GEMA: Unterschied zwischen den Versionen

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Der DOSB hat für seine Mitgliedsvereine einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Dieser garantiert u.a.:
Der DOSB hat für seine Mitgliedsvereine einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Dieser garantiert u.a.:
:* Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sportvereinen reduzierte Gebührensätze bei Musikaufführungen gewährt.
:* Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sportvereinen reduzierte Gebührensätze bei Musikaufführungen gewährt.
:* Durch die Zahlung eines Pauschalbetrag des DOSB an die GEMA sind bestimme Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung bereits abgegolten. Den Gesamtvertrag sowie die aktuelle Gebührentabelle stehen im [http://www.dosb.de/de/service/download-center/recht-steuern/ Download-Center des DOSB] zum Download bereit.
:* Durch die Zahlung eines Pauschalbetrag des DOSB an die GEMA sind bestimme Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung bereits abgegolten. Den Gesamtvertrag sowie die aktuelle Gebührentabelle stehen im [https://www.dosb.de/medien-service/recht-steuern/ Download-Center des DOSB] zum Download bereit.
Zu den bereits abgegoltenen Veranstaltungen zählen über 20 Veranstaltungstypen, die in der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag aufgezählt sind. Von besonderer Relevanz für Bundesliga-Vereine ist dabei Punkt (o):
Zu den bereits abgegoltenen Veranstaltungen zählen über 20 Veranstaltungstypen, die in der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag aufgezählt sind. Von besonderer Relevanz für Bundesliga-Vereine ist dabei Punkt (p):
: ''Musikalische Umrahmung bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.''
: ''Musikalische Umrahmung bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.''
Dieser Punkt kann insbesondere bei Spielen der 2. Bundesliga Anwendung finden.
Dieser Punkt kann insbesondere bei Spielen der 2. Bundesliga Anwendung finden.
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Im Übrigen gelten für Sportveranstaltungen insbesondere die Tarife gemäß Punkt II.4 b) und c) der aktuellen [http://www.dosb.de/de/service/download-center/recht-steuern/ GEMA-Tariftabelle]. Diese variieren je nach Art der Musikdarbietung und Anzahl der Zuschauer zwischen ca. 15,00 Euro un 450,00 Euro pro Veranstaltung.
Im Übrigen gelten für Sportveranstaltungen insbesondere die Tarife gemäß Punkt II.4 b) und c) der aktuellen [https://www.dosb.de/medien-service/recht-steuern/ GEMA-Tariftabelle]. Diese variieren je nach Art der Musikdarbietung und Anzahl der Zuschauer zwischen ca. 15,00 Euro un 450,00 Euro pro Veranstaltung.


==Anmeldung von Veranstaltungen==
==Anmeldung von Veranstaltungen==
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==Weiterführende Links==
==Weiterführende Links==
* [http://www.gema.de GEMA]
* [http://www.gema.de GEMA]
* [http://www.dosb.de/de/service/download-center/recht-steuern/ Download-Center des DOSB]
* [https://www.dosb.de/medien-service/recht-steuern/ Download-Center des DOSB]




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Version vom 27. August 2018, 15:10 Uhr

Allgemeines

Das Abspielen und die Aufführung von Musik bei öffentlichen Veranstalungen ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Aus den Gebühren, die die Musikveranstalter an die GEMA abführen, werden die Urheber der Musikstücke vergütet.

Gesamtvertrag des DOSB

Der DOSB hat für seine Mitgliedsvereine einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Dieser garantiert u.a.:

  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sportvereinen reduzierte Gebührensätze bei Musikaufführungen gewährt.
  • Durch die Zahlung eines Pauschalbetrag des DOSB an die GEMA sind bestimme Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung bereits abgegolten. Den Gesamtvertrag sowie die aktuelle Gebührentabelle stehen im Download-Center des DOSB zum Download bereit.

Zu den bereits abgegoltenen Veranstaltungen zählen über 20 Veranstaltungstypen, die in der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag aufgezählt sind. Von besonderer Relevanz für Bundesliga-Vereine ist dabei Punkt (p):

Musikalische Umrahmung bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.

Dieser Punkt kann insbesondere bei Spielen der 2. Bundesliga Anwendung finden.
Im Übrigen gelten für Sportveranstaltungen insbesondere die Tarife gemäß Punkt II.4 b) und c) der aktuellen GEMA-Tariftabelle. Diese variieren je nach Art der Musikdarbietung und Anzahl der Zuschauer zwischen ca. 15,00 Euro un 450,00 Euro pro Veranstaltung.

Anmeldung von Veranstaltungen

Veranstaltungen, die nicht über den Pauschalbetrag des DOSB abgegolten sind, müssen durch den Veranstalter bei der zusändigen Bezirksdirektion der GEMA angemeldet und abgerechnet werden.

Weiterführende Links