Internationaler Transfer: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der aufnehmende Verein stellt den ITC-Antrag in der Online-Plattform der FIVB ein.
* Der aufnehmende Verein stellt den ITC-Antrag im Online-Portal der FIVB ein.
* http://www.fivb.org/Vis2009/ (ausschließlich den Internet Explorer verwenden)
* http://www.fivb.org/Vis2009/ (ausschließlich den Internet Explorer verwenden!)
* Ausführliche Anleitung siehe [[ITC/Online-Antrag]]
* Ausführliche Anleitung siehe [[ITC/Online-Antrag]]
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Version vom 6. August 2019, 10:31 Uhr

Transfer nichtdeutscher Spieler nach Deutschland

Alle nichtdeutschen Spieler, deren Ursprungsverband nicht Deutschland ist, benötigen für die Spielberechtigung in den Lizenzligen ein Internationales Transfer Zertifikat (ITC). Bei Wechseln von deutschen Spielern aus dem Ausland zurück nach Deutschland wird KEIN ITC benötigt.

Voraussetzungen für eine Spielberechtigung

  • Für Vereine der 1. Bundesliga besteht die Möglichkeit, sich im VBL-SAMS eine sogenannte sportfachliche Qualifikation ausstellen zu lassen. Mit dieser Bestätigung kann die Ausländerbehörde im Einvernehmen mit dem DOSB eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Für nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigung (Studium, Praktika, etc.) setzen sich insbesondere die Vereine der 2. Bundesliga bitte mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.


Abwicklung des internationalen Transfers

Schritte 1-3
  • Der aufnehmende Verein nimmt Verhandlungen mit dem Ursprungsverband des Spielers auf
    • Freigabe des Spielers
    • Höhe des Handling Fees
  • Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail oder Telefon.
  • Eine Liste aller Ansprechpartner der Verbände finden Sie in der Online-Portal der FIVB "Vis2009".
  • Der aufnehmende Verein schließt die Verhandlungen mit dem Ursprungsverband ab und überweist die vom Ursprungsverband in Rechnung gestellte Gebühr (Handling Fee).
  • ACHTUNG: Weisen Sie den Ursprungsverband darauf hin, dass er - sofern noch nicht geschehen - für den Spieler einen Account in der FIVB-Plattform anlegt.
  • Der aufnehmende Verein schließt den Vertrag mit dem Spieler ab.


Schritt 4


Schritt 5
  • Im ersten Schritt erhalten der Spieler und der aufnehmende Verein eine Email mit dem Hinweis zum eingestellten Transfer und der Aufforderung zu bestätigen.
  • Im zweiten Schritt erhalten dann alle am ITC beteiligten Parteien per E-Mail eine Aufforderung, den Antrag zu genehmigen:
    • aufnehmender Verein
    • aufnehmender Verband
    • Ursprungsverein (falls vorhanden, d.h. ein aktueller Vertrag mit einem Verein des Heimatlandes muss vorliegen)
    • Ursprungsverband
    • Spieler
  • Über das SAMS Portal erhält der aufnehmende Verein im Oktober des Jahres und/oder im Februar des Folgejahres von der VBL eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 480,00 Euro je Transfer. Die VBL genehmigt den Antrag in der Online-Plattform bereits bevor die Zahlung erfolgt ist.
  • Zusätzlich zu Handling Fee sind Gebühren an die CEV/FIVB zu zahlen:
    • 1. Bundesliga 1.920 Euro an die CEV (für Wechsel innerhalb Europas) oder 2000 CHF an die FIVB (für alle anderen Wechsel)
    • 2. Bundesliga 1.440 Euro an die CEV (für Wechsel innerhalb Europas) oder 1500 CHF an die FIVB (für alle anderen Wechsel)
  • Zum Nachweis der Zahlung ist diese in den Transfer (Payment) einzutragen. (zusätzlich muss der Zahlungsbeleg als PDF-Dokument hochgeladen werden)


Schritt 6
  • Die FIVB/CEV bestätigt nach Zahlungseingang den Transfer.


Schritt 7
  • Aus dem System wird das ITC per Email an alle Parteien gesendet:
    • aufnehmender Verein
    • aufnehmender Verband
    • Ursprungsverein (falls vorhanden)
    • Ursprungsverband
    • Spieler
    • FIVB
    • abgebender Kontinentalverband
    • aufnehmender Kontinentalverband


Ausnahmen

Hat ein nichtdeutscher Spieler noch nie in einem anderen Verband eine Spielberechtigung besessen, so zählt der DVV als sein Ursprungsverband. Dafür wird vom Verband, dessen Nationalität der Spieler besitzt, eine schriftliche Bestätigung benötigt, dass der Spieler nie in diesem Verband spielberechtigt war. Wird diese bei der VBL eingereicht, so zählt der Spieler als deutsch und benötigt kein ITC. Für eine solche Bestätigung setzen Sie sich bitte mit dem Ursprungsverband in Verbindung.

Es besteht einmalig die Möglichkeit, den Ursprungsverband zu wechseln. Für einen solchen Antrag ist Voraussetzung, dass der Spieler bei Antragsstellung durchgehend seit mindestens zwei Jahren in Deutschland ansässig ist und die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat. Beide Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen. Neben dem Antrag in sechsfacher Ausfertigung ist eine Gebühr an die FIVB zu zahlen. Diese beläuft sich auf:

Nationalspieler: 15.000,00 €
Nicht-Nationalspieler 10.000,00 €

Der Antrag kann nur vom FIVB Board of Administration genehmigt werden, das jährlich einmalig im April tagt.

Gebühren

Bearbeitungsgebühr VBL

  • 480,00 €
  • Nach Rechnungsstellung im SAMS-Portal, wird per SEPA-Lastschrift abgebucht:
  • Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. und 2. Bundesliga gleich!

FIVB-Gebühr

  • 2.000 CHF (1.BL)/ 1.500 CHF (2.BL) (alle Transfers nicht-europäischer Spieler)
  • die Zahlung ist auf folgendes Konto unter Angabe des Spielernamen vorzunehmen:
Beneficary: Fédération Internationale de Volleyball (FIVB) - Chemin Edouard-Sandoz 2-4 - CH - 1006 Lausanne
CHF Bank account: Banque Cantonale Vaudoise
Case Postale 300
CH-1001 LAUSANNE / Switzerland
Account: K 5380.20.63 (Clearing: 767)
BIC Code (Swift Address): BCVLCH2LXXX
IBAN: CH05 0076 7000 K538 0206 3

CEV-Gebühr

  • 1.920 EUR (1.BL)/ 1.440 EUR (2.BL) (alle Transfers europäischer Spieler)
  • die Zahlung ist auf folgendes Konto unter Angabe des Spielernamen vorzunehmen:
Beneficary: Conféderation Européenne de Volleyball (CEV) - 488 route de Longwy - L-1940 Luxembourg
Euro Bank Account: BGL BNP Paribas Luxembourg
50 Avenue J.-F. Kennedy, L-2951 Luxembourg
IBAN: LU 6000 3044 2729 8050 00
BIC Code (Swift Address): BGLLLULL
  • Die Gebühr wird bei Wechseln in die 1. und 2. Liga fällig.

Handling-Fee des Ursprungverbandes

  • je nach Verband und Spieler!
Wechsel von Spielern aus Verbänden außerhalb der CEV
  • Bei Wechseln von Spielern, deren Ursprungsverband nicht Mitglied des Europäischen Volleyball-Verbands (CEV) ist, ist das Handling Fee von den Vereinen mit dem jeweiligen Ursprungsverband auszuhandeln. In einigen Verbänden gibt es eine verbindliche "Preisliste" (z.B. feste Gebührensätze, bestimmter Prozentsatz von Vertragssumme), andere Verbände handeln den Preis frei aus.
Wechsel von Spielern aus einem Mitgliedsverband der CEV
  • Bei Wechsel von Spielern, deren Ursprungsverband Mitglied der CEV ist, gelten seit August 2012 verbindliche, von der CEV festgelegte Handling Fees. Mit dem Gebührenrechner (Calculator: https://www.cev.eu/Transfers-Area/TransferFeeCalculator.aspx) können diese Gebühren vorab angezeigt werden. Es handelt sich hierbei um Maximalbeträge, die noch verhandelt werden können. Meist richten sich die Verbände aber nach den Vorgaben dieses Gebührenrechners.

Die Höhe des Handling Fee richtet sich nach:

    • dem Urpsrungsverband des Spielers (die Verbände sind in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt),
    • dem Alter des Spielers (unter/über 25 Jahre)
    • der Zugehörigkeit des Spielers zur Nationalmannschaft
  • Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga unterschiedlich!
  • Das zu zahlende Handling Fee reduziert sich ab der 5. Saison des Spielers im Ausland auf 75 Prozent, ab der 8. Saison auf 50 Prozent und ab der 11. Saison auf 25 Prozent. Ausgenommen von dieser Regelung sind Nationalspieler.

Fristen

  • Soll der internationale Spieler zu den ersten 6 Spielern zählen, die gemäß Lizenzstatut zum 01.09. gemeldet werden müssen, so ist das komplettierte ITC samt der Zahlungen bis 01.09. abzuschließen.
  • Für alle anderen Spieler müssen alle Anforderungen des ITC bis spätestens zum vorletzten Werktag vor dem Spieltag, an dem der Spieler eingesetzt werden soll, erfüllt sein.
  • Die Transferperiode muss der Vertragslaufzeit entsprechen und sollte nicht vor dem 15.05. enden.
  • ACHTUNG - neu ab Saison 2010/11: Beim Vereinswechsel zwischen dem 01.08. und dem 31.01. gilt für den neuen Verein keine Wartezeit (Wechselsperre). Das Freigabedatum muss nach dem Termin des letzten Eintrages im Spielberichtsbogen liegen. Die Freigabe wird im Online-Portal durch den letzten Verein bestätigt (release).
  • Bei einem Wechsel nach dem 31.01. gilt eine Wartezeit bis zum Beginn des Wechselzeitraumes.


Transfer deutscher Spieler ins Ausland

Nur bei dem Transfer von Spielern, deren Ursprungsverband der DVV ist, ist die Abwicklung eines ITC über die VBL/DVV und den abgebenden Verein erforderlich!

Abwicklung des internationalen Transfers

grundsätzliche Voraussetzungen: Einstufung der Transfers erfolgt in Staus International (höchste und zweithöchste Spielklasse) und Status No International rights (alle niedrigeren Spielklassen)

  • Status International - Abwicklung über VBL
  • Status No international rights - Abwicklung über DVV
  • Alle Transfers mit dem Status INTERNATIONAL werden über die VBL abgewickelt.


Die Abwicklung erfolgt auf dem gleichen Weg, wie bei ausländischen Spielern, die nach Deutschland wechseln. Der aufnehmende Verein im Ausland setzt sich mit der VBL in Verbindung, um die Modalitäten des Handling Fees zu klären. Die Bestätigung des abgebenden Vereins ist nur erforderlich, wenn ein gültiger Vertrag mit diesem vorhanden ist. In diesem Fall wird der abgebende Verein als CLUB OF ORIGIN in den Transferprozess eingebunden.

Ansprüche, die der abgebende Verein bei noch laufendem Vertrag gegenüber dem neuen Verein geltend machen will, bleiben vom Handling Fee unberührt. Sollten solche Forderungen bestehen, so unterschreibt der abgebende Verein das Transfer erst, nachdem der neue Verein diese beglichen hat!

Der abgebende Verein erhält im ersten Jahr 50 Prozent des Handling Fees per Gutschrift von der VBL. Benötigt der Spieler auch in der folgenden Saison ein ITC, stehen dem abgebenden Verein wieder 50 Prozent des Handling Fees zu, sofern der Spieler im abgebenden Verein die letzten zwei Saisons spielberechtigt war. Für das dritte Jahr gilt dies analog. Ab dem vierten Jahr in Folge gibt es keine Ansprüche des abgebenden Vereins mehr.

Um die Gutschrift ausstellen zu können, ist es nötig, dass der abgebende Verein der VBL eine Bestätigung des Steuerberaters, dass der Empfänger der Regelbesteuerung unterliegt, sowie die Kontodaten und USt-IdNr. oder Steuer-Nr. zukommen lässt.

Hinweis: Wechselt der Spieler innerhalb einer Saison zu einem anderen Verein, so hat auch der neue Verein das volle Handling Fee sowie die Gebühr an die FIVB/CEV zu begleichen! Für die Anerkennung des neuen ITC ist vom abgebenden Verein die Freigabe (Release) im online System zu erteilen.

Handling Fee

Wechsel in Mitgliedsverbände der CEV

  • Bei Wechsel von Spielern, deren Ursprungsverband Mitglied der CEV ist, gelten seit August 2012 verbindliche, von der CEV festgelegte Handling Fees. Mit dem Gebührenrechner (Calculator: http://transfers.cev.lu/) können diese Gebühren vorab angezeigt werden. Es handelt sich hierbei um Maximalbeträge, die noch verhandelt werden können. Meist richten sich die Verbände aber nach den Vorgaben dieses Gebührenrechners.

Die Höhe des Handling Fee richtet sich nach:

    • dem Urpsrungsverband des Spielers (die Verbände sind in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt),
    • dem Alter des Spielers (unter/über 25 Jahre)
    • der Zugehörigkeit des Spielers zur Nationalmannschaft
  • Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga unterschiedlich!
  • Das zu zahlende Handling Fee reduziert sich ab der 5. Saison des Spielers im Ausland auf 75 Prozent, ab der 8. Saison auf 50 Prozent und ab der 11. Saison auf 25 Prozent.


Wechsel in Verbände außerhalb der CEV

Aufschlüsselung Handling Fees, welche die VBL gemäß der Finanzordnung des DVV an den aufnehmenden Verein in Rechnung stellt:

Nationalspieler (gemäß aktueller Zugehörigkeit zum A-Kader): 5.000,00 €
Spieler der 1. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 1.500,00 €
Spieler der 2. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 500,00 €
Übrige Spieler:* 80,00 €



Ordnungs- und Regelwerk