Ausbildungskostenerstattung

Aus VBL-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
ACHTUNG: Diese Regelung gilt ab dem 01.07.2012. Zur früheren Regelung siehe Ausbildungskostenerstattung (alt).

Allgemeines

Die Ausbildungskostenerstattung soll die Nachwuchsarbeit in den Ausbildungsvereinen und Bundesstützpunkten sowie den gezielten Übergang von jungen Athleten in die Lizenzligen und in die Dritten Ligen fördern. Diese Regelung soll insbesondere Vereine, die junge Spieler ausbilden, belohnen und schützen.

Bei der Ausbildungskostenerstattung handelt es sich nicht um eine Ablösesumme oder Transfergebühren!

Ordnungsbestimmungen

Die Ausbildungskostenerstattung ist in Anlage 8 der Bundesspielordnung (Ausbildungskostenerstattungs-Ordnung) geregelt. Es handelt sich dabei um ein komplexes Regelwerk, das auch zahlreiche Sondertatbestände enthält. Im Folgenden werden daher nur die "Regelfälle" aufgegriffen. Ab der Saison 2012/13 erfolgt die Koordinierung und Berechnung der AKE direkt durch die Volleyball Bundesliga, die alle beteiligten Vereine über Ihre Ansprüche bzw. Zahlungsverpflichtungen informiert.

Vier Säulen der AKE

Die AKE besteht aus vier Säulen:

  • Säule 1: Talententwicklungsprämie
  • Säule 2: Bundesstützpunktprämie
  • Säule 3: Ausbildungsprämie
  • Säule 4: Anteilige Erstattung von bereits gezahlten Ausbildungskosten


Ake Saeulen.jpeg


Tabellarische Übersicht

Ausbildung bei Wechsel in Säule 1
(Talent)
Säule 2
(BSP)
Säule 3 (Ausbildung) Max. gesamt
U16w
U17m
U17w
U18m
U18w
U19m
U19w
U20m
U20w
U21m
U21w
U22m
Verein 2. BL 500 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 1.400 €
1. BL 500 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 2.900 €
BSP DL (500 €) 750 € 750 €
2. BL (500 €) 1.250 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 150 € 2.900 €
1. BL (500 €) 1.500 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 400 € 5.900 €



Grundsätzliches

  • AKE ist nur fällig, solange ein Spieler der Altersklasse U23 angehört. (Stichtag für die Saison 2015/16 ist der 1.1.1994)
  • Es werden nur volle Ausbildungszeiträume (01.10. bis 30.04. innerhalb eines Spieljahrs) berücksichtigt.


Säule 1: Talententwicklungsprämie

  • Festbetrag von 500,00 Euro
  • Zu zahlen an den Ausbildungsvereine, für den der Spieler erstmalig spielberechtigt war.
  • Fällig bei Wechsel an Bundesstützpunkt oder erster Spielberechtigung in Bundesliga.
  • Ziel: Stärkung der Talentnester


Säule 2: Bundesstützpunktprämie

  1. Festbetrag zwischen 750 und 1.500 Euro (darin enthalten 500 Euro Talententwicklungsprämie)
  2. Zu zahlen an den Bundesstützpunkt, an dem der Spieler ausgebildet wurde.
  • Fällig bei Wechsel vom Bundesstützpunkt zu einem Bundesligaverein und Verein der Dritten Liga
  • Ziel: Sockelbetrag für BSP, unabhängig von Ausbildungsdauer.


Säule 3: Ausbildungsprämie

  • Staffelbetrag für Ausbildungszeiträume U16 bis U21 (Frauen) und U17 bis U22 (Männer) zwischen 150 Euro und 800 Euro pro Jahr.
  • Frühere und spätere Ausbildungszeiträume werden nicht berücksichtigt.
  • Betrag abhängig davon, wo Spieler ausgebildet wurde (Bundesstützpunkt oder Verein) und in welche Spielklasse er wechselt (1. oder 2. Bundesliga)
  • Zu zahlen an die Ausbildungsvereine, für den der Spieler im jeweiligen Ausbildungsverein spielberechtigt war.
  • Fällig bei erster Spielberechtigung in Bundesliga sowie Wechsel innerhalb der Bundesliga.
  • Ziel: Förderung der Ausbildungsvereine im Nachwuchsbereich, die systematische Talentförderung leisten. Einfache Berechnung der AKE anhand Tabelle, keine aufwendige prozentuale Verteilung der Gesamtsumme auf verschiedene Vorvereine.


Säule 4: Anteilige Erstattung von bereits gezahlten Ausbildungskosten

  • Wechselt ein Spieler, für den der abgebende Verein selbst Ausbildungskosten bezahlt hat, nach einem oder innerhalb des ersten Ausbildungszeitraums zu einem anderen Bundesligaverein, so erstattet der aufnehmende Verein dem abgebenden Verein dessen eigene Ausbildungszeit sowie anteilig die vom abgebenden Verein gezahlten Ausbildungskosten.



Abwicklung der AKE-Zahlungen

  • Bei der erstmaligen Beantragung einer Spielerlizenz müssen Verein und Spieler der VBL gegenüber Angaben zu den Ausbildungsvereinen machen (Vordruck B).
  • Die VBL errechnet bei Erstbeantragung einer Spielerlizenz sowie Wechseln innerhalb der Bundesligen die fälligen AKE und informiert den Bundesligaverein sowie die anspruchsberechtigten Ausbildungsvereine. Aufnehmende Vereine müssen keine eigenen Meldungen an die abgebenden Vereine machen.
  • Die Ausbildungsvereine stellen auf Grundlage der VBL-Informationen die Rechnung an Bundesligavereine.
  • Hierfür bietet die VBL eine Excel-Rechnungsvorlage an.


AKE-Rechner

  • Mit der Excel-Datei können Sie die fällige Ausbildungskostenerstattung für Spieler errechnen.


Fragen

  • Sie haben Fragen zur Ausbildungskostenerstattung. Dann wenden Sie sich bitte an das VBL-Center.

FAQ

1. Gibt es eine Übergangsregelung?

Eine Übergangsregelung gibt es nur für Spieler, die vor dem 01.07.2012 an einem Bundesstützpunkt gewechselt sind. Für sie gilt hinsichtlich der Berechnung der AKE und deren Verteilung auf die Vorvereine die alte Regelung (Ziffer 8.8 BSO).
Für alle anderen Spieler gibt es keine Übergangsregelung. Soweit die Fälligkeit der AKE dieser Spieler ab dem 01.07.2012 eintritt, gilt die neue AKE-Regelung.


Beispiele

Ake Beispiel1.jpeg


Ake Beispiel2.jpeg


Ake Beispiel3.jpeg


Ake Beispiel4.jpeg


Ake Beispiel5.jpeg


Ake Beispiel6.jpeg


Ake Beispiel7.jpeg


Ordnungs- und Regelwerk

Formulare und Arbeitshilfen zum Download