Eigenverwertungsrechte

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Allgemeines

Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen.

Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern

Themenfeld Verpflichtung im Rahmen der Eigenverwertung erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung nicht erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung
Verbreitungswege
Live-Berichterstattung
Nachverwertung: Bilder vom Spiel (Anpfiff zum ersten Satz bis Matchball)
Nachverwertung: Interviews, Bilder aus Pre-Game und Post-Game-Phase unbegrenzt möglich
Eigenproduktionen des Vereins
Signalübernahme vom GIP-/Vereins-Produktionssystem unbegrenzt möglich
Marketing VBL-Logo als Wasserzeichen Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien