Arztlizenz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Knospe (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Knospe (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
* [[Lizenzstatut]] | * [[Lizenzstatut]] | ||
[[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Spielbetrieb]][[Kategorie: | [[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Spielbetrieb]][[Kategorie:J2019]] |
Version vom 5. August 2019, 17:01 Uhr
Allgemeines
Ein Arzt, der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen möchte, benötigt in der Bundesliga eine spezielle Bundesliga-Arztlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und unbeschränkt gültig. Die Bundesliga-Arztlizenz wird im VBL-SAMS beantragt.
Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:
- Personenstammdaten
- Foto
- Approbationsurkunde
Die Pflicht zum Ausdruck der Arztlizenz und deren Vorlage am Spieltag entfällt zukünftig. Zur Sichtkontrolle am Spieltag werden die Lizenzen über SAMS Score zur Verfügung gestellt.