Ethik-Code

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Ethik Code für die Volleyball Bundesliga

Präambel

In einer sich rasant wandelnden, globalisierten Welt können Vereine und Verbände des deutschen Sports einen unverzichtbaren Beitrag zur demokratischen und nachhaltigen Entwicklung leisten. Dies erfordert verantwortliches Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität, Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie Partizipation und Einbindung als Prinzipien der Good Governance.
Die im nachfolgenden Ethik-Code definierten Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten und den Umgang miteinander innerhalb der Volleyball Bundesliga (VBL) und gegenüber Außenstehenden.
Der Ethik-Code ist für alle Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter sowie Mitglieder der VBL, deren beauftragten Spielbetriebsgesellschaften sowie Spieler, Trainer und Offizielle verbindlich.

Personenbezeichnungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im nachfolgenden Text allein männliche Personenbezeichnungen verwendet, doch gelten diese Formulierungen für weibliche und männliche Personen gleichermaßen.
Unter dem Oberbegriff Offizielle sind alle Offiziellen gemäß Internationaler Spielregeln (Trainer, Co-Trainer, Mannschaftsarzt, Physiotherapeut) wie auch Funktionsträger (z.B. Teammanager, Statistiker, Heimspielkoordinator, PR-Verantwortlicher, Courtpersonal, Geschäftsführer) der Vereine und ihrer beauftragten Spielbetriebsgesellschaften sowie die Offiziellen der VBL zu verstehen.
Unter dem Oberbegriff Schiedsrichter sind alle Mitglieder des Schiedsgerichts sowie Beobachter und Supervisor zu verstehen.

Unsere Allgemeinen Grundsätze


Abschnitt befindet sich in textlicher Abstimmung mit dem DVV.

Code of Conduct für ein faires Miteinander

Allgemeines

  • Die VBL, ihrer Mitglieder und alle Spieler, Trainer, Offizielle und Schiedsrichter bekennen sich zur Einhaltung der Spielregeln und zum Fairplay als wesentliche Elemente im Sport.
  • Spieler, Trainer und Offizielle sind sich bewusst, dass von allen Teilnehmern in den Bundesligen eine besondere Vorbildfunktion ausgeht, die auf den gesamten Sport abstrahlt.
  • Spieler, Trainer und Offizielle bedenken, dass ihr eigenes faires Verhalten maßgeblich Charakter und Atmosphäre eines Spiels prägen. Sie wissen, dass in erster Linie sie selbst – und nicht das Schiedsgericht, die Spielleitung oder die Verbandsgerichtsbarkeit - für die Einhaltung der Regeln und des Fair Play verantwortlich sind. Wenn dies gelingt, kann der Schiedsrichter mehr und mehr im Hintergrund bleiben und so seine Objektivität besser ins Spiel bringen.
  • Fairness bedeutet, nicht nur den Erfolg als Maßstab des eigenen Verhaltens zu sehen, sondern auch, auf einen – durchaus regelkonformen – Vorteil zu verzichten und dabei sogar einen Nachteil in Kauf zu nehmen.
  • Fair spielen heißt, sich auch dann sportlich korrekt zu verhalten, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
  • Fairness beinhaltet Chancengleichheit, Achtung vor der Person und der Gesundheit des Spielpartners.



Verhalten gegenüber Schiedsrichtern

  • Spieler, Trainer und Offizielle erkennen die Schiedsrichter als Teil des Spiels an, ohne die die Ausübung ihres Sports nicht möglich wäre. Sie verhalten sich auch dann fair, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.
  • Spieler, Trainer und Offizielle machen sich mit den Internationalen Volleyball-Spielregeln vertraut und informieren sich über aktuelle Regeländerungen und -auslegungen, auch wenn sie nicht im Besitz einer Schiedsrichterlizenz sind (Regel 20.1.1).
  • Spieler, Trainer und Offizielle erkennen die Entscheidungen der Schiedsrichter im sportlichen Geist widerspruchslos an (Regel 20.1.2).
  • Spieler, Trainer und Offizielle unterlassen Handlungen und Haltungen, die darauf abzielen, Entscheidungen der Schiedsrichter zu beeinflussen oder von der eigenen Mannschaft begangene Fehler zu vertuschen (Regel 20.1.3).
  • Spieler, Trainer und Offizielle verhalten sich im Geiste des Fair Play respektvoll und höflich gegenüber Schiedsrichtern, Offiziellen, Gegnern, Mitspielern und Zuschauern (Regel 20.2.1).
  • Spieler, Trainer und Offizielle unterstützen Schiedsrichter und bringen ihre Wertschätzung und Anerkennung der Schiedsrichterleistung zum Ausdruck, u. a. indem
    • sie Schiedsrichter gegenüber Kritik von Zuschauern in Schutz nehmen,
    • sie Akteure der eigenen Mannschaft zu fairem Verhalten auffordern,
    • sie strittige Schiedsrichterentscheidungen erklären,
    • sie jegliche Beeinflussung (Geschenke, unverhältnismäßige Gefälligkeiten u.a.) unterlassen.
  • Hallensprecher unterlassen während des Spiels jegliche kommentierenden Äußerungen zu Entscheidungen und zum Verhalten von Schiedsrichtern.
  • Spieler, Trainer und Offizielle unterlassen jegliche diffamierenden oder beleidigenden Äußerungen in der Öffentlichkeit, in den sozialen Medien oder direkt gegenüber Beteiligten über die Leistung von Schiedsrichtern.
  • Möchten Spieler, Trainer und Offizielle Kritik an der Schiedsrichterleistung vortragen, nutzen sie hierzu die Möglichkeit, binnen sieben Tagen nach dem Spiel eine schriftliche Stellungnahme an die Schiedsrichter-Einsatzleitung zu senden. In den ersten 48 Stunden nach dem Spiel verzichten Spieler, Trainer und Offizielle auf schriftliche Stellungnahmen, um ausreichend emotionalen Abstand zum Spiel zu gewinnen.
  • Vereine und Offizielle betreuen Schiedsrichter, u.a. indem
    • der Heimspielkoordinator die Schiedsrichter beim Eintreffen in der Spielhalle begrüßt und sie mit den örtlichen Gegebenheiten bekannt macht,
    • sie den Schiedsrichtern die Leistungen nach Maßgabe des Bundesligaleitfadens (Verpflegung, Parkplätze u.a.) zur Verfügung stellen.



Verhalten gegenüber Spielern, Trainern und Offiziellen

  • Spieler, Trainer und Offizielle verhalten sich im Geiste des Fair Play respektvoll und höflich gegenüber Offiziellen, Gegnern, Mitspielern und Zuschauern (Regel 20.2.1).
  • Zu einem respektvollen Verhalten zählen insbesondere, dass
    • die Spieler, Trainer und Offizielle der gegnerischen Mannschaft nach Spielende per Handschlag danken (Spielablaufprotokoll),
    • die Trainer unmittelbar vor dem Spiel einander per Handschlag ein gutes Spiel wünschen.
  • Spieler, Trainer und Offizielle unterlassen jegliche diffamierenden oder beleidigenden Äußerungen in der Öffentlichkeit, in den sozialen Medien oder direkt gegenüber Beteiligten über die gegnerische und eigene Mannschaft sowie Spieler.
  • Vereine und Offizielle betreuen Gastmannschaften, u.a. indem
    • der Heimspielkoordinator, Trainer und Offizielle die Verantwortlichen, den Trainer und die Offiziellen der gegnerischen Mannschaften beim Eintreffen in der Spielhalle begrüßen,
    • der Heimspielkoordinator die gegnerische Mannschaft mit den örtlichen Gegebenheiten bekannt macht,
    • den Verantwortlichen (z.B. Vorstand, Management) der gegnerischen Mannschaft Zutritt zum VIP-Raum und der VIP-Tribüne gewährt wird.



Selbstverständnis der Schiedsrichter

  • Schiedsrichter bedenken, dass Ihre Funktion nicht nur im Durchsetzen von Regeln besteht, sondern dass sie auch durch die Art Ihres persönlichen Auftretens und Handelns das Geschehen auf dem Sportplatz positiv beeinflussen können.
  • Schiedsrichter nutzen Sie den Interpretationsspielraum der Regelauslegung, um die Wettkampf-Atmosphäre zu entkrampfen. Sie versetzen Sie sich gedanklich immer wieder in die Lage der Spieler, um Wettkampfsituation und Sportlerpsyche angemessener und umfassender verstehen zu lernen.
  • Schiedsrichter zeichnen sich durch ihre Integrität, Unabhängigkeit, Objektivität und Fairness aus. Jedes Verhalten, das Zweifel hieran wecken kann, ist zu vermeiden.
  • Im Umgang mit Spielern, Trainern, Funktionären, Zuschauern und Medien vermeiden Schiedsrichter jedes Verhalten, das das Schiedsrichterwesen diskreditiert. Untereinander sind Schiedsrichter zu Kollegialität verpflichtet.
  • Schiedsrichter unterlassen alles, was zu Interessenkonflikten mit ihrer Schiedsrichtertätigkeit führen kann. Maßgeblich ist dabei nicht, ob es zu einer tatsächlichen Beeinflussung kommt, sondern ob ein derartiger Eindruck erweckt werden könnte. Im Fall eines tatsächlich auftretenden Interessenkonflikts hat der Schiedsrichter dies den zuständigen Stellen anzuzeigen.
  • Zu Interessenkonflikten für Schiedsrichter können insbesondere führen:
    • Geld- und Sachgeschenke,
    • unverhältnismäßige Gefälligkeiten, spezielle Behandlungen, Privilegien,
    • Beschäftigungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Vereinsmitgliedschaften oder persönliche Beziehungen zu Bundesligavereinen,
    • Teilnahme an Sportwetten oder Tippspielen der Bundesligen, unabhängig davon, ob diese legal oder illegal sind, ob Preise ausgelobt sind und ob sie selbst in die Spiele involviert sind.
  • Dies bezieht sich ebenso auch auf Familienangehörige des Schiedsrichters.
  • Schiedsrichter sind sich des professionellen Umfelds der Bundesligen und ihrer Vorbildfunktion in der Volleyball-Öffentlichkeit bewusst und leisten ihren Beitrag daran u.a. durch:
    • gepflegte Kleidung,
    • korrektes Auftreten gegenüber dem gesamten Umfeld des Spiels,
    • Unterlassen von Kommentaren zur sportlichen Leistung der Mannschaften, insbesondere auch in sozialen Medien,
    • Unterlassen von Diskussionen zu ihren Entscheidungen.



Selbstverständnis der Mitglieder


folgt

Code of Conduct für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


folgt

Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit


Abschnitt befindet sich in textlicher Abstimmung mit dem DVV.


Ahndung von Verstößen gegen den Ethik-Code

Verstöße gegen den Ethik-Code können gemäß Ziffer 13 Lizenzstatut geahndet werden.

Weiterführende Links