Handlungsanweisung/Qualifizierung

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Allgemeines

Die Qualifizierungspflicht für Bundesligisten löst ab der Saison 2017/18 die bisherige Praxis zur Verlängerung der Teammanagerlizenz ab. Gemäß Ziffer 2.5 Tab. H-2 Lizenzstatut muss jeder Bundesligist zwischen dem 01.04. und 31.03. Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise für Mitarbeiter des Managements im Umfang von 20 UE nachweisen.

Anerkannte Ausbildungs- und Unterrichtsformen

Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise können über folgende Veranstaltungen erbracht werden:

  • Eigene Veranstaltungen der VBL
  • Veranstaltungen anderer Anbieter
  • Online-Schulungen
  • Hospitationen
  • Workshops
  • Lizenzierung in Stufe 4 in der 2. Bundesliga


Eigene Veranstaltungen der VBL

  • Die VBL bietet regelmäßig Fortbildungen und Workshops an:
    • im Rahmen der Bundesligaversammlung (im Umfang von i.d.R. 4 UE)
    • mehrmals im Jahr als Ganztagesworkshops an unterschiedlichen Orten in Deutschland (i.d.R. 8 UE)
    • turnusgemäß alle 2 Jahre den für Vereine der 1. Bundesliga verpflichtenden Workshop zur Wirtschaftlichen Lizenzierung (8 UE)


  • Themenschwerpunkte sind:
    • Spielerverträge
    • Teilnahme Internationale Wettbewerbe
    • Wirtschaftliche Lizenzierung
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Eventisierung- und Zuschauermobilisierung
    • Ticketing
    • Vermarktung und Sponsoring
    • Markenentwicklung
    • Social Media
    • Politikfähigkeit


  • Die Anmeldung zu den verschiedenen Veranstaltungen erfolgt wie über den Veranstaltungskalender im SAMS.


Veranstaltungen anderer Anbieter

  • Veranstaltungen anderer Anbieter (z.B. DOSB, Landessportbünde ...) werden unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:
    • Themenfeld aus dem Bereich Management
    • Unmittelbarer Bezug zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters im Verein
    • klassiche Fortbildungen, die sich an Trainer und Sportpersonal richten, werden nicht anerkennt
  • Im Zweifel sollten die Anerkennung der Veranstaltung vorab mit dem VBL-Center abgestimmt werden.



Online-Schulungen

  • Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise können nicht nur im Rahmen von Präsenzveranstaltungen, sondern auch durch Online-Schulungen, Webinare o.a. erbracht werden.
  • Es gelten die vorgenannten Bestimmungen in analoger Anwendung.


Hospitationen

  • im Rahmen des VBL-Supercups
  • im Rahmen des DVV-Pokalfinales


Workshops

  • ...

Lizenzierung in Stufe 4 in der 2. Bundesliga

  • Inhouse-Workshop "Vermarktung/Marketing"
  • Inhouse-Workshop "Kompetenzteam Eventisierung"
  • Workshop wirtschaftliche Lizenzierung 1. Bundesliga


Nicht-anerkannte Veranstaltungen

  • Vorlesungen, Seminare, Hausarbeiten, Praktika u.a. im Rahmen des Studiums


Ergänzende Bestimmungen

  • Auch wenn ein Verein eine Veranstaltung mit mehreren Mitarbeitern besucht, kann diese Veranstaltung maximal einmal angerechnet werden.
  • Mitarbeiter des Managements sind grundsätzlich nur Personen, die unmittelbar für den Bundesligisten tätig sind und im Organigramm namentlich genannt bzw. in SAMS gemeldet sind. Nachweise von Mitarbeitern, die vorwiegend für den Hauptverein tätig sind, werden nicht anerkannt


Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise einreichen

  • Für Veranstaltungen der VBL werden die Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise direkt in SAMS erzeugt und dem Verein zugeordnet.
  • Für alle übrigen Veranstaltungen muss der Nachweis bei der VBL eingereicht werden. Hierzu ist die Teilnahmebescheinigung in SAMS hochzuladen.


Ordnungs- und Regelwerk