GmbH

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Allgemeines

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Eine GmbH wird häufig als Rechtsform für eine Spielbetriebsgesellschaft gewählt. Im Zuge der Modernisierung des GmbH-Rechts wurde eine Unternehmergesellschaft (UG), umgansprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet, als Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine GmbH mit geringerem Stammkapital.

Vorteile, Motive für die Gründung einer GmbH

  • siehe auch Spielbetriebsgesellschaft
  • Haftungsbeschränkung (Gesellschafter haften nicht persönlich)
  • eigene Rechtsfähigkeit der GmbH
  • Besteuerung
  • Bildung von Reserven
  • Flexible Möglichkeiten bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags

Nachteile, Risiken einer GmbH

  • GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs; Buchführung; Bilanzierung
  • Stammeinlage von mindestens 25.000,00 Euro
  • Organisatorischer Aufwand bei Gründung und Änderungen; Beurkundung; Handelsregister etc.
  • Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
  • ggf. Haftung des Geschäftsführers mit Privatvermögen bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten

Gründung einer GmbH

Zur Gründung einer GmBH berät Sie die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer. Folgende Schritte sind u.a. erforderlich:

  • Anfrage bei IHK hinsichtlich Firmennamen und Unternehmensgegenstand
  • Gesellschaftsvertrag/-satzung
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH beinhaltet u.a. Regelungen zu:
  • Namen und Sitz der Firma
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Stammkapital und Einlagen
  • Beginn und Dauer der Gesellschaft
  • Geschäftsführung, Vertretung
  • Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht
  • Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
  • Beirat
  • Gründungsaufwand
  • Notarielle Beurkundung
  • Einzahlung des Stammkapitals
  • Anmeldung der GmbH zum Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung beim Finanzamt

Musterverträge/Mustersatzungen

Weiterführende Links