Courtlayout

Aus VBL-Wiki
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Allgemeines

In den 1. Bundesligen gibt es ein verbindliches Courtlayout. Das aktuelle Dokument enthält ebenso die reservierten Flächen für einen Ligasponsor (abgetretene Werberechte) die freigehalten werden sollten. Nutzt die VBL die abgetretenen Werberechte nicht, ist der Verein zu eigenen Vermarktung berechtigt. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, in den entsprechenden Verträgen ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer erfolgreichen Vermarktung durch die VBL zu vereinbaren.

Auch in den 2. Bundesligen wird die Einhaltung des Courtlayouts der 1. Bundesligen schon jetzt dringend empfohlen. Nur so ist die angemessene (Re-) Präsentation der Marke Volleyball Bundesliga und eines eventuellen Ligasponsors möglich und ein einheitliches Bild in den Lizenzligen zu erkennen (Wiedererkennungswert). Die verpflichtende Umsetzung des vorgegebenen Courtlayouts in den 2. Bundesligen wird für die Saison 2016/17 angestrebt. Dies ist bei dem Vertragsabschluss mit neuen Sponsoren schon jetzt zu berücksichtigen. Das Courtlayout für die 2. Bundesligen finden Sie zum Runterladen als PDF unter: Medium:Courtlayout_2_BL.pdf

Datei:Courtlayout Mai2015.png
Zum Runterladen als PDF: Medium:Courtlayout_Saison2015_2016.pdf

Bei der Produktion von TV-Spielen muss außerdem die Handlungsanweisung zur TV-Infrastrukur berücksichtigt und umgesetzt werden.

Legende Courtlayout

zum Runterladen als PDF: Medium:Courtlayout_Legende2015_2016.pdf

Ordnungs- und Regelwerk