PR/VBL-Anforderungen

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Allgemeines

Die VBL hat einige verbindliche Anforderungen an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Ordnungswerk festgelegt. Diese definieren einen Mindeststandard für die gemeinsame PR-Arbeit aller Vereine und sollen helfen, die Wahrnehmnung in der Öffentlichkeit, bei Medien sowie Partnern zu stärken und die Volleyball-Bundesligen Schritt für Schritt zu professionalisieren. Erfolgreiche PR-Arbeit geht weit über dieses Pflichtprogramm hinaus. Anregungen hierfür finden Sie im PR-Portal

Anforderungen laut Ordnungen

Die angegebenen Termine beziehen sich auf die Saison 2014/15. Erfüllt ein Verein die Anforderungen nicht oder nicht fristgerecht, wird eine Ordnungsstrafe entsprechend Teil G Lizenzstatut verhängt.

PR-Anforderungen laut VBL-Ordnungen (Tabelle 9 des Lizenzstatuts: PR-Arbeit)

Teil H
Tab. 9
PR-Arbeit Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL 2. BL BSP 1. BL 2. BL
9.1 Der Verein präsentiert das VBL- bzw. Wettbewerbslogo gemäß Handlungsanweisung (CD-Manual) wie folgt:
9.1.1 auf allen obligatorischen Interviewrückwänden sowie Sponsorenboards nach Maßgabe der Handlungsanweisung 2015/16 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.1.2 auf sämtlichen Kommunikationsmaterialien (Online), u.a. Internetseite, App, Social Media im sichtbaren Bereich auf der Startseite 2015/16 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.1.3 auf sämtlichen Kommunikationsmaterialien (Print), u.a. Programmheften, Spieltagsflyer, Spielankündigungsplakate, Geschäftsbrief, Eintrittskarten, Aufsteller, Anzeigen, Autogrammkarten 2015/16 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß

9.2 Präsentation der Partner und Veranstaltungen der VBL
Der Verein verpflichtet sich, Veranstaltungen der VBL, den Ballpartner und den TV-Partner der VBL nach Aufforderung zu bewerben. Dazu zählen z.B.: Anzeigenwerbung im Programmheft, Bannerwerbung auf der Internetseite, Einspielen von Audio-/Videotrailern, Verlosungen, Pressemitteilungen. 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß

9.3 Der Verein stellt der VBL folgende PR-Materialien, deren elektronische Übermittlung nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung erfolgt, zur Verfügung:
9.3.1 Mannschaftsfoto in druckfähiger Auflösung bis vier Wochen (1. Bundesliga) bzw. 14 Tage (2. Bundesliga) vor dem ersten Spieltag; Aktualisierung bis zum vierten Spieltag 17.09. 1BLF, 25.09. 1BLM,
07.09. 2BL
2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.3.2 Porträtfotos aller Teammitglieder in druckfähiger Auflösung bis vier Wochen (1. Bundesliga) bzw. 14 Tage (2. Bundesliga) vor dem ersten Spieltag; Aktualisierung bis zum vierten Spieltag 17.09. 1BLF, 25.09. 1BLM,
07.09. 2BL
2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.3.3 Vereinslogo in druckfähiger Auflösung 01.09. 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € 50,00 €
9.3.4 Vorbericht mit Bild bis 24 Stunden vor jedem Heimspiel 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.5 Nachbericht mit Bild bis 24 Stunden (1. Bundesliga) bzw. 48 Stunden (2. Bundesliga) nach jedem Heimspiel 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.6 Aktionsfotos in druckfähiger Auflösung: 20 Fotos nach Aufforderung durch die VBL 2013/14 1. Jahr ja 25,00 € je Verstoß
9.3.7 Aktionsfotos in druckfähiger Auflösung: 1 Foto bis 24 Stunden nach jedem Heimspiel 2013/14 1. Jahr nein 50,00 € je Verstoß

9.4 Der Verein verpflichtet sich, folgende Maßnahmen in der eigenen PR-Arbeit umzusetzen:
9.4.1 Internetseite nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 200,00 € je Verstoß 100,00 € je Verstoß
9.4.2 Facebookseite nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 200,00 € je Verstoß 100,00 € je Verstoß
9.4.3 Programmheft 2013/14 1. Jahr 3. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.4.4 Spieltagsflyer 2013/14 1. Jahr 3. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.4.5 Spielankündigungsplakat 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.4.6 Teampräsentation bei eigener Veranstaltung 2014/15 1. Jahr 5. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.4.7 Medienpartnerschaft im Bereich Print durch Vorlage der Kooperationsvereinbarungen 01.09. 2013/14 1. Jahr nein 500,00 € je Spieljahr
9.4.8 Medienpartnerschaft im Bereich TV, Radio durch Vorlage der Kooperationsvereinbarungen 01.09. 2014/15 3. Jahr nein 500,00 € je Spieljahr

9.5 Pressebetreuung in der Spielhalle
9.5.1 Vier Pressearbeitsplätze (Tisch, Stuhl, Stromanschluss) in Spielfeldnähe 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel 25,00 € je Spiel
9.5.2 Internetzugang per WLAN 2013/14 1. Jahr nein 50,00 € je Spiel
9.5.3 Pressearbeitsraum (Tisch, Stuhl, Stromanschluss, Internetanschluss, Presse-Catering) 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja keine
9.5.5 Unmittelbar nach Spielende stehen je zwei Spieler beider Mannschaften sowie der Trainer der Presse in der Mixed-Zone mit Interviewrückwand zur Verfügung. 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel 25,00 € je Spiel
9.5.6 Flash-Interview-Zone mit Interviewrückwand bei TV-Spielen 2013/14 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel
9.5.7 Ausdruck der Spielerlisten vor Spielbeginn 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel 25,00 € je Spiel
9.5.8 Ausdruck der Spielstatistiken nach Spielende 2013/14 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel

Weiterführende Links



Ordnungs- und Regelwerk