Netzpfosten

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Allgemeines

Die Spielhalle muss mit Netzpfosten mit DVV-Prüfzeichen I ausgestattet sein.

Für den Bundesligaspielbetrieb geeignete Pfosten zeichnen sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus:

  • Keine Verformung bei gespanntem Netz.
  • Alle Spann- und Befestigungselemente sind im Profil eingearbeitet.
  • Die Höhen können bei gespanntem Netz stufenlos verstellt werden.

Aufgrund der zerstörungsanfälligen Spannvorrichtungen an den Netzpfosten sollte besonders darauf geachtet werden, dass dieses – vor allem außerhalb des Bundesligaspielbetriebs – sachgemäß genutzt werden. Insbesondere im Schulsport und Freizeitsport droht eine Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung. Ggf. sollten die Pfosten unter Verschluss gehalten werden. Wird die Höhenverstellung mit abnehmbaren Kurbeln betrieben, sollte der Verein zur Sicherheit eine Ersatzkurbel oder passgenaues Werkzeug vorhalten.

Neben der Pfostenbeschaffenheit ist auch auf den regelgerechten Abstand der Pfosten zu den Seitenlinien zu achten. Dieser beträgt laut Internationaler Spielregeln 0,5 bis 1,0 Meter. In alten Hallen weichen diese Maße mitunter ab. Erkundigen Sie sich in diesem Fall ggf. nach einer Ausnahmegenehmigung bei der VBL.

Häufigste Fehler beim Netzaufbau

Das regelgerechte Spannen des Netzes wird wesentlich von der Qualität der [Netzpfosten bestimmt. Häufigste Fehler beim Aufbau sind:

  • Unnötiges Strapazieren der Netzpfosten durch Überspannen
Folge: Höhenverluste beim Durchbiegen der Netzpfosten
  • Falsches Spannen der unteren Befestigungsseile mit Zug nach unten.
Folge: Verlängerte Seillängen unten fördern unnötiges Verziehen und Schwingen des Netzes, Verlust der Netzspannung, und die Netzenden dehnen sich über die vorgeschriebene 1 Meter Eigenhöhe.
  • Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass das Trägerseil auf die notwendige Spannung gebracht wird, so dass der Durchhang in der Mitte nicht mehr als 2 cm beträgt. Danach muss das Netz an den vier Eckpunkten waagrecht zum Pfosten verspannt werden. Erst dann ist die Feineinstellung des unteren Spannseils an den beiden Pfosten vorzunehmen.

Ordnungs- und Regelwerk