Eigenverwertungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklsuiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Vewertungen.
Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen.
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Version vom 11. August 2021, 12:12 Uhr

Allgemeines

Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen.

Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern

Themenfeld Verpflichtung im Rahmen der Eigenverwertung erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung nicht erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung
Verbreitungswege
Live-Berichterstattung
Nachverwertung: Bilder vom Spiel (Anpfiff zum ersten Satz bis Matchball)
Nachverwertung: Interviews, Bilder aus Pre-Game und Post-Game-Phase unbegrenzt möglich
Eigenproduktionen des Vereins
Signalübernahme vom GIP-/Vereins-Produktionssystem unbegrenzt möglich
Marketing VBL-Logo als Wasserzeichen Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien