Messlatte: Unterschied zwischen den Versionen
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Vereine können sich ebenso Masslatten aus Holz oder Metall in entsprechender Länge anfertigen und die entsprechenden Netzhöhen (und Toleranzen) kennzeichnen. Bei der Kennzeichnung ist darauf zu achten, dass eindeutig hervorgeht, ob das odere oder untere Ende der Markierung (z.B. bei Klebebandmarkierungen) die vorgeschriebene [[Netz|Netzhöhe]] anzeigt. | Vereine können sich ebenso Masslatten aus Holz oder Metall in entsprechender Länge anfertigen und die entsprechenden Netzhöhen (und Toleranzen) kennzeichnen. Bei der Kennzeichnung ist darauf zu achten, dass eindeutig hervorgeht, ob das odere oder untere Ende der Markierung (z.B. bei Klebebandmarkierungen) die vorgeschriebene [[Netz|Netzhöhe]] anzeigt. | ||
== Ordnungs- und Regelwerk == | == Ordnungs- und Regelwerk == |
Version vom 6. Juli 2017, 15:33 Uhr
Allgemeines
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Die Messlatte dient der Kontrolle der Netzhöhe. Sie gehört zur vorgeschriebenen spieltechnischen Ausstattung. Normale Zollstöcke (2 Meter) und abrollbare Maßbänder sind nicht geeignet. Im Volleyballfachhandel gibt es Schiedsrichterzollstöcke in einer Länge von 2,6 Metern.
Vereine können sich ebenso Masslatten aus Holz oder Metall in entsprechender Länge anfertigen und die entsprechenden Netzhöhen (und Toleranzen) kennzeichnen. Bei der Kennzeichnung ist darauf zu achten, dass eindeutig hervorgeht, ob das odere oder untere Ende der Markierung (z.B. bei Klebebandmarkierungen) die vorgeschriebene Netzhöhe anzeigt.