslage (s.u.)
Amtliche Vorwarnnung zur Unwetterwarnung (Warndreieck)
  • Eine sehr gefährliche oder sogar extrem gefährliche Wetterentwicklung ist erkennbar und möglich, Gebiet, Zeit und Intensität aber noch nicht hinreichend gesichert. Die Ausgabe dieser Vorwarnung dient der rechtzeitigen Vorbereitung von Schutzmaßnahmen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die weitere Wetterentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen und amtlichen Unwetterwarnungen. (Prüfung einer Absage (s.o.))
Warnungen vor markantem Wetter, Wetterwarnungen (gelb, orange)
  • (keine Absage)
Extreme sonstige Wetterverhältnisse (kein DWD- Status)
  • Wetterverhältnisse, die nicht im DWD angezeigt oder prognostiziert werden, aber in anderen Wetterberichten veröffentlicht werden oder plötzlich eintreten, sind nach Maßgabe der o.g. Kriterien zu berücksichtigen.

Verkehrsverhältnisse

  • Maßgeblich sind die Verkehrsmeldungen des ADAC (http://www.adac.de) sowie der Landespolizei der jeweiligen Bundesländer.
  • z.B. zu berücksichtigende Aspekte:
  1. Komplettsperrung von Autobahnen ohne Ausweichmöglichkeiten
  2. wetterbedingte Stauungen ohne Ausweichmöglichkeiten
  3. bei Schnee: Liegt Ort direkt an BAB (i.d.R. gut geräumt) oder weit abseits von BAB/Bundesstraßen, nur über Land-/Kreisstraßen erreichbar?
  4. eingestellter Winterdienst
  5. Fahrverbote

Einschätzungen der Melde- und Lagezentren des Bundes und der Länder (Innenministerium, Amt für Katastrophenschhutz)

  • z.B. im Fall von Katastrophen u.a.

Alternative Anreisemöglichkeiten

  • Maßgeblich sind die Fahrplanauskünfte der Deutschen Bahn (http://www.bahn.de). Zu berücksichtigen sind die planmäßigen Verbindungen sowie die aktuellen Meldungen über Störungen im Betriebsablauf (Verspätungen, Zugausfälle etc.)
  • Besitzen der Startort oder Austragungsort keinen Bahnhof, so ist die An-/Weiterreise mit öffentlichen Bussen zumutbar, bei einer Strecke bis zu 30 Kilometern ebenso die Nutzung von Taxis.
  • Erfolgt die Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sind auch die Reiseverbindungen für die Rückreise sowie alternativ die Übernachtungsmöglichkeiten zu prüfen.

Absage(antrag) durch den Ausrichter

Hallensperrung

  • Träger sperrt Spielhalle von Amts wegen (z.B. wegen Schneelasten)
  • Ausrichter informiert VBL-Center und reicht amtliches Bestätigungsschreiben ein
  • VBL-Center informiert Gastmannschaft, Schiedsrichter und SR-Beaobachter
  • Information auf Internetseite und Live-Ticker
  • Neuansetzung des Spiels

Wetter- und Verkehrsbedingungen vor Ort

Meldung

  • Die Vereine werden aufgefordert, widrige Wetterverhältnisse vor Ort sofort dem VBL-Center (Notfall-Hotline) zu melden und ggf. eine Spielabsage zu beantragen.

Prüfung

  • VBL-Center (und Verein) prüfen schnellstmöglich:
    • aktuelle Wettersituation
    • Prognose der Wettersituation bis zum Spielbeginn
    • aktuelle Verkehrssituation
    • Prognose der Verkehrssituation bis zum Spielbeginn
    • Entscheidungen anderer Sportorganisationen
      • Absage Spielbetrieb durch Landessportbünde
      • Absage Spielbetrieb durch Profi-Ligen (ACHTUNG: Keine Platzsperren beim Fußball)
    • VBL-Center sichert Informationen zur ggf. späteren Beweisführung
  • Gesprächsprotokoll mit Verein
  • Ausdruck, Wetterkarten, Verkehrsmeldungen, Bahnverbindungen etc.

Entscheidung

  • Nach Prüfung entscheidet die Spielleitung spätestens 1 Stunde nach Meldung des Vereins über Spielabsage.

Weiteres Handling bei Absage durch Spielleitung

  • VBL-Center informiert Ausrichter, Gast, Schiedsrichter, SR-Beobachter
  • Information auf Internetseite und Live-Ticker
  • Neuansetzung des Spiels

Weiteres Handling bei Nicht-Absage durch Spielleitung

  • VBL-Center informiert Gast und fordert diesen zur Durchführung des Spiels auf
  • VBL-Center informiert Gast und Schiedsrichter über mögliche Diskussionen vor Ort

Absage(antrag) durch Gastmannschaft

Am Reisetag: Wetter- und Verkehrsbedingungen auf der Reiseroute

Meldung

  • Die Vereine werden aufgefordert, Probleme bei der Anreise (widrige Wetterbedingungen und Verkehrsverhältnisse) sofort dem VBL-Center (Notfall-Hotline) zu melden und ggf. eine Spielabsage zu beantragen.

Prüfung

  • VBL-Center (und Verein) prüfen schnellstmöglich:
    • ursprüngliche Reiseplanung
      • Wurde genügend Zeitpuffer eingeplant?
      • War die Wetterlage langfristig prognostiziert oder überraschend?
    • aktuelle Wettersituation auf der Reiseroute
    • Prognose der Wettersituation auf der Reiseroute bis zum Spielbeginn
    • aktuelle Verkehrssituation
    • Prognose der Verkehrssituation auf der Reiseroute bis zum Spielbeginn
    • alternative Anreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
      • planmäßige Bahnverbindungen ab dem ursprünglichen Reiseort bzw. dem nächsten erreichbaren Bahnhof
      • aktuelle Meldungen über Zugausfälle und Verkehrsbehinderungen
    • Entscheidungen anderer Sportorganisationen
      • Absage Spielbetrieb durch Landessportbünde
      • Absage Spielbetrieb durch Profi-Ligen (ACHTUNG: Keine Platzsperren beim Fußball)
  • VBL-Center sichert Informationen zur ggf. späteren Beweisführung
    • Gesprächsprotokoll mit Verein
    • Ausdruck Wetterkarten, Verkehrsmeldungen, Bahnverbindungen etc.

Entscheidung

  • Nach Prüfung entscheidet die Spielleitung spätestens 1 Stunde nach Meldung des Vereins über Spielabsage.

Weiteres Handling bei Absage durch Spielleitung

  • VBL-Center informiert Gast, Ausrichter, Schiedsrichter, SR-Beobachter
  • Information auf Internetseite und Live-Ticker
  • Neuansetzung des Spiels

Weiteres Handling bei Nicht-Absage durch Spielleitung

  • VBL-Center informiert Gast und klärt diesen über seine Rechte auf:
  1. Absage durch Gast „auf eigenes Risiko“
  2. Spielwertung gegen die Mannschaft + Ordnungsstrafe durch StL
  3. hiergegen kann anschließend Klage bei der Lizenzliga-Spruchkammer eingereicht werden
  • Aufforderung, VBL-Center zu informieren, ob Anreise fortgesetzt wird
Abbruch der Anreise durch Gast
  • VBL-Center informiert Ausrichter, Schiedsrichter und SR-Beobachter
  • Information auf Internetseite und Live-Ticker
Fortsetzung der Anreise durch Gast
  • VBL-Center informiert Ausrichter und Schiedsrichter über mögliche Verspätungen etc.
  • VBL-Center und Gast bleiben in telefonischem Kontakt, um mögliche Lageveränderungen zu beraten.
  • ggf. neue Entscheidung durch Spielleitung bei Änderungen/Verschlechterungen der Wetter- und Verkehrsbedingungen (Ablauf wie unter 2.2)

Am Tag vor dem Reisetag: Wetter- und Verkehrsbedingungen auf der Reiseroute

  • Gehen entsprechende Anfragen/Anträge nach Spielabsagen bereits am Tag vorher im VBL-Center ein, wird analog 3.1 verfahren, wobei der Verein auf die Prüfung alternativer Anreisemöglichkeiten und zusätzlicher Übernachtungen ausdrücklich hingewiesen werden soll.
  • Eine Absage bereits am Vortag ist nur bei genauer Kenntnis, dass sich der Wetter- und Verkehrsbedingungen nicht ändern werden, zu treffen.
  • In der Regel ist die Entscheidung erst am Spieltag selbst zu treffen.

Absage durch die VBL

Allgemeine Absage

  • Bei extremen Wetter- und Verkehrsverhältnissen kann die Spielleitung von Amts wegen den Spielbetrieb einzelner Ligen oder Spiele in bestimmten Regionen komplett absagen.
  • VBL-Center informiert Ausrichter, Gast, Schiedsrichter, SR-Beobachter über Spielabsagen.
  • Information auf Internetseite und Live-Ticker
  • Neuansetzung

Absage weiterer Spiele aufgrund von getroffenen Spielabsagen

  • Hat die Spielleitung Spiele gemäß 1.2 und 2.1 abgesagt, prüft das VBL-Center:
    • ob an dem Spielort bzw. in der Region weitere Spiele stattfinden
    • ob Reiserouten weiterer Mannschaften von den widrigen Wetter-/Verkehrsverhältnissen betroffen sind
  • VBL-Center nimmt telefonischen Kontakt mit diesen Mannschaften auf und klärt aktuelle Lage
  • Spielleitung trifft Entscheidung über Spielabsagen von Amts wegen
  • VBL-Center informiert Ausrichter, Gast, Schiedsrichter, SR-Beobachter über Spielabsagen
  • Information auf Internetseite und Live-Ticker
  • Neuansetzung


Spielabsagen aufgrund von Krankheitsfällen

  • Spielverlegungen aufgrund von Krankheitsfällen werden in der Bundesliga nicht genehmigt.
  • Bundesligamannschaft sind in diesem Fall verpflichtet, Spieler tieferklassigen Mannschaften hochzuziehen (Höherspielen).


Linklisten


Regel- und Ordnungswerk