Handlungsanweisung/Hauptamtliches Management

Aus VBL-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Unser gemeinsames Ziel ist es, den Volleyballsport weiterzuentwickeln und den Stellenwert der Sportart bei Medien, Wirtschaftspartnern und in der Öffentlichkeit zu steigern. Dazu soll auch in das Umfeld der Bundesligamannschaften investierte werden, um so eine leistungsstarke, zukünftsfähige und -orientierte Organisationsstruktur in den Vereinen zu schaffen. Neben der sportlichen Entwicklung muss dazu auch in die Infrastruktur und hauptamtliche Mitarbeiter investiert werden, da erfolgreicher Sport auch zunehmende Teil der Unterhaltungsindustrie ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es diese hauptamtliche Mitarbeiter.

Der Volleyballs Bundesligavereine müssen daher ab der Saison 2014/15 ein hauptamtliches Management nachweisen. Der Aufbau hauptamtlicher Strukturen ersetzt dabei nicht das Ehrenamt, sondern ergänzt und unterstützt dies.

In den 1. Bundesligen ist es das Ziel, hauptamtlich geführte Geschäftsstellen mit mehreren Mitarbeitern aufzubauen. In den 2. Bundesligen geht es im ersten Schritt darum, neben dem Trainer eine zweite bezahlte Kraft zu etablieren, die die nachhaltige Entwicklung des Bundesligastandorts vorantreibt. Es geht hierbei vorrangig nicht um die Ablösung des ehrenamtlichen Teammanagers durch einen bezahlten Mitarbeiter, sondern um die Stärkung der Vereinsstrukturen in den Bereichen Vermarktung, Marketing und PR.

Lizenzenzierungsanforderungen

Teil H
Tab. 2
Organisation und Management Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL F 1.BL M 2. BL BSP
2.1 Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein 01.04.
02.05.
2014/15 1. Jahr 1. Jahr 3. Jahr ja 2 SP
2.2 Teammanager mit Alleinvertretungsbefugnis gegenüber der DVL 01.04.
02.05.
2013/14 1. Jahr 1. Jahr 1. Jahr ja keine Lizenz
2.3 Weitere Kontaktpersonen gemäß Vorgabe DVL-Vorstand 01.04.
02.05.
2013/14 1. Jahr 1. Jahr 1. Jahr ja 1 SP je Verstoß
2.4 Teammanager mit DVL-Teammanagerlizenz nach Maßgabe der vom DVL-Vorstand verabschiedeten Richtlinien 01.04.
02.05.
2013/14
2015/16
1. Jahr

1. Jahr


3. Jahr
ja
ja
10 SP je Spieljahr
2.5 Hauptamtliches Management im Umfang von 0,25 Stellen mit Nachweis 01.04. 2014/15 3. Jahr nein 125 SP je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr
2.6 Hauptamtliches Management im Umfang von 0,5 Stellen mit Nachweis 01.04. 2016/17 5. Jahr nein
2.7 Hauptamtliches Management im Umfang von 1,0 Stellen mit Nachweis 01.04. 2014/15 1. Jahr 1. Jahr nein
2.8 Hauptamtliches Management im Umfang von 2,0 Stellen mit Nachweis 01.04. 2016/17 3. Jahr 3. Jahr nein
2.9 Hauptamtliches Management im Umfang von 3,0 Stellen mit Nachweis 01.04. 2016/17 5. Jahr 5. Jahr nein



Kriterien zur Prüfung der Hauptamtlichkeit

Grundlage für die Prüfung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verein/der Spielbetriebsgesellschaft und einem hauptamtlichen Mitarbeiter, in der
1. definierte Zeitumfänge für die Arbeiten im Verein festgelegt sind:

  • 0,25 Stelle = 10 Stunden
  • 0,5 Stelle = 20 Stunden


2. Aufgabenbereiche bzw. ein Stellenprofile definiert sind

  • In welchem Tätigkeitsfeld der Aufbau von hauptamtlichen Strukturen für sinnvoll erachtet wird, entscheidet jeder Verein für sich.
  • Hauptamtliche Stellen werden insbesondere in den folgenden Bereichen als anerkannt:
    • PR und Kommunikation
    • Vermarktung
    • Verwaltung
    • Teammanagement


  • Nicht anerkannt werden Tätigkeiten im Bereich
  • Sportpersonal (Trainer, Physiotherapeuten, Ärzte, Scouts …)
  • Heimspieldurchführung (Hallensprecher, Cateringpersonal, Heimspielkoordinator …)


3. eine adäquate Entlohnung der Arbeiten geregelt ist

Jährliches Bruttogehalt von mindestens 4416 € brutto (gesamt mit Arbeitgeberanteil ca. 5748 €)
Die Stelle muss ganzjährig existieren.

Stellenäquivalente

Die einzurichtenden Arbeitsstellen müssen nicht zwingend von einer Person ausgefüllt werden. Eine Vollzeitstelle kann auch durch die Kombination von Teilzeitstellen/Minijobs abgedeckt werden.

Anforderung gemäß Lizenzstatut Erfüllung durch
0,25 Stelle 0,25 Stelle
0,5 Stelle 2 x 0,25 Stelle
1,0 Stelle 2 x 0,25 Stelle
2 x 0,5 Stelle
0,5 Stelle + 2 x 0,25 Stellen
2,0 Stellen davon mindestens eine Vollzeitstelle
3,0 Stellen davon mindestens zwei Vollzeitstellen
oder davon mindestens eine Vollzeitstelle und 2 x 0,5 Stellen


Sonderfälle

  • FSJler/BFDler und Vollzeit-Praktikanten werden jeweils bis zu einem Umfang von 0,5 Stellen anerkannt, unabhängig von der Gehaltshöhe.


Nachweis

  • Das hauptamtliche Management muss grundsätzlich zum 1.9. nachgewiesen werden.
  • Für Vereine der 1. Bundesliga erfolgt die Überprüfung grundsätzlich im Rahmen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens oder auf Anforderung durch das VBL-Center.
  • Vereine der 2. Bundesliga müssen die Nachweise über das hauptamtliche Management jweeils zum 1.9. unaufgefordert erbringen. (Upload im SAMS unter Mannschaften | Stammdaten | weitere Dokumente)


Anerkennung in der Saison 2014/15

  • Es werden Mitarbeiter anerkannt, die beim Spielbetriebsträger/Lizenznehmer gegen Entgelt angestellt sind sowie Ehrenamtliche, die sich aufgrund ihrer persönlichen/beruflichen Stellung in einem sehr großen Umfang unentgeltlich im Management des Spielbetriebsträgers/ Lizenznehmers tätig sind.
  • Für Hauptamtliche erfolgt der Nachweis mit Lohnjournal und/oder Arbeitsverträgen incl. Arbeitsumfang und Stellenbeschreibungen
  • Für Ehrenamtliche erfolgt Nachweis mit Vertrag incl. Arbeitsumfang und Stellenbeschreibung.


Anerkennung ab der Saison 2015/16

Der Nachweis von Mitarbeitern, die beim Spielbetriebsträger/Lizenznehmer gegen Entgelt angestellt sind erfolgt durch:

  • die Einreichung des Lohnjournals und der Stellenbeschreibung,

oder

  • die Einreichung entsprechender Arbeitsverträge und Vereinbarungen zwischen Spielbetriebsträger/Lizenznehmer und Mitarbeiter
    • Nennung der Tätigkeiten, die für die Lizenzmannschaft und den dazugehörigen Spielbetrieb übernommen werden
    • Laufzeit; bei einer Laufzeit über mehrere Jahre muss der Fortbestand des Vertrags jährlich von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden
    • Unterschriften beider Vertragspartner



Weiterführende Hinweise