Anti-Doping: Unterschied zwischen den Versionen

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;Welche Substanzen und Mittel sind verboten?
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:Die Liste der verbotenen Substanzen und Methorden wird regelmäßig aktualisiert. Die NADA veröffentlicht diese Liste im Internet in ihrer [http://www.nada.de/de/medizin/nadamed Medikamentendatenbank NADAmed]. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich selbst zu vergewissen, dass jedes Medikament, Nahrungsergänzungsmittel oder sonstiges Präperat, das er einnimmt, keine verbotenen Substanzen enthält. Im Zweifelsfall kann eine [http://www.nada.de/de/service-infos/downloads/formulare/ Medikamentenanfrage] an die NADA gerichtet werden.
:Die Liste der verbotenen Substanzen und Methorden wird regelmäßig aktualisiert. Die NADA veröffentlicht diese Liste im Internet in ihrer [http://www.nada.de/de/medizin/nadamed Medikamentendatenbank NADAmed]. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich selbst zu vergewissen, dass jedes Medikament, Nahrungsergänzungsmittel oder sonstiges Präperat, das er einnimmt, keine verbotenen Substanzen enthält. Im Zweifelsfall kann eine [https://www.nada.de/service-infos/downloads/ Medikamentenanfrage] an die NADA gerichtet werden.


;Wie verhalten sich Spieler, wenn sie ein Medikament, das auf der Verbotsliste steht, einnehmen?
;Wie verhalten sich Spieler, wenn sie ein Medikament, das auf der Verbotsliste steht, einnehmen?

Version vom 27. August 2018, 13:50 Uhr

Die VBL bekennt sich zu einem dopingfreien Sport. Alle Spieler und Trainer unterwerfen sich mit Lizenzbeantragung dem Anti-Doping-Regelwerk der NADA und WADA.

Maßnahmen der VBL

Athletenvereinbarung und Schiedsvereinbarung

Zusammen mit der Beantragung seiner Spielerlizenz muss ein Spieler die Athletenvereinbarung Anti-Doping und Schiedsvereinbarung Anti-Doping unterzeichnen. Er erkennt damit die Bestimmungen des WADA- und NADA-Codes an und unterwirft sich der Sportsschiedsgerichtsbarkeit.

Wettkampfkontrollen

Die Wettkampfkontrollen im Bundesligaspielbetrieb werden durch den DVV organisiert.

Prävention und Aufklärung

Die VBL informiert ihre Mitgliedsvereine und Lizenzspieler durch Newsletter, Aufklärungsmaterialien und Veranstaltungen zum Thema Anti-Doping.

Basisinformationen

Was ist Doping?
Als Doping gelten nicht nur die Einnahme verbotener Substanzen und die Anwendung verbotener leistungssteigender Methoden. Doping umfasst z.B. auch die versuchte Anwendung einer verbotenden Substanz, der Besitz und die Weitergabe von Substanzen und die Vertuschung oder Unterstützung von Doping. Auch die Umgeheung, Verweigerung oder Beeinflussung von Dopingkontrollen oder Verletzungen von Meldepflichten stellen Dopingvergehen dar.
Welche Substanzen und Mittel sind verboten?
Die Liste der verbotenen Substanzen und Methorden wird regelmäßig aktualisiert. Die NADA veröffentlicht diese Liste im Internet in ihrer Medikamentendatenbank NADAmed. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich selbst zu vergewissen, dass jedes Medikament, Nahrungsergänzungsmittel oder sonstiges Präperat, das er einnimmt, keine verbotenen Substanzen enthält. Im Zweifelsfall kann eine Medikamentenanfrage an die NADA gerichtet werden.
Wie verhalten sich Spieler, wenn sie ein Medikament, das auf der Verbotsliste steht, einnehmen?
Falls ein Spieler Medikamente zwingend benötigt, die eine verbotene Substanz enthalten, muss er vor deren Einnahme eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Das Antragsformular gibt es auf der Internetseite der NADA. Der Antrag ist direkt an die NADA zu richten.
Welche Spieler werden kontrolliert?
Dopingkontrollen umfassen Trainings- und Wettkampfkontrollen der Spieler im nationalen Testpool. Dies sind Bundeskaderathleten (A-Kader bis D/C-Kader). Ferner werden Wettkampfkontrollen im Bundesligaspielbetrieb durchgeführt. Über den Ablauf der Dopingkontrollen informiert eine Informationsbroschüre der NADA.
Unterliegen Spieler der Bundesliga auch den Meldepflichten (Aufenthaltsort/Erreichbarkeiten)?
Nein. Spieler, die nur in der Bundesliga spielen, unterliegen nicht den Meldepflichten. Den Meldepflichten unterliegen nur die Athleten des Registrierten Testpools (RTP) und Nationalen Testpools (NTP).
Wie werden Verstöße gegen das Anti-Doping-Regelwerk geahndet.
Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden mit Verwarnungen oder zeitlichen Sperren geahndet. Die Bestrafung richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Darüber hinaus können Wettkampfergebnisse für ungültig erklärt werden.

Weiterführende Informationen

Anti-Dopingprogramm der FIVB
http://www.fivb.org/EN/Medical/AntiDopingProgramme.asp
In Form neun kleiner Filmsequenzen auf englischer Sprache vermittelt die FIVB die wichtigsten Informationen über den neuen WADA-Code für Spieler und Verantwortliche.
NADA
http://www.nada.de
Auf der Internetseite der NADA finden sich alle Informationen rund um den Anti-Doping-Kampf. Dort gibt es auch die aktuellen Listen, Formulare und Broschüren zum Download.
Athleten-Pltafform
http://athleten.gemeinsam-gegen-doping.de/
Diese Internetplattform der NADA richtet sich insbesondere an (junge) Athleten.
Trainer-Plattform
http://trainer.gemeinsam-gegen-doping.de/
Die Trainer-Plattform der NADA vermittelt Basiswissen und Hintergrundinformationen speziell für Trainer.
Medikamentendatenbank NADAmed
http://www.nadamed.de
Die Medikamentendatenbank der NADA bietet Auskunft über die Dopingrelevenz von über 3.000 Substanzen und Medikamenten.
World Anti-Doping Agency (WADA)
http://www.wada-ama.org