Handlungsanweisung/Bewegtbild: Unterschied zwischen den Versionen

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=====Weitere Regelungen bei Sportdeutschland=====
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* In der Satzpause zwischen Satz 2 und 3 ist jeder Verein verpflichtet, Mid-Rolls von Sportdeutschland auszuspielen. Dies erfolgt nicht über den GIP-Produktionsrechner, sondern über das Backend von Sportdeutschland. SPortdeutschland hat dazu nachfolgende Anleitung erstellt.
* In der Satzpause zwischen Satz 2 und 3 ist jeder Verein verpflichtet, Mid-Rolls von Sportdeutschland auszuspielen. Dies erfolgt nicht über den GIP-Produktionsrechner, sondern über das Backend von Sportdeutschland. SPortdeutschland hat dazu nachfolgende Anleitung erstellt.
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** Wähle "Livestream verwalten" aus
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*** Empfehlung: Nutzt während der Übertragung diese Seite dauerhaft zur Kontrolle Eures Signals
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*** Entscheidend für das Timing beim Ausspielen der Werbung ist das Video- und Audiosignal im Player "Livestream“  
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** Die Werbung erscheint nicht im Club-Livestream-Player, sondern hier wird lediglich eine Grafik eingeblendet
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* Empfehlungen:
** Empfehlungen:
** min. 20 Sekunden nach Abmoderation bis zum Auslösen der Werbung warten
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** min. 20 Sekunden nach Ende der Werbung warten, bis wieder die Übertragung fortgesetzt werden kann
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* Die Werbeausspielung variiert von Nutzer zu Nutzer (wenn dieser bspw. gewisse Werbeclips schon gesehen hat, die 30 Sekunden dauern, werden sie ihm eventuell nicht erneut angezeigt).
** Die Werbeausspielung variiert von Nutzer zu Nutzer (wenn dieser bspw. gewisse Werbeclips schon gesehen hat, die 30 Sekunden dauern, werden sie ihm eventuell nicht erneut angezeigt).


====Regieplan====
====Regieplan====

Version vom 11. Oktober 2021, 20:39 Uhr

Vorbemerkung

Die nachfolgende Handlungsanweisung wurde in Abstimmung mit den VBL-Medienpartnern erstellt und orientiert sich in Struktur und Inhalt an den früheren Handlungsanweisungen. Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung, kann es sein, das Inhalte vergessen wurden oder sich einzelne Festlegungen noch ändern werden. Die Handlungsanweisung wird daher aufgrund der Erfahrungen der ersten Spieltage fortlaufend weiterentwickelt.

Allgemeines

Die Handlungsanweisung "Bewegtbild" umfasst alle Regelungen zur Durchführung von Bewegtbildproduktionen in der 1. und 2. Bundesliga. Folgende Begriffe finden Verwendung:

  • Der Sammelbegriff "Bewegtbild-Produktionen" umfasst
    • alle "Streaming-Produktionen" mit dem GIP-Produktionssystem
    • alle "TV-Vollproduktionen" mit dem Produktionsdienstleister GIP Media
    • Magazinformate und Highlights
  • Der Sammelbegriff "Streaming-Produktionen" umfasst dabei folgende Produktionsformen:
    • Streaming-Produktionen mit dem GIP-Produktionssystem (Basic + Upgrade) in der 1. Bundesliga Frauen und 2. Bundesliga Frauen und Männer
    • Streaming-Produktionen mit dem GIP-Produktionssystem (Basic + Upgrade) sowie dem Zusatz-Produktionssetting von Spontent in der 1. Bundesliga Männer


Es ist möglich, dass für dasselbe Spiel mehrere Produktionsformen parallel zum Einsatz kommen.

Bewegtbildrechte

  • Rechtehalter der Live-Rechte im Free-TV der 1. Bundesliga Frauen in der DACH-Region (TV-Rechte) ist SPORT1.
  • Rechtehalter der Live-Rechte und OnDemand Rechte für Streaming-Plattformen in der DACH-Region (Streamingrechte) sind
    • SPORT1 für die 1. und 2. Bundesliga Frauen (exklusiv)
    • Sportdeutschland und Spontent für die 1. und 2. Bundesliga Männer (nicht-exklusiv)
  • Nachverwertungsrechte SportA (öffentlich-rechtliche Programme): Die SportA, die Sportrechteagentur von ARD, ZDF und den Dritten Programmen, hat Nachverwertungsrechte für die Bewegtbilder aller VBL-Spiele erworben. Die zugrunde liegende vertragliche Vereinbarung ermöglicht den öffentlich-rechtlichen Sendern, selbstproduzierte Beiträge von Bundesligaspielen zu senden und Signalübernahmen von den GIP-Produktionen durchzuführen.
  • Nachverwertungsrechte Regionalsender: Darüber hinaus bietet die VBL regionalen Privatsendern (Regionalsender) die Möglichkeit, selbstproduzierte Beiträge von Bundesligaspielen zu senden. Damit dies lizenzgebührenfrei erfolgen kann, müssen die jeweiligen Sender eine Regionalsenderlizenzvereinbarung abschließen. Mit "Regionalsendern" sind NICHT die Regionalprogramme der öffentlich-rechtlichen Sender (WDR, SWR, rbb, NDR etc.) gemeint. Es handelt sich ausschließlich um private, regionale Sender.
  • Nachverwertungsrechte Privatsender (RTL, VOX, P7S1, Eurosport usw.): Privatsender zahlen für das Ausstrahlen von Bewegtbildern der VBL in der Regel Lizenzkosten, die meistens zum Minutenpreis erworben werden. Vertragliche Vereinbarungen hierzu werden direkt mit den Rechtehaltern getroffen.
  • Rechtehalter der Live-Rechte für Streaming-Plattformen von Wettanbietern (Wettrechte): Die Wettrechte umfassen die Ausstrahlung des Live-Streams auf Wettplattformen. Die maximale Größe des Players ist hierbei gegenüber den Streamingrechten eingeschränkt. Die weltweiten Rechte für alle Ligen liegen exkluiv bei genius sports. Genius sports besitzt auch das Recht zur Sublizenzierung.
  • Eigenverwertungsrechte: Die VBL, ihre Vereine und Partner können innerhalb des vertraglichen Rahmen selbstproduzierte Beträge von Bundesligaspielen verbreiten. Bei Verbreitung von Bewegtbildern auf Vereins-Homepages, Social-Media Plattformen, in Spielhallen (Videowand) o.Ä. der Vereine sind die entsprechenden Regeln und Hinweise der VBL zwingend zu beachten. Siehe Eigenverwertungsrechte.



Ansprechpartner

Vereinskontakt

  • Jeder Verein benennt nach Maßgabe von Tabelle H 2.3 LST folgende Personen:
    • Einen technischen Produktionsverantwortlichen für alle Bewegtbildproduktionen (in SAMS: Redaktionsverantwortlicher Streaming/TV)
    • Einen Redaktionsverantwortlichen für alle Bewegtbildproduktionen (in SAMS: Produktionsverantwortlicher Streaming/TV)
  • Die Benennung der Personen erfolgt als Mannschaftsfunktionär im SAMS. Die Medienpartner haben Zugriff auf das SAMS-Anschriftenverzeichnis.
  • Kurzfristige oder dauerhafte Änderungen der Ansprechpartner sind unaufgefordert in SAMS zu erfassen.


Notfallkontakte der Medienpartner

  • An den Spieltagen unterhalten die Medienpartner und VBL eine interne Kommunikation untereinander, um Probleme zu identifizieren und zu lösen. Die Vereine kontaktieren bitte direkt den jeweils zuständigen Ansprechpartner. Dazu helfen nachfolgende Themenzuweisungen.

GIP Media

E-Mail: kein Notfallkontakt
Telefon: 0211 54 20 82 88 (auch Notfall-Hotline an Produktionstagen)
Themen:

  • alle Ligen
  • Probleme mit Hardware (Defekt, Bedienung)
  • Probleme mit Produktionssoftware (Anwendungsfragen, Bugs, Updates)
  • Probleme mit Internet (Upstream, Bandbreite)


SPORT1/Airtango

E-Mail: streaming_support@airtango.com
Telefon: 0160 8402887(auch Notfall-Hotline an Produktionstagen)
Themen:

  • 1. und 2. Bundesliga Frauen
  • kein Streamingbild auf OTT-Plattform trotz einwandfreien Upstreams


Sportdeutschland

E-Mail: redaktion@sportdeutschland.tv
Telefon: 089 9507 8059 (auch Notfall-Hotline an Produktionstagen)
Themen:

  • 1. und 2. Bundesliga Männer
  • kein Streamingbild auf OTT-Plattform trotz einwandfreien Upstreams


Spontent

E-Mail: folgt
Telefon: +49 1577 4650858
Themen:

  • 1. Bundesliga Männer
  • ...


genius sports

  • ausschließlich über die VBL erreichbar


VBL-Notfallhotline

  • Sollten am Spieltag Probleme bei den Bewegtbildproduktionen auftreten, die nicht bei den Medienpartner direkt adressierbar sind, ist die VBL-Notfallhotline 030-2005070-0 zu kontaktieren. Auf jeden Fall ist die VBL-Notfallhotline in dem Fall zu informieren, wenn keine Streamingproduktion erfolgt.



Akkreditierungen

  • Grundsätzlich erfolgt die Akkreditierung der TV-Produktionsdienstleiter durch den ausrichtenden Verein. Die VBL hat für ihre Partner Saisonakkreditierungen erstellt.
  • Diese Akkreditierung weist den Inhaber als Mitarbeiter der von der Volleyball Bundesliga beauftragten Produktionsfirma für Bewegtbilder aus. Die Akkreditierung ist bei Betreten der Spielhalle (Pressezugang) vorzulegen. Der ausrichtende Verein entscheidet, ob er zu dieser Akkreditierung eine zusätzliche, eigene Akkreditierung aushändigt, in der die einzelnen Akkreditierungszonen der Spielhalle ausgewiesen werden. Dem Inhaber dieser Karte ist mindestens Zutritt zu folgenden Akkreditierungsbereichen zu gewähren: COURT / ORGA, TV und PRESSE.

Akkreditierung muster.png

Infrastruktur in der Spielhalle

Kamerasysteme und Produktionstechnik

  • GIP Media ist durch die Vereine und VBL mit der Implementierung der Basic-Produktionstechnik (Kamera, Audio und Produktionsrechner) beauftragt. Die Basic-Produktionstechnik umfasst in der
      • 1. Bundesliga Frauen: 2 Kameras, Produktionsrechner, Kommentatoren-Paket
      • 1. Bundesliga Männer: 2 Kameras, Produktionsrechner, Kommentatoren-Paket
      • 2. Bundesliga Frauen und Männer: 1 Kamera, Produktionsrechner, Kommentatoren-Paket


  • In der 1. Bundesliga Männer gibt es eine Erweiterung des Produktionssystems durch den Medienpartner Spontent: Moderatoren-Kamera, 2. Produktionsrechner


  • Über die Basic-Produktionstechnik hinaus können die Vereine ein Upgrade des Produktionsstandards vornehmen. Es kann hierfür wahlweise eigene Hardware zum Einsatz kommen oder Hardware bei GIP Media gekauft oder gemietet werden.
  • Die Vereine tragen die Kosten für die Kamerasysteme und Produktionstechnik. Es erfolgt eine (anteilige) Kostenübernahme durch die VBL im Rahmen der Auszahlung der Medienrechteerlöse.


Basic-Produktion mit GIP-Kamarasystem

  • Der Verein installiert die mobile Hauptkamera auf der Längsseite (Bereich A), von der man auf den 1. Schiedsrichter blickt, mittig auf Höhe oberhalb der oberen Netzkante. Auf Antrag werden in der 2. Bundesliga temporäre Ausnahmegenehmigungen für die Position der Hauptkamera erteilt.
  • Das Produktionssetting ergibt sich im Übrigen aus nachfolgenden schematischen Darstellungen.

Produktionssetup 1blf.png
Produktionssetup 2blf.png
Produktionssetup 1blm.png
Produktionssetup 2blm.png

  • Vor dem Saisonstart erfolgen durch GIP Media die Auslieferung, Implementierung, Tests sowie Einweisungen des Vereins in die Kamerasysteme.


Upgrade-Produktion mit GIP-Kamarasystem

  • Die Einbindung zusätzlicher Hardware ist in jedem Fall technisch mit GIP Media abzustimmen.
  • Das Basic-Produktionssetting darf ohne Zustimmung von GIP Media in keinem Falll verändert werden.


Tests der Kamerasysteme

  • Nach der Installation des Kamerasystem und vor jedem ersten Heimspieltag pro Saison ist ein ausführlicher Test einschließlich der Kalibrierung der Kameras durchzuführen. Siehe hierzu die Ablaufhinweise am Spieltag. Die Initialtests sollen nach Möglichkeit mit mehr Vorlauf – möglichst schon am Vorabend oder unmittelbar am Vormittag des Spieltags – stattfinden. Der Produktionsverantwortliche des Vereins stimmt den Termin hierzu mit GIP ab.


Spielstandsanzeige und TV-Grafiken

  • Spielstandsanzeige und TV-Grafiken (Aufstellung, Auszeiten, Spielerwechsel usw.) werden bei allen Produktionsformen über den elektronischen Spielbericht SAMS Score angeliefert. Siehe TV-Grafiken. Der Produktionsrechner von GIP beinhaltet für den Notfall ein Fallback, mit dem der Punktestand manuell gepflegt werden kann.


Internetleitung

  • Die Vereine sind für die Ausstattung der Spielhallen mit der erforderlichen Internetleitung verantwortlich und beauftragen diese direkt beim Telekommunikationsdienstleister.
  • Mindeststandard ist:
    • VDSL 100 (idealerweise Telekom) – Download 100 Mbit/s // Upload 40 Mbit/s
    • zusätzlicher Fallback: LTE Dayflat (idealerweise Telekom) zur Absicherung eines temporären Ausfalls der VDSL-Leitung
  • Auf Antrag werden in der 2. Bundesliga temporäre Ausnahmegenehmigungen für die Upstream-Bandbreite erteilt.


Courtlayout

  • Das Courtlayout nach Maßgabe von Ziffer 3.3.3 LST ist einzuhalten.


Zusätzliche Infrastruktur

  • Die bei den einzelnen Produktionsformen angegebene zusätzliche Infrastruktur ist durch den Verein bereitzustellen.




Streaming-Produktionen mit dem GIP-Produktionssystem (Basic + Upgrade)

Produktionsumfang

  • alle Spiele der 1. Bundesliga Frauen (mit Ausnahme der TV-Vollproduktionen)
  • alle Spiele des DVV-Pokals Frauen ab Viertelfinale (mit Ausnahme der TV-Vollproduktionen)
  • alle Spiele der 2. Bundesliga Frauen und Männer

Zusätzliche Infrastruktur

  • ggf. Kamerapodest
  • Kommentatorenplätze

Am Spieltag

Aufbau und Bereitstellung

  • Das Produktionssystem muss mindestens 2 Stunden vor dem Spiel installiert und angeschlossen werden.
  • Der Upstream ist mindestens 90 Minuten vor dem Spiel zu starten. In dieser Phase testen die Medienpartner der VBL die Verfügbarkeit des Streams (Bild und Ton).
  • Spielanlage und die Lichtstärke müssen den späteren Wettkampfbedingungen entsprechen. Dazu zählen insbesondere auch das Abspielen der LED-Bandenwerbung, das Aufbringen der Fußbodenwerbung sowie die Verdunkelung der Spielhalle. Der Produktionsverantwortliche des Vereins ist in der Lage, die Einstellungen in der Spielhalle (z.B. Weiß-Abgleich und Hertzzahl der LED-Banden, Ausleuchtung der Spielfläche) während des Tests zu verändern.
  • SAMS Score muss mindestens 1 Stunde vor Spielbeginn gestartet und mit dem Internet verbunden werden, um die Ausgabe der Spielstandsanzeige zu prüfen.

Verpflichtendes Produktionspersonal

  • 1 Kameramann für Hauptkamera
  • 1 Kommentator
  • 1 Streaming-Operator

Aufgaben des Produktionsverantwortlichen des Vereins

  • Er ist mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn bis zur Beendigung des Abbaus in der Spielhalle anwesend.
  • Technischer Ansprechpartner für den Produktionsdienstleister.
  • Überwachung der Streamingproduktion (Upstream, Signalübergabe an OTT-Plattformen, Bild- und Tonqualität)
  • Anleitung des Streaming-Produktionsteams des Vereins (Kamera, Regie, Kommentar)
  • ggf. Nachjustierung der LED-Banden (Helligkeit); vgl. Handlungsanweisung/LED-Bande

Start und Ende des Streams auf der OTT-Plattform

  • Die Übertragung des Streams auf den OTT-Plattformen startet 20 Minuten vor Spielbeginn automatisch und endet 30 Minuten nach dem Spiel automatisch.
  • Der Stream kann manuell durch die Vereine im Backend der OTT-Plattformen vorzeitig gestartet und beendet werden.
  • Im OTT-Backend ist ebenso ein Preview des Streams für den Verein verfügbar, auch wenn er noch nicht öffentlich frei geschaltet wurde.

Kommentierung

  • Die Kommentierung des Streams ist obligatorisch. Es muss gewährleistet sein, dass der Kommentar professionell und ausreichend objektiv ist. Weitere Vorgaben folgen.

Einspielen von Instream-Werbung

  • Instream-Werbung kann durch die Vereine über den GIP-Produktionsrechner eingespielt werden.
Weitere Regelungen bei Sport1 Extra
  • folgen
Weitere Regelungen bei Sportdeutschland
  • In der Satzpause zwischen Satz 2 und 3 ist jeder Verein verpflichtet, Mid-Rolls von Sportdeutschland auszuspielen. Dies erfolgt nicht über den GIP-Produktionsrechner, sondern über das Backend von Sportdeutschland. SPortdeutschland hat dazu nachfolgende Anleitung erstellt.
    • Wähle die aktive Liveübertragung in der Medienbibliothek aus
    • Wähle "Livestream verwalten" aus
      • Empfehlung: Nutzt während der Übertragung diese Seite dauerhaft zur Kontrolle Eures Signals
      • Entscheidend für das Timing beim Ausspielen der Werbung ist das Video- und Audiosignal im Player "Livestream“

SDTV-Werbung.png

    • Über den Button "Jetzt Werbeblock manuell einspielen" wird die Instream-Werbung ausgelöst
      • Die Werbung erscheint nicht im Club-Livestream-Player, sondern hier wird lediglich eine Grafik eingeblendet
    • Empfehlungen:
      • min. 20 Sekunden nach Abmoderation bis zum Auslösen der Werbung warten
      • min. 20 Sekunden nach Ende der Werbung warten, bis wieder die Übertragung fortgesetzt werden kann
    • Die Werbeausspielung variiert von Nutzer zu Nutzer (wenn dieser bspw. gewisse Werbeclips schon gesehen hat, die 30 Sekunden dauern, werden sie ihm eventuell nicht erneut angezeigt).

Regieplan

  • Folgender Regieplan dient zur Orientierung der Vereine. Differenziert werden obligatorische Programmpunkte und Möglichkeiten zur Erweiterung.
  • Der Regieplan wird derzeit von der Arbeitsgruppe Medien erarbeitet.
Zeit obligatorisch Erweiterung Content Moderation Grafikset
20:00 min vor Start Startbildschirm
20:00 min vor Start X Begrüßung Zuschauer
X Vorstellung Kommentatoren
X Vorstellung Gastteam
X Vorstellung Heimteam
05:00 min vor Start X Einlauf der Mannschaften incl. Vorstellung beider Teams
Spielbeginn Starting Six beider Mannschaften
Moderation des Spiels
Satzpausen ...
Spielende Spielergebnis
nach Spielende X Moderation MVP-Auszeichnung
X Spielstatistik, Videoanalyse
X Interviews mit Spielern, MVP, Trainern, Scouts
X Zusammenfassung, Ballwechsel des Tages
spätestens 30 min nach Spielende X Abmoderation


  • Durch folgende Formate können die Übertragungen aufgewertet werden:
    • tbc
    • tbc




Streaming-Produktionen mit dem GIP-Produktionssystem (Basic + Upgrade) sowie dem Zusatz-Produktionssetting von Spontent

  • folgt, befindet sich derzeit in Abstimmung mit den Partnern




TV-Vollproduktionen mit einem Produktionsdienstleister

Produktionsumfang

  • 33 ausgewählte Spiele der 1. Bundesliga Frauen und des DVV-Pokalhalbfinals Frauen

Zusätzliche Infrastruktur

  • Stellplätze
    • Vier Stellplätze für Produktionsfahrzeuge (Ü-Wagen, Rüstwagen, ggf. SNG, Moderator)
      • Stellfläche für Ü-Wagen: 18,00 x 4,60 Meter
    • Stellfläche für Rüstwagen: 18,75 x 4,50 Meter
    • 65A Drehstromanschluss am Stellplatz für Ü-Wagen
    • 32A Drehstromanschluss am Stellplatz für Ü-Wagen
    • Kabeleinlässe in Spielhalle, ggf. Leiter
  • Kommentatorenplatz
    • Erhöhte Position auf Längsseite (Höhe Mittellinie) mit 2 Tischen und 4 Stühlen
    • Stromversorgung 230 V
    • Internetanschluss/WLAN
    • freier, uneingeschränkter Blick auf das Spielfeld, den Schiedsrichter und die Anzeigetafel
    • nach Möglichkeit schallgeschützte Kabine, zumindest aber lärmärmere Position
    • Lager- und Besprechungsraum
    • VIP-Akkreditierung
  • Akkreditierungen & Leibchen
    • Der Heimverein stellt sicher, dass der Produktionsdienstleister eine ausreichende Anzahl an Arbeitskarten (Akkreditierungen) zur Verfügung gestellt bekommt. Diese Karten sind rechtzeitig an das Produktionsteam vor Ort auszuhändigen oder zu hinterlegen.
    • Zur besseren Unterscheidung sollte das Team des Produktionsdienstleisters durch entsprechende Leibchen gekennzeichnet sein.

Kamerapositionen

  • Erhöhte, den höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechende Plattformen/Podeste für die Kameras, wenn keine optimalen Positionen in der Halle (Tribünen) gegeben sind (mindestens vier Meter oberhalb des Spielfeldes, mit Ausnahme Handkamera).
  • Die notwendige Fläche bei Einzelkameras sollte 2 Meter x 2 Meter nicht unterschreiten. Der Aufbau muss in der Bauweise eine schwingungs- und erschütterungsfreie Nutzung der Kameras gewährleisten. Gegebenenfalls sind nach Maßgabe des Produktionsdienstleisters entsprechende Podeste kurzfristig, nachträglich aufzubauen.
  • freier, uneingeschränkter Blick auf das Spielfeld von allen Kamerapositionen
  • Stromversorgung 230 V an allen Kamerapositionen
  • Absperrung Kamerapodeste von Zuschauern

Kameraposition1.jpeg

  • In den Satzpausen und Timeouts wird dem Produktionsdienstleister mittels Tonangel und Kamera ermöglicht, die Audio-Atmosphäre und Teambesprechung live zu übertragen. Lehnen die Trainer die Verwendung einer Tonangel ab, wird dies mit einer Strafe geahndet.
  • Der Produktionsdienstleister darf das Spielfeld nach dem Spiel und während der Satzpausen unmittelbar betreten.

Vor dem Spieltag

  • Der Produktionsdienstleister setzt sich mindestens fünf Tage vor der Übertragung mit dem gastgebenden Verein in Verbindung, um die benötigte Infrastruktur (Internetleitung, Stellplätze, Aufbauzeiten etc.) sowie ggf. geplante Rahmenveranstaltungen und deren zeitliche Auswirkungen anzukündigen und abzusprechen.
  • Der Produktionsdienstleister erstellt für jede Übertragung einen zeitlichen Produktionsplan (Disposition), der alle für die Übertragung notwendigen Informationen enthält. Dieser wird rechtzeitig (spätestens 1 Tag vor der Live-Übertragung) an die eingebundenen Ansprechpartner sowie die VBL übermittelt.

Am Spieltag

Besonderheiten bei Spielablauf

  • Die Pause zwischen Satz 2 und 3 beträgt 6 Minuten.

Technische Besprechung

  • 75 Minuten vor dem Spiel findet eine technische Besprechung statt (Zeit und Ort ist der Disposition zu entnehmen). Teilnehmer sind die Schiedsrichter/der Supervisor, der Redaktionsverantwortliche des Heimvereines, der technische Produktionsverantwortliche des Heimvereins, der Kommentator sowie ein Vertreter des Produktionsdienstleisters. Im Rahmen der Besprechung werden alle für die Produktion und die Sendung relevanten Fragen geklärt (z. B. technischer Aufbau, Anpfiff, Trikotfarben, Pausenlänge & Timeouts, Interview-Wünsche, Absprache TV-Sender, Angeln von Tönen während der Auszeiten etc.). Zudem wird auf Besonderheiten in der Übertragung hingewiesen.

Aufgaben des Produktionsverantwortlichen des Vereins

  • Er ist mindestens 5 Stunden vor Spielbeginn bis zur Beendigung des Abbaus in der Spielhalle anwesend.
  • Technischer Ansprechpartner für den Produktionsdienstleister.
  • Organisation des freien Zugangs zum Übertragungswagen-Stellplatz, zum Stromanschluss sowie zu allen relevanten Räumlichkeiten und Bereichen der Halle gemäß Produktions-Dispo.
  • ggf. Nachjustierung der LED-Banden (Helligkeit); vgl. Handlungsanweisung/LED-Bande

Aufgaben des Redaktionsverantwortliche des Vereins

  • Er ist ab 75 Minuten vor Spielbeginn in der Halle bis zum Ende der Übertragung anwesend.
  • Unterstützung des Produktionsdienstleisters bei der Umsetzung der zeitlichen Vorgaben und der Realisierung der redaktionellen Vorhaben.
  • Trägt dazu bei, die gewünschten Interview-Gäste nach vorheriger Absprache kurzfristig bereitzustellen.
  • Koordiniert die Absprachen zwischen dem Hallensprecher und der Redaktion, um mögliche Überschneidungen bzgl. Programm, Interview-Wünschen etc. abzugleichen.
  • Übergabe der Mannschaftslisten und der Starting Six an Produktionsdienstleister bis 30 Minuten vor Spielbeginn auf Grundlage von SAMS Score.

Interviews bei TV-Vollproduktionen

  • Spieler- und Trainerinterviews vor Spielbeginn sind wünschenswert, werden aber zeitlich so durchgeführt, dass diese nicht in ihrer Spielvorbereitung gestört werden.
  • Nach dem Spiel sollten mindestens 2 Spieler pro Team und die Trainer für Interviews zur Verfügung stehen.
  • In den Satzpausen stehen die jeweiligen Co-Trainer und nicht eingesetzte Spieler für sogenannte „Flashinterviews“ zur Verfügung, sofern dies von SPORT1 gewünscht wird.
  • Die Interviews sind nach Möglichkeit in deutscher Sprache zu führen. Das sollte vorab bei der Auswahl der Interviewpartner beachtet werden.
  • Bei den Interviews sollte darauf geachtet werden, dass keine Mannschaft (auch von der Anzahl der Interviewpartner) benachteiligt wird.
  • Der RV oder PV sorgt dafür, dass der Interviewplatz abgeschirmt wird, sodass nicht permanent Leute durchs Bild laufen oder ins TV-Bild winken.
  • Bei den Interviews ist zu beachten, dass der Produktionsdienstleister als Hostbroadcaster vorrangigen Zugriff auf die jeweiligen Interviewpartner hat.

Kommentierung

  • Die Kommentierung erfolgt aus der Spielhalle durch einen Kommentator von SPORT1.



Streaming-Produktionen für Wettanbieter

  • Das Streamingsignal für Wettanbieter wird durch das GIP-Produktionssystem ausgeliefert.




Magazinformate, Zusammenfassungen und Social Media Formate

Definition

  • Magazinformate sind Sendungen, in denen Beiträge über die VBL oder einzelne Vereine in ausführlicher Form zu sehen sind. Sie werden in regelmäßiger Folge, meist im Wochenrhythmus, ausgestrahlt. Recherchiert und zusammengestellt werden die einzelnen Beiträge einer Sendung durch eine Redaktion. Die Moderatoren haben die Aufgabe, die einzelnen Reportagen oder Berichte zu verknüpfen. Auch kurze Kommentare, Diskussionen oder Studiogespräche können Elemente einer Magazinsendung sein.
  • Zusammenfassungen sind Beiträge mit Highlights und besonders interessanten Situationen aus dem und rund um das Spiel. Sie dauern in der Regel 3-5 Minuten.
  • Social Media Formate sind Beiträge mit Highlights und besonders interessanten Situationen aus dem und rund um das Spiel, die speziell für die sozialen Netzwerke aufbereitet wurden.

SportA-Sender: ARD, ZDF und Dritte Programme

Aufgrund des Nachverwertungsvertrages mit der SportA können in sämtlichen von ARD, ZDF und Dritten Programmen ausgestrahlten Magazinen und Zusammenfassungen Bewegtbilder aus der VBL gezeigt werden. Deshalb ist es notwendig, den Produktionsteams der öffentlich-rechtlichen Sender Zugang zu den Arenen zu gewähren und sie bei der Ausführung ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Regionale Privatsender

Die VBL bietet regionalen Privatsendern (Regionalsender) die Möglichkeit, selbstproduzierte Beiträge von Bundesligaspielen zu senden. Damit dies lizenzgebührenfrei erfolgen kann, müssen die jeweiligen Sender eine Regionalsenderlizenzvereinbarung abschließen. Mit "Regionalsendern" sind NICHT die Regionalprogramme der öffentlich-rechtlichen Sender (WDR, SWR, rbb, NDR etc.) gemeint. Es handelt sich ausschließlich um private, regionale Sender. Siehe Regionalsenderlizenz.

Eigenverwertung von Bewegtbildmaterial durch VBL-Vereine

Die Eigenverwertung von Bewegtbildmaterial durch Vereine der Bundesliga ist aufgrund vertraglicher Absprachen mit den Medienpartnern eingeschränkt möglich. Siehe Eigenverwertungsrechte.