Lastschrift

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Allgemeines

Ab der Saison 2018/19 zieht die VBL alle Rechnungen per SEPA-Lastschriftmandat von den Bundesligisten ein.

Warum führt die VBL das Lastschriftverfahren ein?

  • Die VBL hat – untypisch für Sportverbände – bislang ausschließlich die Überweisung nach vorheriger Rechnungsstellung als Zahlungsart vorgesehen. Dadurch werden viele Ressourcen im VBL-Center gebunden:
    • Konten zwischen VBL e.V. und VBL GmbH werden bei Überweisungen vertauscht -> hoher Umbuchungsaufwand
    • Überweisungszweck/Rechnungsnummern werden nicht angegeben -> hoher Zuordnungsaufwand
    • Zahlungen erfolgen nicht fristgerecht -> Mahnungswesen
    • Manuelles Verbuchen aller (korrekten) Zahlungseingänge
  • Das SEPA-Lastschriftverfahren birgt für Vereine/Spielbetriebsgesellschaften keine Risiken. Der Rechnungsversand mit Ankündigung des Zahlungseinzugs erfolgt mit 14 Tagen Vorlauf, so dass eine Klärung strittiger Rechnungen innerhalb dieser Zeit möglich ist. Ebenso kann eine ggf. fehlerhafte Lastschrift durch den Verein/GmbH bis 8 Wochen nach Abbuchung durch Widerspruch „zurückgeholt“ werden.

Wessen Konto wird belastet?

  • Der Einzug der Mitgliedsbeiträge der Volleyball Bundesliga e.V. erfolgt in allen Fällen von dem lizenznehmenden Bundesligaverein. Eine abweichende Rechnungstellung an die beauftragte Spielbetriebsgesellschaft ist nicht möglich. Sie können beim Verein aber die GmbH als abweichenden Kontoinhaber hinterlegen.
  • Der Einzug aller übrigen Rechnungen (Lizenzgebühren, Schiedsrichterpauschale, Ordnungsstrafen, Verkaufsabrechnungen, Tagungsgelder Arbeitskreise usw.) erfolgt vom Verein oder - sofern vorhanden - von der beauftragten Spielbetriebsgesellschaft.
  • Der Einzug wird 14 Tage vorher mit Versand der Rechnung angekündigt.

SEPA-Lastschriftmandat in SAMS erteilen

  • Die SEPA-Lastschriftmandate müssen durch jeden Verein und Beauftragten in SAMS erteilt werden. Es handelt sich insgesamt um bis zu vier getrennte SEPA-Mandate.
  • Beachten Sie bitte, dass die Erteilung der SEPA-Mandate in SAMS für den Verein und den Beauftragten in der Menüführung leicht voneinander abweichen.
  • Sollten Sie in SAMS nicht auf die notwendigen Funktionen/Ansichten zur Erteilung der SEPA-Mandate zugreifen können, fehlen Ihnen wahrscheinlich die notwendigen Rechte hierfür. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Support im VBL-Center (Viola Knospe).


für den Verein

  • (1) Gehen Sie auf das Menü Buchhaltung.
  • (2) Hinterlegen Sie zunächst im Reiter Bankverbindung folgende Angaben:
  • (3) Speichern Sie die Änderungen.

Verein konto.png

  • (4) Wechseln Sie in den Reiter SEPA-Lastschriftmandate.
  • (5)/(6) Erteilen Sie für die VBL e.V. und die VBL GmbH die SEPA-Lastschriftmandate.
  • (7) Speichern Sie die Änderungen.

Verein sepa.png

  • (8)/(9) Im Reiter SEPA-Lastschriftmandate-Historie können Sie erteilte SEPA-Mandate als PDF herunterladen.
    • Im PDF werden Ihnen auch die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt.

Verein mandat.png

für die beauftragte Spielbetriebsgesellschaft

  • (1) Gehen Sie auf das Menü Spielbetriebs-GmbH
  • (2) Hinterlegen Sie zunächst im Reiter Bankverbindung folgende Angaben:
  • (3) Speichern Sie die Änderungen.

Gmbh konto.png

  • (4) Wechseln Sie in das Menü Spielbetriebs-GmbH Buchhaltung und (5) rufen Sie den Reiter SEPA-Lastschriftmandate auf.
  • (6)/(7) Erteilen Sie für die VBL e.V. und die VBL GmbH die SEPA-Lastschriftmandate.
  • (8) Speichern Sie die Änderungen.

Gmbh sepa.png

  • Im Reiter SEPA-Lastschriftmandate-Historie können Sie erteilte SEPA-Mandate als PDF herunterladen.
    • Im PDF werden Ihnen auch die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt.