Ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Für in Deutschland lebende Ausländer gilt das deutsche Ausländergesetz. Demnach benötigt jeder Ausländer | Für in Deutschland lebende Ausländer gilt das deutsche Ausländergesetz. Demnach benötigt jeder Ausländer für den legalen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. | ||
Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss dabei an einen Zweck - z.B. Erwerbstätigkeit (nur für die 1. BL) - gebunden sein und bedarf einer regelmäßigen Erneuerung, da sie zeitlich befristet ist. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise erfolgen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. | Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss dabei an einen Zweck - z.B. Erwerbstätigkeit (nur für die 1. BL) - gebunden sein und bedarf einer regelmäßigen Erneuerung, da sie zeitlich befristet ist. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise erfolgen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. | ||
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Mit Beantragung einer [[Spielerlizenz]] versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert. | Mit Beantragung einer [[Spielerlizenz]] versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert. |
Version vom 19. September 2016, 16:39 Uhr
Allgemeines
Für in Deutschland lebende Ausländer gilt das deutsche Ausländergesetz. Demnach benötigt jeder Ausländer für den legalen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss dabei an einen Zweck - z.B. Erwerbstätigkeit (nur für die 1. BL) - gebunden sein und bedarf einer regelmäßigen Erneuerung, da sie zeitlich befristet ist. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise erfolgen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Für Ausländer, die nicht aus der EU stammen und in der 1. Bundesliga spielen sollen, stellt die VBL eine s.g. Sportfachliche Qualifikation aus.
Mit Beantragung einer Spielerlizenz versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert.