Lizenzstatut/Änderungschronik

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Allgemeines

Auf dieser Seite dokumentieren wir alle wesentlichen Änderungen des Lizenzstatuts ab 2012. Ein Versionsvergleich kann direkt über die Seite http://www.vbl-wiki.de/index.php?title=Lizenzstatut&action=history vorgenommen werden.

Änderungen des Lizenzstatus im Rahmen der Bundesligaversammlung 2016

  • Vollständige Neufassung Spielplanerstellung - Ziffer 24 LST
  • Einführung Vergabe von Wildcards - Ziffer 3.1, 20.4, 23
  • Vollständige Neufassung Mannschaftsnamen - Ziffer 14 LST
  • Nachlizenzierungsverfahren - Ziffer 12.5 bis 12.9
  • Weitere, überwiegend redaktionelle Änderungen





Änderungen des Lizenzstatus im Rahmen der Bundesligaversammlung 2015

  • folgen





Änderungen des Lizenzstatus im Rahmen der Bundesligaversammlung 2014

  • Nachfolgend aufgeführt sind nur zentrale inhaltliche Erweiterungen und Änderungen im Lizenzstatut.
  • Redaktionelle Änderungen, Korrekturen etc. sind nicht aufgeführt.





Lizenzstatut - Teil A bis F (Textteil)

3.1.5 Die Lizenzierung umfasst den Verein als Lizenznehmer. Beauftragt der Verein andere, z.B. Spielbetriebs GmbHs oder Ähnliches oder andere Vereine (im folgenden Beauftragter), mit der Erfüllung von Lizenzierungsvoraussetzungen gemäß Ziffer 3.2 oder mit der Durchführung des Spielbetriebs, umfasst die Lizenzierung auch den Beauftragten. Der Verein ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er unmittelbaren Einfluss auf den Beauftragten hat und dieser alle Auflagen/ Bedingungen des Vereins direkt ausführt und erfüllt. Der Verein haftet gegenüber der DVL für den Beauftragten, insbesondere für die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebs. Der Verein kann sich nicht darauf berufen, dass der Beauftragte seine mit der Lizenzierung im Zusammenhang stehenden übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder die Mitarbeit bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Lizenzierung verweigert.

3.3 Über die Voraussetzungen von Ziffer 3.2 hinaus kann der DVL-Vorstand, wenn die Nachweise nicht oder nicht ausreichend erbracht wurden, weitere Unterlagen anfordern und die Lizenzerteilung an zusätzliche Bedingungen/Auflagen binden.

3.4 Die Lizenz gilt ohne Auflagen/Bedingungen erteilt, wenn der Verein nicht bis zum 15.09. eine abweichende schriftliche Mitteilung erhalten hat.

3.5 Je verspäteter, fehlerhafter und unvollständiger Unterlage und bei Verstoß gegen Bedingungen/Auflagen setzt der DVL-Vorstand eine Geldstrafe fest. Dem Verein wird eine Nachfrist von 17 Tagen zur Vervollständigung der Unterlagen und Erfüllung der Bedingungen/Auflagen gesetzt.

3.6 Bei Nichtvorlage der Unterlagen oder Nicht-Erfüllung der Bedingungen/Auflagen innerhalb der Nachfrist entscheidet der DVL-Vorstand über eine oder mehrere folgender Sanktionen:
3.6.1 Geldstrafe,
3.6.2 Punktabzug im laufenden oder nächsten Spieljahr,
3.6.3 Ausschluss von der Endrunde,
3.6.4 Nichterteilung oder Entzug der Lizenz.

3.7 Bestehen während des Lizenzierungsverfahrens oder nach Erteilung der Lizenz Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung weggefallen sind, ist der DVL-Vorstand jederzeit befugt, die Voraussetzungen erneut zu überprüfen. Es gelten Ziffer 3.3 i.V.m. Ziffer 3.2 und 3.5. Bestätigen sich die Anhaltspunkte, entscheidet der DVL-Vorstand über eine oder mehrere folgende Sanktionen:
3.7.1 Geldstrafe,
3.7.2 Punktabzug im laufenden oder nächsten Spieljahr,
3.7.3 Ausschluss von der Endrunde,
3.7.4 Nichterteilung oder Entzug der Lizenz.

3.8 Bei Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins oder dessen Beauftragten kann die Lizenz durch den DVL-Vorstand entzogen werden.

4.2 Im Rahmen der Vorlizenzierung sind Vereine verpflichtet, für die 1. Bundesliga bis zum 01.11. des Vorjahres, für die 2. Bundesliga bis zum 01.02. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
4.2.3 Nachweis aller Lizenzanforderungen gemäß Stufe 4 (Tabelle H-1 bis H-10),

9.3 Spielhallen, die ab dem Jahr 2015 fertiggestellt werden, erhalten nur eine Lizenzierung, wenn sie den erweiterten Anforderungen gemäß Stufe 4 (8. Jahr) erfüllen.

9.4 Ausnahmegenehmigungen werden nach Maßgabe der vom DVL-Vorstand beschlossenen Handlungsrichtlinien erteilt. Spielhallen, die zwischen 2005 und 2014 fertiggestellt wurden, genießen einen Bestandsschutz von jeweils 15 Jahren.

12.1 Die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der 1. Bundesliga erfolgt durch einen unabhängigen, vom DVL-Vorstand beauftragten Wirtschaftsprüfer. Der Verein übersendet die Unterlagen an den Vorsitzenden des Lizenzierungsausschusses, der vorab die Prüfung der Vollständigkeit durchführt.

12.2 Die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der 2. Bundesliga erfolgt durch den DVL-Vorstand.

12.3 Lizenzierungssauschuss
12.3.1 Der Lizenzierungsausschuss bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine und - soweit ein beauftragter i.S.v. Ziffer 3.1.5 Satz 2 existiert - deren Beauftragten auf Grundlage der Prüfungsergebnisse des Wirtschaftsprüfers.
12.3.2 Für das Verfahren der wirtschaftlichen Lizenzierung erhält der Lizenzierungsausschuss sämtliche Kompetenzen des DVL-Vorstands. Dazu zählt insbesondere, dass er sämtliche Maßnahmen gemäß Ziffer 3.3 bis 3.11 treffen kann. Die Entscheidung über die Nichterteilung oder den Entzug der Lizenz gemß Ziffer 3.6.4 oder 3.7.4 kann nur der DVL-Vorstand treffen.

12.5 Ein Verein muss wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse bei sich oder seinem Beauftragter unverzüglich und unaufgefordert mitteilen. Dazu zählen insbesondere:
12.5.1 signifikante Abweichungen vom bei der Lizenzierung einreichten Haushaltsplan,
12.5.2 der Verzug der Zahlung von Gehältern an Spieler und Angestellte um mehr als 7 Tage,
12.5.3 der Verzug der Zahlung von Steuern und Abgaben um mehr als 7 Tage.

12.6 Erlangt der Lizenzierungsausschuss Kenntnis, dass ein Verein den Pflichten nach Ziffer 12.5 nicht nachgekommen ist, kann der Lizenzierungsausschuss nach Anhörung des Vereins Strafen gemäß Ziffer 3.6 und 3.7 verhängen.

12.7 Hat der Lizenzierungsausschuss während des Lizenzierungsverfahrens oder nach Erteilung der Lizenz den begründeten Verdacht, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Spieljahr nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr gegeben sein wird, ist er auch während der Saison befugt, vom Verein eine Sonderprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer anzufordern. Der Verein hat die Kosten der Sonderprüfung zu tragen.

16.1 Der Verein ist verpflichtet, bis zum 01.09. mindestens sechs Spieler im DVL-Onlineportal in die Mannschaftsmeldeliste einzutragen und die Unterlagen gemäß Ziffer 16.4 vollständig vorzulegen.

22.2 An die Hauptrunde der 1. Bundesliga kann sich eine Endrunde anschließen. Der Spielmodus der Endrunde und mögliche Varianten werden vom DVL-Vorstand beschlossen und vor dem ersten Spieltag der Hauptrunde veröffentlicht.

24.2 Die DVL erstellt bis zum 10.05. einen vorläufigen Spielplan, dem in der Zuteilung der Platzziffern im Nummernspielplan folgende Regeln zugrunde liegen: [...]

24.3 Abweichungen von den im vorläufigen Spielplan veröffentlichten Rahmenspielterminen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung des DVL-Vorstands. Anträge sind auf Vordruck F-2 bis spätestens 15.06. an die DVL zu richten.

24.4 Bis zum 15.6. treffen die Mannschaften endgültige Terminabsprachen zum Spielplan. Erfolgt keine Einigung innerhalb dieser Frist, legt der DVL-Vorstand den Spieltermin fest.

24.5 Der endgültige Spielplan mit den Spielterminen, Anfangszeiten und Spielhallen wird bis zum 30.06. veröffentlicht.

25.5 Bei Mehrfachveranstaltungen ist die DVL spätestens 14 Tage vorher schriftlich zu informieren. Das erste Spiel muss spätestens dreiStunden vor dem festgesetzten Spielbeginn des zweiten Spiels beginnen.

26.4 Über eine Spielabsage aufgrund widriger Wetterbedingungen entscheidet die Spielleitung nach Maßgabe der Handlungsanweisung endgültig. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig.

26.6 Ein zu verlegendes, abgesagtes oder ausgefallenes Spiel der Hinrunde soll grundsätzlich vor Beginn der Rückrunde ausgetragen werden. Ein Spiel der Rückrunde muss vor dem letzten Spieltag stattfinden. Dies gilt nicht, soweit Spiele auf Beschluss der Verbandsgerichtsbarkeit neu angesetzt werden müssen.

29.3 Der Spielablauf weicht bei allen Spielen von den Internationalen Spielregeln wie folgt ab:
29.3.1 Die Heimmannschaft hat unabhängig vom Ergebnis der Auslosung im 1. Satz das Recht, die Spielfeldseite zu wählen. Der Gewinner der Auslosung wählt das Recht, den ersten Aufschlag auszuführen oder ihn anzunehmen (Regel 7.1.1 Internationale Spielregeln).

29.4 Der Spielablauf kann von den Internationalen Spielregeln in nachfolgenden Punkten abweichen, sofern die Gastmannschaft und das Schiedsgericht innerhalb der festgelegten Fristen über den geänderten Ablauf informiert wurden:
29.4.1 Das Einspielen der Mannschaften kann bis zu 10 Minuten vor Spielbeginn enden. In der verbleibenden Zeit findet die Mannschaftsvorstellung statt.
29.4.2 Das Einspielen der Mannschaften kann in einer Nebenhalle stattfinden.

31.1.2 Auf Beschluss des DVL-Vorstands können bei Spielen Supervisor eingesetzt werden. Ihre Kompetenzen und Aufgaben legt der DVL-Vorstand in Handlungsanweisung/Supervisor fest. 31.1.3 Die Schieds- und Linienrichter sowie Supervisor werden vom Bundesliga-Schiedsrichtereinsatzleiter angesetzt.

35.2 Unter Bezug auf Regel 18.1 der Internationalen Spielregeln kann die Pause zwischen dem zweiten und dritten Satz auf zehn Minuten verlängert werden. Hierüber hat der gastgebende Verein die Schiedsrichter sowie die Gastmannschaft mindestens 60 Minuten vor Spielbeginn zu informieren. Bei TV-Spielen ist die Pause nicht zulässig.

Teil H: Voraussetzungen für Lizenzerteilung und Verpflichtungen im Spielbetrieb

Tabelle 3: Spielhalle

Teil H
Tab. 3
Spielhalle Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
3.1.9 Finale und Halbfinale Playoff; Halbfinale DVV-Pokal
Auf dem Spielfeld dürfen sich keine Linien/Markierungen anderer Sportarten befinden.
2014/15 1. Jahr 1. Jahr nein 60 SP je Spiel
3.1.10 TV-Spiele Playoff und DVV-Pokal
Auf dem Spielfeld dürfen sich keine Linien/Markierungen anderer Sportarten befinden.
2015/16 3. Jahr 3. Jahr nein 40 SP je Spiel
3.1.11 TV-Spiele Hauptrunde
Auf dem Spielfeld dürfen sich keine Linien/Markierungen anderer Sportarten befinden.
2015/16 5. Jahr 5. Jahr nein 20 SP je Spiel
3.1.12 alle Spiele
Auf dem Spielfeld dürfen sich keine Linien/Markierungen anderer Sportarten befinden.
2015/16 8. Jahr 8. Jahr nein keine Strafe

3.2 Zuschauerkapazitäten
3.2.5 Die Zuschauerkapazität muss mindestens 2.500 Plätze betragen. 2016/17 8. Jahr 8. Jahr nein keine Strafe
3.2.7 Die Halle besitzt Arenencharakter, insbesondere Tribünen auf allen 4 Seiten, die bis an die Spielfläche herunterreichen. 2016/17 8. Jahr 8. Jahr nein keine Strafe

3.3 Werbung in der Spielhalle
3.3.5 Dass Bandensystem besteht aus Rollbanden oder LED-Banden. 2016/17 8. Jahr 8. Jahr nein keine Strafe

3.4 Technische Infrastruktur
3.4.5 Die Halle verfügt über eine elektronische Anzeigetafel mit Zusatzinformationen (Aufstellung usw.). 2016/17 8. Jahr 3. Jahr nein keine Strafe
3.4.6 Die Halle verfügt über eine Videowand. 2015/16 5. Jahr 5. Jahr nein keine Strafe

3.6 Spielanlage und Ausrüstung
3.6.4 Netz und Ersatznetz
Die Netzmaschen dürfen abweichend von Regel 2.2 der Internationalen Spielregeln eine Maschenlänge von 10 bis 4,5 cm haben.
2013/14 1. Jahr 1. Jahr 1. Jahr ja 1 SP je Spiel



Tabelle 4: Nachwuchsarbeit und Sportentwicklung

Teil H
Tab. 4
Nachwuchsarbeit und Sportentwicklung Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
4.3 Teilnahme am allgemeinen Spielbetrieb 01.08.
31.03.
4.3.1 Teilnahme mit einer weiteren Mannschaft gleichen Geschlechts am allgemeinen Spielbetrieb einer niedrigeren Spielklasse 2013/14 1. Jahr nein 40 SP je Spieljahr
4.3.2 Teilnahme mit zwei weiteren Mannschaften gleichen Geschlechts am allgemeinen Spielbetrieb einer niedrigeren Spielklasse 2013/14 1. Jahr 1. Jahr nein 40 SP je Spieljahr

4.4 Teilnahme am Jugendspielbetrieb
4.4.1 Teilnahme mit erster Jugendmannschaft (U20, U18, U16) gleichen Geschlechts an Jugendmeisterschaften oder Spielrunden des Landesverbands,
ersatzweise je zwei Jugendmannschaften U13, U14
2013/14 1. Jahr 1. Jahr 1. Jahr nein 40 SP je Verstoß
4.4.2 Teilnahme mit zweiter Jugendmannschaft (U20, U18, U16) gleichen Geschlechts an Jugendmeisterschaften oder Spielrunden des Landesverbands,
ersatzweise je zwei Jugendmannschaften U13, U14
2013/14
2015/16
1. Jahr
1. Jahr
1. Jahr
1. Jahr
3. Jahr
1. Jahr
nein 40 SP je Spieljahr
4.4.3 Teilnahme mit dritter Jugendmannschaft (U20, U18, U16) gleichen Geschlechts an Jugendmeisterschaften oder Spielrunden des Landesverbands 2014/15
2015/16
1. Jahr
1. Jahr
1. Jahr
1. Jahr

3. Jahr
nein 40 SP je Spieljahr
4.4.4 Teilnahme mit vierter Jugendmannschaft (U20, U18, U16) gleichen Geschlechts an Jugendmeisterschaften oder Spielrunden des Landesverbands 2015/16 3. Jahr 3. Jahr nein 40 SP je Spieljahr

4.5 Hauptamtlicher Jugendtrainer im Umfang von 1,0 Stellen mit Nachweis, ersatzweise zwei 0,5 Stellen 2015/16 3. Jahr 3. Jahr nein 125 SP je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr



Tabelle 5: Wirtschaftliche Lizenzierung

Teil H
Tab. 5
Wirtschaftliche Lizenzierung Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
5.11 Vertrag Steuerberater 15.04.
02.05.
2015/16 1. Jahr 1. Jahr Stufe 4 10 SP
5.15 Buchhaltung im DVL-Kontorahmen 30.06. 2016/17 1. Jahr 1. Jahr Stufe 4 keine Strafe
5.16 Teilnahme des Vereins oder dessen Beauftragten sowie deren Steuerberater am Workshop zur wirtschaftlichen Lizenzierung (jedes 2. Jahr) 2014/15 1. Jahr 1. Jahr Stufe 4 20 SP
5.17 Beauftragung einer Spielbetriebsgesellschaft/ Ausgliederung der Lizenzliga-Mannschaft 2016/17 1. Jahr 1. Jahr 5. Jahr keine Strafe




Tabelle 8: Spielablauf und Eventisierung

Teil H
Tab. 8
Spielablauf und Eventisierung Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
8.6 Teilnahme am Qualifizierungsprogramm für Hallensprecher und Eventisierung 2014/15 1. Jahr 1. Jahr 1. Jahr nein keine Strafe
8.7 Elektronisches Ticketing, Print@home 2015/16
2016/17
3. Jahr
3. Jahr
3. Jahr
3. Jahr
nein
nein
keine Strafe
20 SP je Spieljahr



Tabelle 9: PR-Arbeit

Teil H
Tab. 9
PR-Arbeit Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
9.3.2 Porträtfotos aller Teammitglieder in druckfähiger Auflösung bis vier Wochen vor dem ersten Spieltag; Aktualisierung bis zum vierten Spieltag 18.09.
18.09.
2013/14 1. Jahr 1. Jahr 1. Jahr ja 2 SP je Verstoß



Tabelle 10: TV-Produktion

Teil H
Tab. 10
TV-Produktion Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
10.1 TV-Infrastruktur
10.1.1 Die Halle verfügt über die TV-Infrastruktur gemäß Handlungsanweisung. 2013/14 3. Jahr 3. Jahr nein 50 SP je Spieljahr
10.1.2 Die Halle verfügt über eine Company Connect-Internetleitung (2mbit upload Standleitung) für die TV-Produktion. 2013/14 3. Jahr 3. Jahr nein 50 SP je Spieljahr
10.2 1-Kamera-Produktion von Spielen
10.2.1 alle Heimspiele der Playoffs und des DVV-Pokals 2014/15 3. Jahr 3. Jahr nein 10 SP je Spiel
10.2.1 alle Heimspiele der Hauptrunde 2014/15 5. Jahr 5. Jahr nein 10 SP je Spiel
10.3 Zusatzproduktion von Spielen in DVL.tv-Standard
10.3.1 alle Heimspiele der Playoffs und des DVV-Pokals (ab Halbfinale) 2016/17 5. Jahr 5. Jahr nein keine Strafe
10.4 Zusammenfassung aller Heimspiele im Magazin-Format (5 min) 2016/17 5. Jahr 5. Jahr nein keine Strafe
10.5 Rough-cut aller heimspiele (5 bis 10 min) 2016/17 5. Jahr 5. Jahr nein keine Strafe

Änderungen des Lizenzstatus im Rahmen der Bundesligaversammlung 2013

Auf der Bundesligaversammmlung 2013 gab es neben umfangreichen inhaltlichen Änderungen auch eine umfassende Neugliederung des Lizenzstatuts durch Einfügung von Teil H: Voraussetzungen für Lizenzerteilung und Verpflichtungen im Spielbetrieb. An dieser Stelle erfolgt daher nur eine stichwortartige Nennung der wichtigsten Änderungen mit dem verweis auf die betreffende Ziffer des Lizenzstatuts. Auf eine Wiedergabe des Wortlauts aller neuen Regeln wurde verzichtet.

  • Implementierung Stufenplan: Die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung richten sich nach der Spielklasse sowie (NEU!) der ununterbrochenen Dauer der Ligazugehörigkeit - Ziffer 3.1.2 LST
  • Neustrukturierung und stufenweise Anhebung mitgliedsbeiträge und Lizenzgebühren - Teil G Tab. 1 und 2 LST
  • Einführung Online-Lizenzierung / SAMS, dadurch zahlreiche Verfahrensänderungen, z.B. bei Lizenzbeantragung, Spielerverträgen, Mannschaftsmeldeliste u.a.
  • Verpflichtende Vorlizenzierung für Aufsteiger - Ziffer 4 LST
  • Hauptamtliche Administration und Management - Teil H Tab. 2 LST
  • Erweiterung der Vorgaben für Trikots und Unterziehkleidung - Ziffer 34 LST
  • Erweiterung Hallenstandards - Teil H Tab. 3 LST
  • Hauptamtliche Trainer - Teil H Tab. 6 LST
  • Erweiterung Standards Spielablauf und Eventisierung - Teil H Tab. 8 LST



Änderungen des Lizenzstatuts im Rahmen der Bundesligaversammlung 2012

3 Beantragung, Erteilung und Entzug der Bundesliga-Vereinslizenz

3.2 Voraussetzungen für die Lizenzerteilung sind:
3.2.12 der Nachweis von Medienpartnerschaften gemäß Ziffer 42.6

6 Administrative Einrichtungen und Kontaktpersonen

6.2 Teammanager
6.2.1 Der Teammanager für einen Verein der 1. Bundesliga muss ab der Saison 2013/14 über eine Teammanager-Lizenz der DVL verfügen. Die Lizenz wird nach Maßgabe der vom DVL-Vorstand verabschiedeten Richtlinien erteilt und verlängert.
6.2.2 Der Teammanager muss nach innen und außen erkennbar die sich aus den Ordnungen ergebenen Aufgaben und Pflichten des Vereins zur Teilnahme am Bundesligaspielbetrieb wahrnehmen.
6.2.3 Teammanager und Trainer des Vereins dürfen nicht personengleich sein.
6.2.4 Verfügt der Teammanager über keine Lizenz, wird gegenüber Verein eine Geldstrafe festgesetzt.

11 Finanzielle Verpflichtungen

11.1.3 Zahlung des Medien-Produktionskostenzuschusses, dessen Höhe durch den DVL-Vorstand festgelegt wird,

12 Wirtschaftliche Lizenzierung 1. Bundesliga

12.3.3 geprüfter bzw. bestätigter Jahresabschluss nach HGB sowie Kontennachweise des abgelaufenen Kalender- bzw. Wirtschaftsjahrs (bei vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr zusätzlich ein vom Steuerberater unterschriebener Zwischenabschluss zum 31.12. des Vorjahres),
12.3.7 schriftlicher Nachweis von 50 Prozent der Einnahmen gemäß Haushaltsplan,

12 Offizielle

15.5 Statistiker
15.5.1 Mindestens ein Statistiker pro Mannschaft der 1. Bundesliga muss über eine Bundesliga-Statistikerlizenz verfügen.
15.5.2 Der Verein ist verpflichtet, diesen Statistiker bis zum 01.10. mittels Vordruck X in die Mannschaftsliste eintragen zu lassen und eine Statistikerlizenz zu beantragen. Für die Ausstellung der Bundesliga-Statistikerlizenz wird eine Gebühr erhoben.
15.5.3 Die Bundesliga-Statistikerlizenz wird erteilt an Teilnehmer einer DVL-Statistikerschulung und ist ein Jahr gültig. Über Ausnahmen entscheidet der DVL-Vorstand.

20 Struktur der Lizenzligen

20.4 Alle Ligen spielen – sofern nichts Anderes bestimmt ist – mit 12 Mannschaften.

21 Mannschaften mit Sonderspielrecht

21.1.1 Mannschaften von anerkannten Bundesstützpunkten oder DVV-Stützpunkten sowie DVV-Kadermannschaften können zur Nachwuchsförderung mit Sonderspielrechten in den Lizenzligen teilnehmen. In den 1. Bundesligen kann je eine Mannschaft als zusätzliche Mannschaft zugelassen werden. In den 2. Bundesligen können je zwei Mannschaften als zusätzliche Mannschaften zugelassen werden.

30 Anwesenheit, Trainings- und Einspielzeiten

30.2.3 Die Spielanlage und die Lichtstärke muss während der Trainingszeit den späteren Wettkampfbedingungen entsprechen.

39 Eintrittskarten

39.1 Für die Gastmannschaft müssen nach Anforderung in der Hauptrunde spätestens vier Wochen und in der Endrunde spätestens ein Tag vor dem Spieltermin bis zu zehn Prozent des Kartenkontingents der lizenzierten Hallenkapazität gegen Vorkasse reserviert werden.

42 PR-Arbeit

42.6 Medienpartnerschaften Ein Verein der 1. Bundesliga hat bis zum 01.08. regionale Medienpartnerschaften in einer der folgenden Kategorien nachzuweisen:
42.6.1 TV, IPTV, Hörfunk
42.6.2 Print-Medien (Tageszeitung, Anzeigenblatt, Veranstaltungskalender)
42.6.3 Online-Medien, Mobile Medien
42.6.4 Die Medienpartnerschaften sollen eine regelmäßige redaktionelle Berichterstattung über die Volleyball-Bundesliga sowie Maßnahmen zur Zuschaueraktivierung umfassen.
42.6.5 Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Kooperationsvereinbarungen.