Bundesspielordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ziffer 8.5 und 8.7: Spielrechtsübergang und [[Spielrechtsübertragung]]
* Ziffer 8.5 und 8.7: Spielrechtsübergang und [[Spielrechtsübertragung]]
* Ziffer 8.8: [[Ausbildungskostenerstattung]]
* Ziffer 8.8: [[Ausbildungskostenerstattung]]
* Ziffer 10.3: Abstellung von Nationalspielern, Spielverlegungen
* Ziffer 16: Entscheidungen und Verstöße im Spielverkehr
* Ziffer 16: Entscheidungen und Verstöße im Spielverkehr
* Ziffer 17.3: Sperren
* Ziffer 17.3: Sperren

Version vom 8. Juli 2016, 09:54 Uhr

Allgemeines

Die Bundesspielordnung (BSO) regelt den Spielbetrieb von Volleyballmannschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Verbandstag bzw. Hauptausschuss des DVV beschlossen.

Seit Gründung als eigenständiger Ligaverband besitzt die VBL weitreichende Rechte, sich eigenständige, von der BSO abweichende Ordnungen und Regeln zu geben. Dies hat sie in Form des Lizenzstatuts getan. Die BSO hat daher für den Spielbetrieb der Lizenzligen nur nachgelagerte Relevanz.

Für den Bundesligaspielbetrieb sind insbesondere folgende Bereiche der BSO relevant:

Änderungschronik

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