DVV-Prüfzeichen
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Allgemeines
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Im Spielbetrieb der Bundesligen dürfen nur Artikel mit DVV-Prüfzeichen I sowie - bei Spielbällen - mit dem Zusatz "DVV Official" verwendet werden. Für die Zertifzierung ist der Materialprüfungsausschuss des DVV zuständig. Das Schiedsgericht kontrolliert die Prüfzeichen vor Spielbeginn und bestätigt diese im Spielberichtsbogen.
Das DVV-Prüfzeichen I ist zwingend vorgeschrieben für folgende Gegenstände: