Ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für Ausländer, die nicht aus der EU stammen und in der 1. Bundesliga spielen sollen, stellt die VBL eine s.g. [[Sportfachliche Qualifikation]] aus.
Für Ausländer, die nicht aus der EU stammen und in der 1. Bundesliga spielen sollen, stellt die VBL eine s.g. [[Sportfachliche Qualifikation]] aus.
Ab der Saison 2016/17 können die Schreiben zur sportfachlichen Qualifikation von den Vereinen selbst aufgerufen und gedruckt werden. Hierzu muss lediglich der betreffende Spieler auf der Mannschaftsmeldeliste (MML) stehen. Über den Aktionscontainer findet man den entsprechenden Button. Dieser ist nur bei denjenigen Spielern hinterlegt, bei denen die sportfachliche Qualifikation benötigt wird.   
Ab der Saison 2016/17 können die Schreiben zur sportfachlichen Qualifikation von den Vereinen selbst aufgerufen und gedruckt werden. Hierzu muss lediglich der betreffende Spieler auf der Mannschaftsmeldeliste (MML) stehen. Über den Aktionscontainer findet man den entsprechenden Button. Dieser ist nur bei denjenigen Spielern hinterlegt, bei denen die sportfachliche Qualifikation benötigt wird.   
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Mit Beantragung einer [[Spielerlizenz]] versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert.  
Mit Beantragung einer [[Spielerlizenz]] versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert.  

Version vom 25. Juli 2018, 15:13 Uhr

Allgemeines

Für in Deutschland lebende Ausländer gilt das deutsche Ausländergesetz. Demnach benötigt jeder Ausländer für den legalen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss dabei an einen Zweck - z.B. Erwerbstätigkeit (nur für die 1. BL) - gebunden sein und bedarf einer regelmäßigen Erneuerung, da sie zeitlich befristet ist. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise erfolgen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Für Ausländer, die nicht aus der EU stammen und in der 1. Bundesliga spielen sollen, stellt die VBL eine s.g. Sportfachliche Qualifikation aus. Ab der Saison 2016/17 können die Schreiben zur sportfachlichen Qualifikation von den Vereinen selbst aufgerufen und gedruckt werden. Hierzu muss lediglich der betreffende Spieler auf der Mannschaftsmeldeliste (MML) stehen. Über den Aktionscontainer findet man den entsprechenden Button. Dieser ist nur bei denjenigen Spielern hinterlegt, bei denen die sportfachliche Qualifikation benötigt wird.

Mit Beantragung einer Spielerlizenz versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert.

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