Saison 2019/20: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Lizenz kann von den Teammanagern und von den Lizenzinhabern selbst in SAMS beantragt werden.
* Die Lizenz kann von den Teammanagern und von den Lizenzinhabern selbst in SAMS beantragt werden.
* Neu ausgestellte Athletenbetreuerlizenzen sind grundsätzlich unbefristet (technisch = 99 Jahre) gültig.
* Neu ausgestellte Athletenbetreuerlizenzen sind grundsätzlich unbefristet (technisch = 99 Jahre) gültig.
* Trainer und Ärzte behalten ihren eigenen Lizenzytp, da deren Lizenzausstellung an die Vorlage zusätzlicher Dokumente und Befristungen (Trainer) gekoppelt ist.
* Trainer und Ärzte behalten ihren eigenen Lizenzytp, da deren Lizenzausstellung an die Vorlage zusätzlicher Dokumente und Befristungen gekoppelt ist.
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===Arztlizenzen===
===Arztlizenzen===
* Die Laufzeit aller bestehenden [[Arztlizenz]]en wurde auf den 30.06.2019 verkürzt.
* Die Laufzeit aller bestehenden [[Arztlizenz]]en wurde auf den 30.06.2019 verkürzt.
* Die Lizenzen können durch die Teammanager und Lizenzinhaber in SAMS verlängert werden, dabei sind die neue Anti-Doping-Erklärung/Ehren- und Verpflichtungserklärung ([[Vordruck D-3]]) sowie die Schiedsvereinbarung ([[Vordruck D-2]]) zu unterzeichnen.
* Die Lizenzen können durch die Teammanager und Lizenzinhaber selbst in SAMS verlängert werden, dabei sind die neue Anti-Doping-Erklärung/Ehren- und Verpflichtungserklärung ([[Vordruck D-3]]) sowie die Schiedsvereinbarung ([[Vordruck D-2]]) zu unterzeichnen.
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===Trainerlizenzen===
===Trainerlizenzen===
* Bereits verlängerte [[Trainerlizenz]]en bleiben gültig.
* Bereits verlängerte [[Trainerlizenz]]en bleiben gültig.
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===neuer Lizenztyp: VBL-Spielerlizenz (BSP)===
===neuer Lizenztyp: VBL-Spielerlizenz (BSP)===
* Es gibt einen neuen Lizenztyp in SAMS, der ausschließlich den Spielern aus Bundesstützpunkten mit Sonderspielrecht vorbehalten ist: "VBL-Spielerlizenz (BSP)". Dem Lizenzantrag  ist der Ausbildungsvertrag des Spielers mit dem BSP beizufügen. Die Dauer der Lizenz sollte sich grundsätzlich nach der Dauer des Ausbildungsvertrags richten.  
* Es gibt einen neuen Lizenztyp in SAMS, der ausschließlich den Spielern aus Bundesstützpunkten mit Sonderspielrecht vorbehalten ist: "VBL-Spielerlizenz (BSP)". Dem Lizenzantrag  ist der Ausbildungsvertrag des Spielers mit dem BSP beizufügen. Die Dauer der Lizenz sollte sich grundsätzlich nach der Dauer des Ausbildungsvertrags richten.  
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===Gültige Spielerlizenzen===
Spielerlizenzen, die über den 30.06.2019 hinaus gültig sind, behalten ihre Gültigkeit. Sofern noch keine DVV-ID vorhanden ist, muss im DVV-Portal VolleyPassion die Registrierung durch die Spieler selbst erfolgen.
Die Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion und Hinterlegung der DVV-ID in SAMS ist spätestens 28 Tage nach Zuweisung der Lizenz zur Mannschaftsmeldeliste durchzuführen. Erfolgt dies nicht, erlischt die Spielberechtigung des Spielers.
Gleichzeitig ist auch die Schiedsvereinbarung [[Vordruck D-2]] spätestens 14 Tage nach dem ersten Spiel, in zweifacher Ausfertigung, beide Exemplare eigenhändig unterschrieben, im Original an die Volleyball Bundesliga zu senden.
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Aktuelle Version vom 12. August 2019, 16:17 Uhr

Allgemeines

Auf dieser Seite haben wir alle wesentlichen Neuerungen im Spielbetrieb und in der Lizenzierung zur Saison 2019/20 zusammengestellt. Diese Seite ist ein Serviceangebot und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindlich sind ausschließlich das Lizenzstatut und die Ordnungen des DVV.

VolleyPassion-Registrierung

  • Ab der Saison 2019/20 ist auch für Spieler der Volleyball Bundesliga die Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion verpflichtend. Diese Regelung galt in der letzten Spielzeit bereits für den gesamten Spielbetrieb des DVV und der Landesverbände, war jedoch innerhalb der VBL ausgesetzt.
  • Die Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion und Hinterlegung der DVV-ID in SAMS ist spätestens 28 Tage nach Zuweisung der Lizenz zur Mannschaftsmeldeliste durchzuführen. Erfolgt dies nicht, erlischt die Spielberechtigung des Spielers.
  • Ausgenommen von der Registrierungspflicht innerhalb der VBL sind alle ausländischen Spieler, die mit einem internationalen Transfer spielen.
  • Grundsätzlich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind alle Spieler der Altersklasse U18 und jünger.
  • Die Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion kann nur durch die Spieler selbst erfolgen. Sie erfolgt im Regelfall zusammen mit dem Spielerlizenzantrag.
  • Für Spieler, die bereits eine Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion durchgeführt haben und eine DVV-ID besitzen (z.B. weil sie aus den Amateurligen in die Lizenzligen wechseln), können ihre bestehende DVV-ID direkt im eigenen SAMS-Benutzerprofil hinterlegen. Eine existierende DVV-ID kann auch von den Teammanagern im SAMS-Benutzerprofil des Spielers hinterlegt werden. Pro Person ist nur einmalig eine Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion erforderlich.
  • Teammanager können jederzeit in der Mitgliederliste und in der Mannschaftsmeldeliste den Registrierungsstatus ihrer Spieler einsehen (Ampelsystem).
  • Spieler und Teammanager werden automatisch per E-Mail auf eine fehlende Registrierung im DVV-Portal hingewiesen.



Anti-Doping-Regelungen

Schiedsvereinbarung

  • Für alle Spieler und Athletenbetreuer (Trainer, Co-Trainer, Co-Trainer/Scout, Arzt, Physiotherapeut) ist zukünftig der Abschluss einer Schiedsvereinbarung für Anti-Doping-Streitigkeiten (Vordruck D-2) mit dem DVV verpflichtend. Im Rahmen des Lizenzantrags in SAMS wird mit deren elektronischen Bestätigung eine vorläufige Spielberechtigung erteilt.
  • Der Text ist in SAMS sowie unter Vordruck D-2 auch in englischer Sprache hinterlegt.
  • Vordruck D-2 ist unmittelbar bei erstmaliger Beantragung einer Lizenz, spätestens jedoch 14 Tage nach dem ersten Spiel, in zweifacher Ausfertigung, beide Exemplare eigenhändig unterschrieben, im Original an die Volleyball Bundesliga zu senden. Die Schiedsvereinbarung ist unbegrenzt gültig, auch bei Vereinswechsel.
  • Wird die Schiedsvereinbarung nicht spätestens 14 Tage nach dem ersten Spiel, an dem der Spieler oder Offizielle in den Spielberichtsbogen eingetragen wurde, vorgelegt, erlischt die Spielberechtigung.
  • Die von DVV/VBL unterzeichneten Exemplare werden den Vereinen gesammelt ausgehändigt.


Anti-Doping-Vereinbarung

  • Es gibt eine neue Anti-Doping-Vereinbarung (Vordruck D-1), die von allen Spielern bei Lizenzbeantragung elektronisch in SAMS zu bestätigen ist.
  • Der Text ist in SAMS sowie unter Vordruck D-1 auch in englischer Sprache hinterlegt.


Ehren- und Verpflichtungserklärung für Athletenbetreuer

  • Es gibt eine neue Anti-Doping-Ehren- und Verpflichtungserklärung für Athletenbetreuer (Vordruck D-3), die von allen Athletenbetreuern bei Lizenzbeantragung elektronisch in SAMS zu bestätigen ist.
  • Der Text ist unter Vordruck D-3 auch in englischer Sprache hinterlegt.


Lizenzen für Athletenbetreuer

neuer Lizenztyp: VBL-Athletenbetreuerlizenz

  • Da alle Athletenbetreuer zukünftig eine Anti-Doping-Erklärung/Ehren- und Verpflichtungserklärung (Vordruck D-3) sowie eine Schiedsvereinbarung (Vordruck D-2) unterzeichnen müssen, gibt es ab sofort auch für Co-Trainer in der 2. Bundesliga (ohne DOSB-Lizenz), Co-Trainer/Scouts (ohne DOSB-Lizenz) und Physiotherapeuten eine Lizenzierungspflicht. Dafür wurde der neue Lizenztyp "Athletenbetreuerlizenz" in SAMS angelegt.
  • Co-Trainer mit entsprechender DOSB-Lizenz wählen den Lizenzytp "VBL-Trainerlizenz (Stufe A)" bzw. "VBL-Trainerlizenz (Stufe B)"
  • In der Mannschaftsliste können nur Lizenzinhaber zugeordnet werden.
  • Die Lizenz kann von den Teammanagern und von den Lizenzinhabern selbst in SAMS beantragt werden.
  • Neu ausgestellte Athletenbetreuerlizenzen sind grundsätzlich unbefristet (technisch = 99 Jahre) gültig.
  • Trainer und Ärzte behalten ihren eigenen Lizenzytp, da deren Lizenzausstellung an die Vorlage zusätzlicher Dokumente und Befristungen gekoppelt ist.


Arztlizenzen

  • Die Laufzeit aller bestehenden Arztlizenzen wurde auf den 30.06.2019 verkürzt.
  • Die Lizenzen können durch die Teammanager und Lizenzinhaber selbst in SAMS verlängert werden, dabei sind die neue Anti-Doping-Erklärung/Ehren- und Verpflichtungserklärung (Vordruck D-3) sowie die Schiedsvereinbarung (Vordruck D-2) zu unterzeichnen.


Trainerlizenzen

  • Bereits verlängerte Trainerlizenzen bleiben gültig.
  • Die Schiedsvereinbarung (Vordruck D-2) ist in den o.g. Fristen einzureichen. Erfolgt dies nicht, werden die Trainerlizenzen ungültig.


Spielerlizenzen

neuer Lizenztyp: VBL-Spielerlizenz (BSP)

  • Es gibt einen neuen Lizenztyp in SAMS, der ausschließlich den Spielern aus Bundesstützpunkten mit Sonderspielrecht vorbehalten ist: "VBL-Spielerlizenz (BSP)". Dem Lizenzantrag ist der Ausbildungsvertrag des Spielers mit dem BSP beizufügen. Die Dauer der Lizenz sollte sich grundsätzlich nach der Dauer des Ausbildungsvertrags richten.


Gültige Spielerlizenzen

Spielerlizenzen, die über den 30.06.2019 hinaus gültig sind, behalten ihre Gültigkeit. Sofern noch keine DVV-ID vorhanden ist, muss im DVV-Portal VolleyPassion die Registrierung durch die Spieler selbst erfolgen. Die Registrierung im DVV-Portal VolleyPassion und Hinterlegung der DVV-ID in SAMS ist spätestens 28 Tage nach Zuweisung der Lizenz zur Mannschaftsmeldeliste durchzuführen. Erfolgt dies nicht, erlischt die Spielberechtigung des Spielers. Gleichzeitig ist auch die Schiedsvereinbarung Vordruck D-2 spätestens 14 Tage nach dem ersten Spiel, in zweifacher Ausfertigung, beide Exemplare eigenhändig unterschrieben, im Original an die Volleyball Bundesliga zu senden.

Internationale Transfers

Derzeit ist das Portal (Vis2009) für das Einstellen der Transfers noch nicht geöffnet. Die FIVB hat dafür als Termin Mitte August avisiert. Sobald wir das GO von der FIVB erhalten haben, werden wir darüber per Rundschreiben informieren.

Spielordnungen

Höherspielen

(Text identisch zu Rundschreiben vom 18.07.2019)

  • Der Verbandstag des Deutschen Volleyball-Verbands hat mit Wirkung zur Saison 2019/20 neue Regelungen zum Höherspielen von Jugendlichen beschlossen. Die Regelungen gelten für den Bereich der 1. und 2. Bundesligen, die Dritten Ligen und Regionalligen und – soweit der Landesverband keine eigenen, abweichenden Regelungen getroffen hat – auch für den darunterliegenden Spielbetrieb im Erwachsenenbereich.
  • Worum geht es? Gemäß Nr. 6.11.5 Bundesspielordnung (BSO) ist es allen jugendlichen Spielern, die durch den Einsatz in einer höheren Spielklasse entwickelt werden sollen, das Niveau dieser Spielklasse aber noch nicht erreicht haben, erlaubt, in einer höheren Spielklasse beliebig häufig eingesetzt zu werden, ohne dass sie sich dort gemäß Nr. 6.11.2 BSO festzuspielen. Dieses „unbegrenzte Höherspielen“ war Jugendlichen der Altersklasse U20 bislang erst ab dem 5. Spiel erlaubt. Ab er Saison 2019/20 sind entsprechende Einsätze bereits ab dem 3. Spiel zulässig (wie beim normalen Höherspielen auch), ohne dass sich diese Spieler festspielen.
  • Eine darüber hinausgehende Regelung wurde für alle Nachwuchsspieler der Altersklassen U23 und jünger getroffen. Diese Regelung greift aber nur in den Dritten Ligen sowie 1. und 2. Bundesligen. Dort dürfen ab dem 3. Spiel Nachwuchsspieler der Altersklassen U23 aus tieferen Spielklassen zum Einsatz kommen, ohne sich dort festzuspielen. So darf z.B. ein 22-jähriger Spieler aus der Verbandsliga ab dem 3. Spiel beliebig häufig in der Mannschaft der Dritten Liga des eigenen Vereins eingesetzt werden. Gleiches gilt für einen 21-jährigen Spieler aus der Dritten Liga für Einsätze in der 1. Bundesliga. Der Stichtag für die Altersklasse U23 in der Saison 2019/20 ist der 01.01.1998, d.h. alle Spieler die am Altersstichtag oder später geboren sind, profitieren von der Neuregelung.
  • Die vorgenannten Änderungen sind Teil des neuen Nachwuchskonzepts von DVV, Landesverbänden und VBL. Die Beschränkung der Regelungen für die Nachwuchsspieler U23 auf die oberen drei Spielklassen soll etwaige Wettbewerbsverzerrungen in den unteren Spielklassen ausschließen.



Rechtsmittel

  • Die Rechtsordnung des DVV wurde geändert. Einsprüche an die Lizenzspruchkammer gegen Ordnungsstrafenbescheide und Entscheidungen der Spielleitung und des Lizenzierungsausschusses sind ab sofort nicht mehr in fünffacher Ausfertigung und postalisch einzureichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Die Rechtsmittelbelehrungen auf den Bescheiden der VBL werden entsprechend angepasst.J:2019