Eigenverwertungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. August 2021, 12:12 Uhr
Allgemeines
Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen.
Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern
Themenfeld | Verpflichtung im Rahmen der Eigenverwertung | erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung | nicht erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung |
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Verbreitungswege | |||
Live-Berichterstattung | |||
Nachverwertung: Bilder vom Spiel (Anpfiff zum ersten Satz bis Matchball) | |||
Nachverwertung: Interviews, Bilder aus Pre-Game und Post-Game-Phase | unbegrenzt möglich | ||
Eigenproduktionen des Vereins | |||
Signalübernahme vom GIP-/Vereins-Produktionssystem | unbegrenzt möglich | ||
Marketing | VBL-Logo als Wasserzeichen | Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) | Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien |