GmbH
Allgemeines
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Eine GmbH wird häufig als Rechtsform für eine Spielbetriebsgesellschaft gewählt. Im Zuge der Modernisierung des GmbH-Rechts wurde eine Unternehmergesellschaft (UG), umgansprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet, als Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine GmbH mit geringerem Stammkapital.
Vorteile, Motive für die Gründung einer GmbH
- siehe auch Spielbetriebsgesellschaft
- Haftungsbeschränkung (Gesellschafter haften nicht persönlich)
- eigene Rechtsfähigkeit der GmbH
- Besteuerung
- Bildung von Reserven
- Flexible Möglichkeiten bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
Nachteile, Risiken einer GmbH
- GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs; Buchführung; Bilanzierung
- Stammeinlage von mindestens 25.000,00 Euro
- Organisatorischer Aufwand bei Gründung und Änderungen; Beurkundung; Handelsregister etc.
- Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
- ggf. Haftung des Geschäftsführers mit Privatvermögen bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten
Gründung einer GmbH
Zur Gründung einer GmBH berät Sie die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer. Folgende Schritte sind u.a. erforderlich:
- Anfrage bei IHK hinsichtlich Firmennamen und Unternehmensgegenstand
- Gesellschaftsvertrag/-satzung
- Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH beinhaltet u.a. Regelungen zu:
- Namen und Sitz der Firma
- Gegenstand des Unternehmens
- Stammkapital und Einlagen
- Beginn und Dauer der Gesellschaft
- Geschäftsführung, Vertretung
- Gesellschafterversammlungen
- Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht
- Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
- Beirat
- Gründungsaufwand
- Notarielle Beurkundung
- Einzahlung des Stammkapitals
- Anmeldung der GmbH zum Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung beim Finanzamt