Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html/ kostenlose Printmaterialien: Plakate / Aufkleber / Info-Broschüren (Quelle: BZgA)]
* [https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html/ kostenlose Printmaterialien: Plakate / Aufkleber / Info-Broschüren (Quelle: BZgA)]
* [https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/leitplankenuebersetzt/?in= Die 10 Leitplanken des DOSB in verschiedenen Sprachen (Stand: 19.05.2020)]
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* [https://www.liquimoly-hbl.de/de/die-hbl/service/return-to-competition/ HBL: Return to Competition - Materialien, Checklisten, Vorlagen
* [https://www.liquimoly-hbl.de/de/die-hbl/service/return-to-competition/ HBL: Return to Competition - Materialien, Checklisten, Vorlagen]


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Version vom 9. Juni 2020, 14:49 Uhr

Vorbemerkungen

Aufgabe der VBL ist die Förderung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Spielbetriebs der Volleyball Bundesliga auch in der Zeit der Corona-Pandemie, die die gesamte Gesellschaft nachhaltig fordert. Aus diesem Grund soll mit lösungsorientierten Ansätzen und Handlungsempfehlungen verdeutlicht werden, dass der Volleyball auf nationalem Spitzenniveau einen verantwortungsvollen Plan zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs entwickelt und umsetzt.

Als Grundlage dienen die Beschlüsse der Sportministerkonferenz der Länder vom 28.04.2020 sowie die Empfehlungen des Deutschen Volleyball Verbandes (DVV) sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Diese bilden die Basis für die Handlungsempfehlungen für unsere Bundesligisten und konkretisieren die grundlegenden sportartspezifischen Empfehlungen für den Anwendungsfall des professionellen Volleyballsports in Deutschland. Ferner wurden bereits bestehende Hygiene-Konzepte anderer Spielsportarten sowie bereits existierende Konzepte von Vereinen aus dem professionellen Volleyball-Umfeld herangezogen. Die in diesem Konzept dargestellten Handlungsempfehlungen werden regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst.

Wichtig zu beachten ist, dass die Entscheidungen der Politik, der Länderregierungen sowie der zuständigen kommunalen Behörden Voraussetzung für eine praktische Umsetzung der Handlungsempfehlungen sind. Sie entscheiden, über eine Wiederaufnahme und Übergangsregelungen des Volleyballsports auf allen Ebenen.

Unter den aktuellen Bedingungen sollte jeder Bundesligaverein sorgfältig abwägen, ob eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zum jetzigen Zeitpunkt wirklich notwendig und sinnvoll ist – eine Orientierung an einem 7-Stufen-Modell erscheint sinnvoll:


Der Schritt von einer Stufe zur nächst höheren darf nur in Übereinstimmung mit den Vorgaben seitens der zuständigen Behörden und im Einklang mit den gesetzlichen Restriktionen und Auflagen erfolgen. Die dabei entstehende Zeitschiene ist ausschließlich als Orientierung zu verstehen und muss vom Verein individuell angepasst werden.
Das vorliegende Konzept bietet konkrete Handlungsempfehlungen und -leitlinien für die Stufen 1 bis 4 (grün/orange). Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Durchführen von Sport in der Form der Stufen 1 bis 3 (grün) flächendeckend gestattet. Für Stufe 4 (orange) gelten aktuell bundesweit noch unterschiedliche Regelungen. Das Konzept für die Stufen 5 bis 7 (rot) wird nach Rückkopplung mit den Arbeitskreisen erarbeitet.


Stufenplan VBL.jpg

Allgemeines

Die aktuelle Pandemie betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und damit auch den Sport sowie die Organisation des Sports. Der Profisport als Spitze des organisierten Sports stellt darüber hinaus aufgrund der Verzahnung von Sport- und Berufsausübung eine Sondersituation dar. Trainings- und Wettkampfprozesse müssen auf die jeweils aktuellen und sich mitunter auch spontan ändernden Gegebenheiten angepasst werden. Das gilt für den Einzelsportler sowie, in gesteigertem Maß, für professionelle Trainingsgruppen - gleichwohl aber auch für Sportstätten und Sportgeräte.

Die Aufnahme des Gruppentrainings von Profis im Volleyball sollte nur unter Berücksichtigung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Regelungen erfolgen - beispielhaft seien hier insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie regional oder lokal geltende Verordnungen/Anordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus genannt. Diese Regelungen werden sich aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands standortabhängig unterscheiden und sollten vom jeweiligen Verein engmaschig beobachtet werden.

Die in diesem Wiki-Beitrag genannten und empfohlenen allgemeinen Maßnahmen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb sollten regelmäßig mit den vor Ort geltenden Bestimmungen abgeglichen und ggf. angepasst werden. Die Vereine haben eine Informationspflicht gegenüber ihren Spielerinnen und Spielern sowie allen Betreuenden. Es wird dringend empfohlen, auf Basis der hier genannten Prinzipien einen vereinseigenen, individuellen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der allen am Trainings- und Wettkampfbetrieb beteiligten Personen vor Beginn zur Kenntnis gegeben wird. Die genannten Personen müssen diesen Maßnahmenkatalog schriftlich bestätigen und damit ihr Einverständnis, zu den im Maßnahmenkatalog explizit genannten Bedingungen, Handlungen und Vorgaben erklären. Damit dokumentieren die handelnden Personen, dass sie die aufgestellten Regeln ernst nehmen, sich auch in der aktuellen Situation als Vorbilder einbringen und sich damit aktiv an einer Eindämmung der Pandemie sowie Abflachung der Infektionskurve des Coronavirus SARS-CoV-2 beteiligen.

Ein Muster für eine "Einverständniserklärung Athlet/Betreuer" findet sich hier.

Ansprechpartner

Für Fragen rund um die Hygiene-Thematik steht im VBL-Center bis auf Weiteres Ronny Ackermann (ackermann@volleyball-bundesliga.de) zur Verfügung.

Expertengruppe

Besteht aus Vertretern von Vereinen / Trainern / Medizinern / Liga-Mitarbeitern ...
Aufgabe: Vorliegendes Hygiene-Konzept prüfen, Feedback und Input geben!

aktueller Vorschlag:

  • relevante VBL-Ressorts
  • Sascha Kucera (Helios Grizzlys Giesen) + Trainerteam
  • Eugen Benzel (SC Potsdam) + Trainerteam
  • Andreas Bahlburg (SVG Lüneburg) + Trainerteam
  • Prof. Dr. Manfred Holzgräfe (Präsident CEV Medical Commission und Member FIVB Medical Commission)
  • Dr. Richard Gnatzy (Universitätsklinikum Leipzig)
  • NN (weiterer medizinischer Vertreter)

Grundlegende Prinzipien

Die hier dargestellten Prinzipien stellen Handlungsempfehlungen dar, die auf die Gegebenheiten im jeweiligen Vereinsumfeld anzupassen sind. Darüberhinausgehende, verschärfte Prinzipien im Trainings- oder Wettkampfumfeld (ggf. behördlich angeordnet) können/müssen individuell umgesetzt und angewendet werden. Aktuell bis zum 29.06.2020 gilt für das Sporttreiben in Deutschland weiterhin die von der Bundesregierung vorgeschriebene Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Die Bundesligavereine sollten grundsätzlich einen individuellen Hygiene-/Richtlinienplan aufstellen und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren: best practices

Die Bundesligavereine benennen einen Corona-Beauftragten, der die Einhaltung der Hygienebestimmungen koordiniert, überwacht und dokumentiert.


Allgemeine Hygiene und soziale Kontakte

  • regelmäßiges Händewaschen für mindestens 30 Sekunden mit Wasser & Seife;
  • Berührungen des Gesichts mit den Händen sind möglichst zu vermeiden;
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 2 m - IMMER UND ÜBERALL;
  • regelmäßiges Benutzen von Desinfektionsmitteln;
  • Husten und Niesen ausschließlich in die Armbeuge hinein;
  • Körperkontakt (Handshakes, Umarmungen, "Begrüßungsküsschen" etc.) zu Teammitgliedern ist zu unterlassen;
  • aktiven Sportlern wird empfohlen, ihre sozialen Kontakte im privaten Umfeld sowie in der Öffentlichkeit ggf. über die behördlichen Vorgaben hinaus, einzuschränken;


Umgang mit Krankheitssymptomen

  • alle AthletINNen und Betreuenden mit Grippesymptomen (u. a. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen) oder sonstigen Corona-typischen Symptomen (Fieber, trockener Husten, Geschmacksverlust etc.) dürfen nicht am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen, sondern müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben;
  • beim Auftreten von spezifischen Symptomen muss eine sofortige Meldung an den Mannschaftsarzt und den Cheftrainer sowie Teammanager erfolgen; dies gilt auch bei entsprechenden Symptomen von Angehörigen des gleichen Hausstandes oder bei direktem Kontakt zu nachweislich infizierten Personen;
  • die Vereinsführung muss sofort nach Bekanntwerden von Coronavirus-Infektionen oder Coronavirus-Verdachtsfällen (AthletINNen, Betreuende, Helfende sowie deren Familienangehörige oder Kontaktpersonen) das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren;
  • beim Auftreten von Grippe- oder Corona-typischen Symptomen ist individuelles Training auch zu Hause nicht sinnvoll;
  • alle AthletINNen und Betreuende müssen die Corona-Sonderregeln und ihre besondere Fürsorgepflicht explizit anerkennen und bestätigen;


Organisation des Trainingsbetriebs

  • eine Durchführung von Trainingseinheiten im Freien ist aktuell zu bevorzugen; beim Training in der Sporthalle (wenn behördlich gestattet) ist auf eine ausreichende Belüftung (vorher und nachher) zu achten;
  • eine Mannschaft soll in konstant bleibende Trainingsgruppen von (bis zu) vier AthletINNen aufgeteilt werden; auch die beteiligten Trainer sollten stets gleich sein; dadurch wird im Falle einer Infektion der Kontakt zu anderen AthletINNen begrenzt und die anderen Kleingruppen können den Trainingsbetrieb fortsetzen;
  • es soll zu festen Trainingszeiten mit zeitlichem Puffer zwischen den einzelnen Trainingsgruppen trainiert werden;
  • die Trainingszeiten und -gruppen sowie die konkreten Trainingsteilnehmer sind zu dokumentieren, um Personen-Kontakte nachvollziehen zu können; ggf. sollte das Vereinsmanagement dem zuständigen Gesundheits- oder Sportamt Informationen über die Trainingseinheiten zukommen lassen (Trainingszeiten, Trainingsgruppen, Teilnehmerlisten etc.);
  • physischen Kontakt zwischen den jeweiligen Trainingsgruppen (einschließlich Betreuungspersonal und externen Dritten) vermeiden;
  • nach der Trainings- oder Wettkampfeinheit werden alle benutzten Geräte und Gegenstände durch die jeweiligen Nutzer intensiv gereinigt bzw. desinfiziert (dies gilt insbesondere für verwendete Bälle); der jeweilige Verein stellt die dafür benötigten Desinfektionsmittel in den genutzten Räumlichkeiten oder Bereichen zur Verfügung oder stellt die Verfügbarkeit sicher; es wird empfohlen, vom Robert-Koch-Institut (RKI) zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel zu verwenden;


Räumlichkeiten

  • das Training muss möglichst immer an den gleichen Orten (gleiche Sporthalle / gleiche Beachvolleyballanlage) stattfinden;
  • die Räume oder Bereiche, an denen ein Aufenthalt von AthletINNen und Betreuenden notwendig ist, muss festgelegt, gekennzeichnet und kommuniziert werden; nur in diesen Räumen oder Bereichen dürfen sich die AhtletINNen und die Betreuenden aufhalten;
  • außerhalb der Trainingszeiten ist der Aufenthalt in den Sportstätten zu untersagen und mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden;
  • die Umkleidekabinen bleiben geschlossen; die AthletINNen kommen umgezogen zum Training; die Duschräume bleiben geschlossen;
  • die von den beteiligten Personen genutzten Räumlichkeiten und Bereiche werden im Rahmen der allgemeinen Reinigung der Sportstätten intensiv gereinigt und ggf. desinfiziert; die dafür zuständigen Dienstleister erstellen darüber eine Dokumentation; es wird empfohlen, vom RKI zugelassene desinfizierende Reinigungsmittel zu verwenden;
  • in geschlossenen Räumen (Sporthallen) ist die ausreichende Gebäudelüftung durch eine betreuende Person (TrainerIN) rechtzeitig vor und nach dem Training sicherzustellen;
  • in geschlossenen Räumen (Sporthallen) sollten die Türen nach Möglichkeit geöffnet bleiben; Öffnung der Türen erfolgt bestenfalls mit dem Ellenbogen;

Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb sollte aktuell vorzugsweise im Freien z. B. auf Beachvolleyball-Anlagen stattfinden. Selbst wenn Training in Sporthallen behördlich erlaubt ist, sollte darauf nach Möglichkeit noch verzichtet werden. Beim Einzel-/Individual-Training im Freien hat eine einzelne Person ein eher geringes Risiko, sich anzustecken. Sobald weitere Personen dazu kommen, kann das Infektionsrisiko durch die Nähe zu Trainingspartnern steigen. Es ist daher immer darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 m bis 2 m einzuhalten. Abseits des Spielfeldes / der Trainingsstation wird dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Dies gilt auch für TrainerINNEN und Betreuende.

Wichtig ist zum einen, dass die SpielerINNEN/TrainerINNEN vor dem ersten Training nach Wiederbeginn die vereinsspezifischen Hygienerichtlinien zur Kenntnis bekommen und diese schriftlich bestätigen und zum anderen, dass der/die verantwortliche TrainerIN die Trainingsdokumentation (Teilnehmerlisten) regelmäßig führt.

Einzel-/Individual-/Krafttraining (ohne TrainerIN)

Die Trainingsphase korrespondiert mit den Stufen 1 und 2 im abgebildeten 7-Stufenplan.

  • Kleingruppen-Training (maximal 4-5 AthletINNen) unter Berücksichtigung der o. g. Hygienevorschriften;
  • sollte in den Räumlichkeiten keine adäquate Lüftungsanlage vorhanden sein, sollte zwischen einzelnen Trainingsgruppen mindestens 30 min gelüftet werden;
  • die Anreise zum Training erfolgt aus hygienischen Gründen nicht in Fahrgemeinschaften;
  • die SpielerINNEN kommen in Trainingskleidung direkt (ohne zeitlichen Vorlauf) zu den Trainingseinheiten und begeben sich direkt zu den vorgesehenen Trainingsplätzen;
  • KEIN Körperkontakt mit Trainingspartnern; auch nicht bei der Begrüßung/Verabschiedung;
  • bei Laufeinheiten muss aufgrund der Windschleppe die Einhaltung größere Distanzen zwischen den Läufern beachtet werden;
  • jeder Spielerin/jedem Spieler wird eine feste Basisstation, in räumlichem Abstand zu den anderen Spielerinnen/Spielern, für individuelle Trinkpausen etc. zugeteilt;
  • die SpielerINNEN nutzen nur Getränke aus beschrifteten Flaschen (eigener Name); Gleiches gilt für verwendete Hand-/Schweißtücher;
  • gründliches Händewaschen bzw. Desinfizieren in allen Trinkpausen sowie vor und nach dem Training ist obligatorisch;
  • bei allen Übungen muss der räumliche Abstand von mindestens 2 m eingehalten werden;
  • im Kraftraum werden die Geräte entsprechend mit ausreichend Abstand (mind. 2 m) zueinander aufgestellt und genutzt;
  • vor der erstmaligen Benutzung müssen alle Flächen und der Boden mit einem vom RKI zugelassenen desinfizierenden Reinigungsmittel behandelt werden; dies ist wöchentlich zu wiederholen;
  • alle Geräte, Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen mit einem vom RKI zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln;
  • sollten Kraftgeräte in der Sporthalle oder anderen Räumen außerhalb des Kraftraums benutzt werden, wird dabei der Boden (an der Stelle) als auch das Gerät selbst nach dem Training jeweils desinfiziert; beim Transport aus dem/in den Kraftraum ist auf genügend Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten;
  • SpielerINNEN, die besonders stark schwitzen, halten noch mehr Abstand zu anderen Personen ein;
  • nach dem Training fahren die SpielerINNEN direkt nach Hause; die Duschen und Umkleidekabinen in der Sporthalle bleiben geschlossen; auf einen persönlichen Austausch nach dem Training ggf. vor der Halle/dem Trainingsort wird kategorisch verzichtet;
  • keine Gemeinschaftsverpflegung für die AthletINNen;
  • Sport- und Trainingssachen werden individuell zu Hause gewaschen (kein zentrales Waschen über den Verein);
  • ab dem Zeitpunkt, ab dem geeignete Sportmasken zur Verfügung stehen, werden diese verwendet;

volleyballspezifisches Training in der Kleingruppe (mit Trainer)

Die Trainingsphase korrespondiert mit den Stufen 3 und 4 im abgebildeten 7-Stufenplan.

  • Kleingruppen-Training (maximal 4-5 AthletINNen) unter Berücksichtigung der o. g. Hygienevorschriften;
  • physische Mannschaftsbesprechungen und sonstige Mannschaftszusammenkünfte (auch zu Trainingszwecken) sind nicht gestattet; es sind digitale Alternativen zu nutzen;
  • Erklärungen auf Taktikboard/Tafel erfolgen unter Einhaltung der Distanzregelungen;
  • das Training (Beachvolleyball-Feld oder Sporthalle) findet nur nach vorheriger Anweisung durch den Trainer (das Betreuerteam) statt;
  • die Anreise zum Training erfolgt aus hygienischen Gründen nicht in Fahrgemeinschaften;
  • die SpielerINNEN kommen in Trainingskleidung direkt (ohne zeitlichen Vorlauf) zu den Trainingseinheiten und begeben sich direkt zu den vorgesehenen Trainingsplätzen;
  • jeder Spielerin/jedem Spieler wird eine feste Basisstation, in räumlichem Abstand zu den anderen Spielerinnen/Spielern, für individuelle Trinkpausen etc. zugeteilt;
  • die SpielerINNEN nutzen nur Getränke aus beschrifteten Flaschen (eigener Name); Gleiches gilt für verwendete Hand-/Schweißtücher;
  • gründliches Händewaschen bzw. Desinfizieren in allen Trinkpausen, vor und nach dem Training ist der Standard;
  • KEIN Körperkontakt mit Trainingspartnern während des Trainings; auch nicht bei der Begrüßung/Verabschiedung; kein Abklatschen nach Spielzügen/Übungen;
  • es werden grundsätzlich Übungsformen gewählt, bei denen ein Abstand von 1-2m zum Netz eingehalten werden kann, falls sich auf der gegenüberliegenden Netzposition auf der gegnerischen Spielfeldhälfte Personen befinden;
  • keine direkten Ballaktionen am Netz;
  • es werden grundsätzlich Übungsformen gewählt, die Kollisionen vermeiden/unmöglich machen (keine zwei oder mehr Personen in der Abwehr oder der Annahme);
  • wenn möglich werden Übungsformen gewählt, bei denen keine Aufschläge/Angriffe in die Mitte zwischen zwei Spielerinnen/Spielern erfolgen (da dadurch direkter Kontakt verursacht werden könnte);
  • SpielerINNEN, die besonders stark schwitzen, halten noch mehr Abstand zu anderen Personen ein;
  • nach dem Training fahren die SpielerINNEN direkt nach Hause; die Duschen und Umkleidekabinen in der Sporthalle bleiben geschlossen; auf einen persönlichen Austausch nach dem Training ggf. vor der Halle/dem Trainingsort wird kategorisch verzichtet;
  • keine Gemeinschaftsverpflegung für die AthletINNen;
  • Sport- und Trainingssachen werden individuell zu Hause gewaschen (kein zentrales Waschen über den Verein);
  • ab dem Zeitpunkt, ab dem geeignete Sportmasken zur Verfügung stehen, werden diese verwendet;

volleyballspezifisches Mannschaftstraining (komplettes Team und Trainer)

Die Trainingsphase korrespondiert mit den Stufen 5 und 6 im abgebildeten 7-Stufenplan. Maßnahmen/Vorgaben, die aufgrund behördlicher Bestimmungen zum Zeitpunkt des Übergangs in diese Trainingsphase gelten, werden sukzessive erarbeitet und ergänzt (ggf. Test-Szenarien etc.).

  • sukzessive Zusammenführung der Kleingruppen;
  • es sind jegliche Übungsformen gestattet;
  • es müssen keine Abstandsregelungen bei der Durchführung der Übungen berücksichtigt werden;
  • allgemeine (o. g.) Hygienevorschriften werden weiterhin berücksichtigt (Hände waschen etc.);
  • vermeidbarer Körperkontakt wird vermieden: z. B. Begrüßung/Verabschiedung; Abklatschen nach Spielzügen/Übungen;
  • die Nutzung von Krafträumen ist möglich, allerdings idealerweise weiterhin in verkleinerten Gruppen und unter Einhaltung der Hygieneregeln;
  • Erklärungen auf dem Taktikboard/der Tafel während des Trainings sowie physische Mannschaftsbesprechungen in ausreichend großen Räumlichkeiten sind möglich, erfolgen aber unter Einhaltung der Distanzregelungen;
  • sonstige Mannschaftszusammenkünfte (auch zu Trainingszwecken) sind nicht gestattet; es sind digitale Alternativen zu nutzen;
  • die Anreise zum Training erfolgt aus hygienischen Gründen nicht in Fahrgemeinschaften;
  • die SpielerINNEN kommen in Trainingskleidung direkt (ohne zeitlichen Vorlauf) zu den Trainingseinheiten und begeben sich direkt zu den vorgesehenen Trainingsplätzen;
  • jeder Spielerin/jedem Spieler wird eine feste Basisstation, in räumlichem Abstand zu den anderen Spielerinnen/Spielern, für individuelle Trinkpausen etc. zugeteilt;
  • die SpielerINNEN nutzen nur Getränke aus beschrifteten Flaschen (eigener Name); Gleiches gilt für verwendete Hand-/Schweißtücher;
  • gründliches Händewaschen bzw. Desinfizieren in allen Trinkpausen, vor und nach dem Training ist der Standard;
  • nach dem Training fahren die SpielerINNEN direkt nach Hause; die Duschen und Umkleidekabinen in der Sporthalle bleiben geschlossen; auf einen persönlichen Austausch nach dem Training ggf. vor der Halle/dem Trainingsort wird kategorisch verzichtet;
  • keine Gemeinschaftsverpflegung für die AthletINNen;
  • Sport- und Trainingssachen werden individuell zu Hause gewaschen (kein zentrales Waschen über den Verein);
  • ab dem Zeitpunkt, ab dem geeignete Sportmasken zur Verfügung stehen, werden diese verwendet;

Spielbetrieb

Die hier genannten Regelungen und Handlungsanweisungen korrespondieren mit der Stufe 7 im abgebildeten 7-Stufenplan.

Spielbetrieb mit Zuschauern

In Absprache mit dem VBL-Vorstand sowie den Arbeitskreisen wird in den kommenden Wochen ein Konzept zur Durchführung des Bundesliga-Spielbetriebs erarbeitet:

  • Anreise / Hotel
  • Courtpersonal / Courtlayout
  • Spielablauf
  • Einlassbestimmungen
  • TV-Produktion / Streaming
  • Verpflegung Teams / Offizielle / VIPs / Zuschauer
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Desinfektionsmittel und -maßnahmen
  • Dokumentationspflichten
  • Testungen (Spieler / Betreuer / Offizielle etc.)
  • Sperrung von Sporthallen durch z. B. Corona-Fall in Einrichtungen (z. B. Schule)
  • verpflichtende Tracking-App für SpielerINNEN ???
  • ...

Spielbetrieb ohne Zuschauer (Geisterspiele)

In Absprache mit dem VBL-Vorstand sowie den Arbeitskreisen wird in den kommenden Wochen ein Konzept zur Durchführung des Bundesliga-Spielbetriebs erarbeitet.

  • Antragsverfahren vor Ort
  • Anreise / Hotel
  • Courtpersonal / Courtlayout
  • Spielablauf
  • TV-Produktion / Streaming
  • Verpflegung Teams / Offizielle
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Desinfektionsmittel und -maßnahmen
  • Dokumentationspflichten
  • Testungen (Spieler / Betreuer / Offizielle etc.)
  • Sperrung von Sporthallen durch z. B. Corona-Fall in Einrichtungen (z. B. Schule)
  • verpflichtende Tracking-App für SpielerINNEN ???
  • ...

Corona-Infektion im Team/Verein

Auswirkungen auf Trainingsbetrieb

  • FOLGT

Auswirkungen auf Spielbetrieb

  • Mannschaft in Quarantäne vs. Einzelspieler in Quarantäne
  • Auswirkungen auf Spielbetrieb (Unterbrechung; Abbruch etc.)

Europapokal

  • Reisen
  • Quarantäne bei Rückkehr > ggf. Auswirkungen auf nationalen Spielverkehr

Formulare

In diesem Bereich werden nützliche Dokumente zur Weitergabe an die Sportler/ehrenamtliche Helfer/Betreuer bzw. unterstützende Formulare für die Organisation (Trainingslisten, Anträge an öffentliche Träger etc.) gesammelt:

Links / Dokumente / best practices

Links:


Dokumente:


best practices:


Vorlagen/Materialien:

vereinsspezifische Übersichten

Kontaktdaten Gesundheitsämter:

Verein Kontakt Gesundheitsamt Status Landesverband
SSC Palmberg Schwerin Gesundheitsamt Schwerin Infos des VMV
Allianz MTV Stuttgart Gesundheitsamt Stuttgart Infos des VLW
SC Potsdam Gesundheitsamt Potsdam Infos des BVV
Dresdner SC Gesundheitsamt Dresden Infos des SSVB
Rote Raben Vilsbiburg Gesundheitssamt Landshut Infos des BVV
USC Münster Gesundheitsamt Stadt Münster Infos des WVV
Ladies in Black Aachen Gesundheitsamt StädteRegion Aachen Infos des WVV
NawaRo Straubing Landratsamt Straubing-Bogen Infos des BVV
VC Wiesbaden Gesundheitsamt Wiesbaden Infos des HVV
Schwarz-Weiß Erfurt Amt für Soziales und Gesundheit Erfurt Infos des TVV
VfB Suhl LOTTO Thüringen Gesundheitsamt Suhl Infos des TVV
Berlin Recycling Volleys Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Infos des VVB
United Volleys Frankfurt Gesundheitsamt Frankfurt am Main Infos des HVV
VfB Friedrichshafen Gesundheitsamt Bodenseekreis Infos des VLW
WWK Volleys Herrsching Landratsamt Starnberg Infos des BVV
SWD powervolleys Düren Gesundheitsamt Kreis Düren Infos des WVV
Netzhoppers KW-Bestensee Gesundheitsamt Dahme-Spreewald Infos des BVV
SVG Lüneburg Gesundheitsamt Lüneburg Infos des NWVV
Helios Grizzlys Giesen Gesundheitsamt Hildesheim Infos des NWVV
Volleyball Bisons Bühl Landratsamt Rastatt Infos Baden
VVO Berlin Gesundheitsamt Lichtenberg von Berlin Infos des VVB