Netzpfostenpolster
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Allgemeines
Beide Netzpfosten sind mit Netzpfostenpolstern zu umhüllen.
Für Netzpfostenpolster gibt es kein DVV-Prüfzeichen. Die Anforderungen laut FIVB-Regelwerk sind:
- Länge: 2,00 Meter
- Materialstärke: ca. 20 mm
- Polstermaterial: Schaumgummi mit glatter Plastikabdeckung
Werbeaufdrucke auf den Netzpfostenpolstern sind zulässig.