Handlungsanweisung/Hauptamtliches Management: Unterschied zwischen den Versionen

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| 2.3 || Weitere Kontaktpersonen gemäß Vorgabe [[Spielleitung]]                      || 01.04. <br> 02.05. || 2013/14 || 1. Jahr  || 1. Jahr || ja  || 50,00 € je Verstoß || 25,00 € je Verstoß  
| 2.3 || Weitere Kontaktpersonen gemäß Vorgabe [[Spielleitung]]                      || 01.04. <br> 02.05. || 2013/14 || 1. Jahr  || 1. Jahr || ja  || 50,00 € je Verstoß || 25,00 € je Verstoß  
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| 2.4 || [[Teammanager]] mit VBL-[[Teammanagerlizenz]] nach Maßgabe der vom [[VBL-Vorstand]] verabschiedeten [[Teammanagerlizenz | Richtlinien]] || 01.04. <br> 02.05. || 2013/14 <br> 2015/16 ||  1. Jahr <br><br> || <br> 3. Jahr || ja <br> ja || 500,00 € je Spieljahr || 250,00 € je Spieljahr
| 2.4 || [[Teammanager]] mit VBL-[[Teammanagerlizenz]] || 15.10. || 2016/17 ||  1. Jahr <br><br> || 1. Jahr || ja <br> ja || 500,00 € je Spieljahr || 250,00 € je Spieljahr
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| 2.5 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''0,25 Stellen''' mit Nachweis || 01.09.             || 2014/15 ||         || 3. Jahr || nein || rowspan="5" | 6.250,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr || rowspan="5" | 3.125,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr
| 2.5 || Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise für Mitarbeiter des Managements im Umfang von 20 UE (01.04.-30.03.) nach Maßgabe der vom VBL-Vorstand verabschiedeten [[Handlungsrichtlinien/Qualifizierung | Richtlinien]] || 30.03. || 2017/18 ||   1. Jahr || 1. Jahr || ja  || 100,00 € je fehlender UE || 100,00 € je fehlender UE
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| 2.6 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''0,5 Stellen''' mit Nachweis || 01.09.            || 2016/17 ||         || 5. Jahr || nein  
| 2.6 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''0,25 Stellen''' mit Nachweis || 01.09.            || 2014/15 ||         || 3. Jahr || nein || rowspan="5" | 6.250,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr || rowspan="5" | keine Strafe; <br/>in Stufe 4: 3.125,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr
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| 2.7 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''1,0 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2014/15 || 1. Jahr ||        || nein  
| 2.7 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''0,5 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2016/17 <br/>2018/19||        || 5. Jahr <br/>Stufe4|| nein  
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| 2.8 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''2,0 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2016/17 || 3. Jahr ||         || nein  
| 2.8 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''1,0 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2014/15<br/>2019/20 || 1. Jahr <br/><br/> || <br/>Stufe 4 || nein  
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| 2.9 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''3,0 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2016/17 || 5. Jahr  ||        || nein
| 2.9 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''2,0 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2016/17 || 3. Jahr  ||        || nein
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| 2.10 || Hauptamtliches Management im Umfang von '''3,0 Stellen''' mit Nachweis  || 01.09.            || 2016/17 || 5. Jahr  ||        || nein
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Version vom 28. August 2017, 10:12 Uhr

Allgemeines

Unser gemeinsames Ziel ist es, den Volleyballsport weiterzuentwickeln und den Stellenwert der Sportart bei Medien, Wirtschaftspartnern und in der Öffentlichkeit zu steigern. Dazu soll auch in das Umfeld der Bundesligamannschaften investiert werden, um so eine leistungsstarke, zukünftsfähige und -orientierte Organisationsstruktur in den Vereinen zu schaffen. Neben der sportlichen Entwicklung muss dazu auch in die Infrastruktur und hauptamtliche Mitarbeiter investiert werden, da erfolgreicher Sport auch zunehmend Teil der Unterhaltungsindustrie ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es diese hauptamtliche Mitarbeiter.

Die Volleyball Bundesligavereine müssen daher ab der Saison 2014/15 ein hauptamtliches Management nachweisen. Der Aufbau hauptamtlicher Strukturen ersetzt dabei nicht das Ehrenamt, sondern ergänzt und unterstützt dies.

In den 1. Bundesligen ist es das Ziel, hauptamtlich geführte Geschäftsstellen mit mehreren Mitarbeitern aufzubauen. In den 2. Bundesligen geht es im ersten Schritt darum, neben dem Trainer eine zweite bezahlte Kraft zu etablieren, die die nachhaltige Entwicklung des Bundesligastandorts vorantreibt. Es geht hierbei vorrangig nicht um die Ablösung des ehrenamtlichen Teammanagers durch einen bezahlten Mitarbeiter, sondern um die Stärkung der Vereinsstrukturen in den Bereichen Vermarktung, Marketing und PR.

Lizenzenzierungsanforderungen

Teil H
Tab. 2
Organisation und Management Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL 2. BL BSP 1. BL 2. BL
2.1 Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein 01.04.
02.05.
2014/15 1. Jahr 3. Jahr ja 100,00 € 50,00 €
2.2 Teammanager mit Alleinvertretungsbefugnis gegenüber der VBL 01.04.
02.05.
2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja keine Lizenz keine Lizenz
2.3 Weitere Kontaktpersonen gemäß Vorgabe Spielleitung 01.04.
02.05.
2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
2.4 Teammanager mit VBL-Teammanagerlizenz 15.10. 2016/17 1. Jahr

1. Jahr ja
ja
500,00 € je Spieljahr 250,00 € je Spieljahr
2.5 Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise für Mitarbeiter des Managements im Umfang von 20 UE (01.04.-30.03.) nach Maßgabe der vom VBL-Vorstand verabschiedeten Richtlinien 30.03. 2017/18 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je fehlender UE 100,00 € je fehlender UE
2.6 Hauptamtliches Management im Umfang von 0,25 Stellen mit Nachweis 01.09. 2014/15 3. Jahr nein 6.250,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr keine Strafe;
in Stufe 4: 3.125,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr
2.7 Hauptamtliches Management im Umfang von 0,5 Stellen mit Nachweis 01.09. 2016/17
2018/19
5. Jahr
Stufe4
nein
2.8 Hauptamtliches Management im Umfang von 1,0 Stellen mit Nachweis 01.09. 2014/15
2019/20
1. Jahr


Stufe 4
nein
2.9 Hauptamtliches Management im Umfang von 2,0 Stellen mit Nachweis 01.09. 2016/17 3. Jahr nein
2.10 Hauptamtliches Management im Umfang von 3,0 Stellen mit Nachweis 01.09. 2016/17 5. Jahr nein

Kriterien zur Prüfung der Hauptamtlichkeit

Grundlage für die Prüfung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verein/der Spielbetriebsgesellschaft und einem hauptamtlichen Mitarbeiter, in der

1. definierte Zeitumfänge für die Arbeiten im Verein festgelegt sind:

  • 0,25 Stelle = 10 Stunden
  • 0,5 Stelle = 20 Stunden
  • 1 Stelle = 38/40 Stunden


  • Die Stelle muss ganzjährig existieren.


2. Aufgabenbereiche bzw. ein Stellenprofile definiert sind

  • In welchem Tätigkeitsfeld der Aufbau von hauptamtlichen Strukturen für sinnvoll erachtet wird, entscheidet jeder Verein für sich.
  • Hauptamtliche Stellen werden insbesondere in den folgenden Bereichen anerkannt:
    • PR und Kommunikation
    • Vermarktung
    • Verwaltung
    • Teammanagement


  • Nicht anerkannt werden Tätigkeiten im Bereich
    • Sportpersonal (Trainer, Physiotherapeuten, Ärzte, Scouts …)
    • Heimspieldurchführung (Hallensprecher, Cateringpersonal, Heimspielkoordinator …)


3. eine adäquate Entlohnung der Arbeiten geregelt ist



Stellenäquivalente

Die einzurichtenden Arbeitsstellen müssen nicht zwingend von einer Person ausgefüllt werden. Eine Vollzeitstelle kann auch durch die Kombination von Teilzeitstellen/Minijobs abgedeckt werden.

Anforderung gemäß Lizenzstatut Erfüllung durch
0,25 Stelle 0,25 Stelle
0,5 Stelle 2 x 0,25 Stelle
0,5 Stelle
1,0 Stelle 4 x 0,25 Stelle
2 x 0,5 Stelle
0,5 Stelle + 2 x 0,25 Stellen
1 Vollzeitstelle
2,0 Stellen davon mindestens eine Vollzeitstelle
3,0 Stellen davon mindestens zwei Vollzeitstellen
oder davon mindestens eine Vollzeitstelle und 2 x 0,5 Stellen


Sonderfälle

  • FSJler/BFDler und Vollzeit-Praktikanten werden jeweils bis zu einem Umfang von 0,5 Stellen anerkannt, unabhängig von der Gehaltshöhe.


Nachweis

  • Das hauptamtliche Management muss grundsätzlich zum 1.9. nachgewiesen werden.
  • Für Vereine der 1. Bundesliga erfolgt die Überprüfung grundsätzlich im Rahmen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens oder auf Anforderung durch das VBL-Center.
  • Vereine der 2. Bundesliga müssen die Nachweise über das hauptamtliche Management jeweils zum 1.9. unaufgefordert per Mail erbringen.


Der Nachweis von Mitarbeitern, die beim Spielbetriebsträger/Lizenznehmer gegen Entgelt angestellt sind erfolgt durch:

  • die Einreichung des Lohnjournals und der Stellenbeschreibung,

oder

  • die Einreichung entsprechender Arbeitsverträge und Vereinbarungen zwischen Spielbetriebsträger/Lizenznehmer und Mitarbeiter
    • Nennung der Tätigkeiten, die für die Lizenzmannschaft und den dazugehörigen Spielbetrieb übernommen werden
    • Laufzeit; bei einer Laufzeit über mehrere Jahre muss der Fortbestand des Vertrags jährlich von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden
    • adäquate Entlohung
    • Unterschriften beider Vertragspartner


Weiterführende Hinweise