Ausleihe

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Allgemeines

Im Gegensatz zu anderen Profiligen (Fussball, Handball) war das Prinzip der Ausleihe von Spielern lange Zeit im Ordnungswerk von VBL/DVV nicht verankert. Faktisch war die Ausleihe von Spielern aber schon immer möglich und wurde in 2018 auch politisch im Lizenzstatut#18 Ausleihe verankert.

Möglichkeiten der Ausleihe

Unter Berücksichtigung aller Vertrags- und Wechselbestimmungen ist es möglich,

  • (Fall A) dass ein Spieler für eine komplette Saison für einen anderen Verein spielt und dann wieder zu seinem Stammverein zurückkehrt,
  • (Fall B) dass ein Spieler von Saisonbeginn bis längstens zum 31.01. für einen anderen Verein spielt und dann ohne Wechselsperre zu seinem Stammverein zurückkehrt,
  • (Fall C) dass ein Spieler zunächst für seinen Stammverein spielt, vor dem 31.01. für die restliche Saison zu einem anderen Verein wechselt und in der kommenden Saison wieder zum Stammverein zurückkehrt.


Handling Fall A - Ausleihe für komplette Saison

Spieler spielt komplette Saison für einen anderen Verein und kehrt dann zum Stammverein zurück.

  • Stammverein A schließt einen Spielervertrag vom 01.07.2012 bis 30.06.2013
  • Verein B schließt einen Spielervertrag vom 01.07.2013 bis 30.06.2014
  • Stammverein A schließt einen weiteren Spielervertrag vom 01.07.2014 bis 30.06.2015


Handling Fall B - Ausleihe bis 30.01.

Spieler spielt bis 30.01. für einen anderen Verein und kehrt dann zum Stammverein zurück.

  • Stammverein A schließt einen Spielervertrag vom 01.07.2012 bis 30.06.2013
  • Verein B schließt mittels einen Spielervertrag vom 01.07.2013 bis 30.01.2014 und erteilt Freigabe zum Vereinswechsel zu Stammverein A ohne Wechselsperre zum 30.01.2014 (oder früher)
  • Stammverein A schließt einen weiteren Spielervertrag vom 31.01.2014 (oder früher) bis 30.06.2014


Handling Fall C - Ausleihe ab 31.01.

Spieler spielt bis 31.01. für Stammverein und wechselt dann zu anderem Verein, Rückkehr zum 01.07.

  • Stammverein A schließt einen Spielervertrag vom 01.07.2012 bis 30.06.2013
  • Stammverein A erteilt Freigabe zum Vereinswechsel zu Verein B ohne Wechselsperre zum 30.01.2013 (oder früher)
  • Verein B schließt einen Spielervertrag vom 31.01.2013 (oder früher) bis 30.06.2013
  • Stammverein A schließt einen weiteren Spielervertrag vom 01.07.2013 bis 30.06.2014


Keine Ausleihe möglich

Nicht möglich ist,

  • (Fall D) dass ein Spieler zunächst für seinen Stammverein spielt, dann ausgeliehen wird und dann innerhalb der gleichen Saison ohne Wechselsperre zu seinem Stammverein zurückkehrt,
  • (Fall E) dass ein Spieler nach dem 31.01. einem anderen Verein ausgeliehen wird.