Netz

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Allgemeines

Das Netz muss über ein DVV-Prüfzeichen I verfügen. Die Netzanlage muss eine Stunde vor Spielbeginn vollständig aufgebaut sein. Ferner ist ein Ersatznetz (ebenfalls mit Prüfzeichen) bereitzuhalten.

Netzhöhe

Die Netzhöhe beträgt 2,43 Meter bei den Männern und 2,24 Meter bei den Frauen. Die Höhe wird in der Mitte gemessen und muss dort exakt stimmen. Die Netzhöhe über den Seitenlinien darf die vorgeschriebene Höhe um maximal 2 cm überschreiten und muss auf beiden Seiten gleich sein.

Netzkantenwerbung

Werbung auf der Netzkante ist zulässig. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Laut Regel 2.2 der Internationalen Spielregeln befindet sich an der Oberkante des Netzes ein 7 cm breites, weißes Band.
  • Die Grundfarbe der Netzkante muss weiß sein. Andere Farben sind nicht zulässig. Helle Sponsorenlogos und Schrifzüge können mit einem konstrastfarbenen Untergrund abgesetzt werden. Dieser darf jedoch nicht vollflächig sein.
  • Die Anzahl der Sponsorenlogos auf der Netzkante ist nicht begrenzt.

Werbung kann sowohl auf der oberen Netzkante als auch auf dem unteren Netzkantenband platziert werden. Es gibt folgende Varianten zur Realisierung von Netzkantenwerbung:

  • Netzkante wird im Produktionsprozess mit Werbung bedruckt
  • aufgenähte Netzkantenwerbung (PVC-Folie o.a. - Achtung: die Höhe der Netzkante darf oben 8 cm und unten 6 cm nicht überschreiten)
  • aufgesetzte Netzkantenwerbung (Achtung: die Höhe der Netzkante darf oben 8 cm und unten 6 cm nicht überschreiten)

Netzkörperwerbung

Netzkoerperwerbung.jpeg

Die Netzmaschen dürfen in den Bundesligen abweichend von Regel 2.2 der Internationalen Spielregeln eine Maschenlänge von 10 oder 4,5 cm haben. Mit der kürzeren Maschenlänge wird insbesondere der Einsatz von Netzkörperwerbung verbessert. Engmaschige Netze mit Netzmaschenwerbung erhalten durch den Materialprüfungsausschuss (MPA) des DVV grundsätzlich kein DVV-Prüfzeichen, weil die Beschaffenheit durch Art und Gewicht der Werbung auch beim selben Netztyp variiert und eine einzelne Zertifizierung eines Netzes nicht möglich ist. Der Einsatz eines Netzes mit Netzmaschenwerbung ist in Abstimmung mit dem MPA unter der Voraussetzung gestattet, dass die übrigen Bestimmungen der Internationalen Spielregeln, insbesondere die Vorgaben zur Netzspannung (Regel 2.1.2) eingehalten werden. Die Prüfung obliegt dem Schiedsgericht. Gesonderte Genehmigungen durch die VBL werden nicht ausgestellt.

Häufigste Fehler beim Netzaufbau

Das regelgerechte Spannen des Netzes wird wesentlich von der Qualität der Netzpfosten bestimmt. Häufigste Fehler beim Aufbau sind:

  • Unnötiges Strapazieren der Netzpfosten durch Überspannen
Folge: Höhenverluste beim Durchbiegen der Netzpfosten
  • Falsches Spannen der unteren Befestigungsseile mit Zug nach unten.
Folge: Verlängerte Seillängen unten fördern unnötiges Verziehen und Schwingen des Netzes, Verlust der Netzspannung, und die Netzenden dehnen sich über die vorgeschriebene 1 Meter Eigenhöhe.
  • Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass das Trägerseil auf die notwendige Spannung gebracht wird, so dass der Durchhang in der Mitte nicht mehr als 2 cm beträgt. Danach muss das Netz an den vier Eckpunkten waagrecht zum Pfosten verspannt werden. Erst dann ist die Feineinstellung des unteren Spannseils an den beiden Pfosten vorzunehmen.

Ordnungs- und Regelwerk