Eigenverwertungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern der 1. und 2. Bundesliga Männer==
==Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern der 1. und 2. Bundesliga Männer==
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|Verbreitungswege
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Version vom 11. August 2021, 12:04 Uhr

Allgemeines

Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen.

Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern der 1. und 2. Bundesliga Frauen

Themenfeld Verpflichtung im Rahmen der Eigenverwertung erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung nicht erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung
Verbreitungswege nur auf Owned&Operated-Plattformen (O+O)* der Vereine sowie in dem Club-Channel (Free Content) auf der Sport1-Plattform
Live-Berichterstattung Live-Bilder von Pre-Match und Post-Match-Phase sind unbegrenzt möglich Live-Bilder von Spielen (erster Aufschlag bis Spielende) sind außerhalb der Sport1-Payverwertung nicht gestattet
Near-Live-Berichterstattung (beginnt ... und endet 60 Minuten nach dem Spielende) Verweis auf Sport1-Payverwertung pro Spiel bis zu 5 Near-Live-Clips mit einer Länge von jeweils bis zu 30 Sekunden
Nachverwertung: Bilder vom Spiel (erster Aufschlag bis Spielende) max. 10 Minuten pro Spiel / Plattform* möglich
Embargozeit: 60 Minuten nach Spielende
max. 30 Minuten pro Spiel / Plattform* möglich
Embargozeit: 24:00 Uhr des Spieltags
max. unbegrenzt möglich, jedoch keine Spiele in voller Länge
Embargozeit: 7 Tage nach Spielende
Nachverwertung: Interviews, Zuschauerbilder, Bilder aus Pre-Match und Post-Match-Phase unbegrenzt möglich
Eigenproduktionen des Vereins unbegrenzt möglich
Signalübernahme vom GIP-/Vereins-Produktionssystem unbegrenzt möglich, keine technischen Kosten
interne Nutzung (z.B. Scouting, nicht-öffentliche Veranstaltungen, Sponsorenpräsentationen unbegrenzt möglich
Nutzung zu Marketingszwecken von Vereinen und Sponsoren unbegrenzt möglich
Marketing VBL-Logo als Wasserzeichen Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien

Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern der 1. und 2. Bundesliga Männer

"| Themenfeld Verpflichtung im Rahmen der Eigenverwertung erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung nicht erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung
Verbreitungswege nur auf Owned&Operated-Plattformen (O+O)* der Vereine sowie in dem Club-Channel auf Sportdeutschland.tv
Live-Berichterstattung Live-Bilder von Pre-Match und Post-Match-Phase sind unbegrenzt möglich Live-Bilder von Spielen (erster Aufschlag bis Spielende) sind außerhalb der Sportddeutschland.tv und trops4-Verwertung nicht gestattet
Near-Live-Berichterstattung (beginnt ... und endet mit dem Spielende) Verweis auf SDTV/trops4-Verwertung pro Spiel bis zu 5 Near-Live-Clips mit einer Länge von jeweils bis zu 30 Sekunden
Nachverwertung: Bilder vom Spiel (erster Aufschlag bis Spielende) max. 60 Minuten pro Spiel / Plattform* möglich
Embargozeit: unmittelbar nach Spielende
Nachverwertung: Interviews, Zuschauerbilder, Bilder aus Pre-Match und Post-Match-Phase unbegrenzt möglich
Eigenproduktionen des Vereins unbegrenzt möglich
Signalübernahme vom GIP-/Vereins-Produktionssystem unbegrenzt möglich, keine technischen Kosten
interne Nutzung (z.B. Scouting, nicht-öffentliche Veranstaltungen, Sponsorenpräsentationen unbegrenzt möglich
Nutzung zu Marketingszwecken von Vereinen und Sponsoren unbegrenzt möglich
Marketing VBL-Logo als Wasserzeichen Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien

Begriffe und Klarstellungen

  • Owned Plattformen sind Medienplattformen wie z.B. Sender, Mobile-Apps und Webseiten, die der VBL, den VBL-Vereinen oder den Sponsoren gehören bzw. über die sie Kontrolle (im Sinne des Stimmrechts) verfügen.
  • Operated Platformen sind Medienplatformen wie z.B. Sender, Mobile-Apps und Webseiten oder Channels, die von der VBL, den VBL-Clubs oder den Sponsoren betrieben werden. Typische Verwertungen in diesem Sinne sind Embed-Player auf Medienplattformen Dritter oder die Auftritte der VBL, VBL-Sponsoren und VBL-Sponsoren auf Social-Media-Plattformen (z.B. Twitch, Youtube).
  • 10/30/u.a. Minuten pro Spiel / Plattform meint, dass
    • die Minuten pro Spiel auf unterschiedliche Inhalte aufgeteilt werden können,
    • die Minuten pro Spiel zudem auf jeder Plattform geteilt werden können.
    • Beispiele, was zulässig ist:
      • Es wird ein Beitrag in der Länge von 10 Minuten produziert. Der gleiche Beitrag wird auf Facebook, Youtube und Instgram geteilt.
      • Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von je 5 Minuten produziert. Ein Beitrag wird auf Facebook gezeilt, der andere wird auf Youtube geteilt.
      • Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von 7 und 3 Minuten produziert. Der 7-minütige Beitrag wird auf Facebook und Youtube geteilt, der 3-minütige Beitrag wird auf Facbeook und Instagram geteilt.
    • Beispiele, was nicht zulässig ist:
      • Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von 10 Minuten produziert. Beide Beiträge werden auf Facebook, Youtube und Instgram geteilt.