1C-Bandenwerbung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mittels einer one-colour (1C) Verkleidung haben Vereine die Möglichkeit, Sponsoren in der 2. Reihe zu integrieren. Diese Bandenform kann zur Verkleidung von Geländern oder Wänden (z.B. durch nicht ausgefahrene Tribünen) genutzt werden, sollte durchgängig und einheitlich sein sowie aus festem Material bestehen.
Mittels einer one-colour (1C) Verkleidung haben Vereine die Möglichkeit, Sponsoren in der 2. Reihe zu integrieren. Diese Bandenform kann zur Verkleidung von Geländern oder Wänden (z.B. durch nicht ausgefahrene Tribünen) genutzt werden, sollte durchgängig und einheitlich sein sowie aus festem Material bestehen.
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1C-Bandenwerbung ist nur in Absprache und nach Genehmigung durch das VBL-Center zulässig. Hierzu reicht der Verein eine Skizze/Animation mit Angabe zu den Maßen und Material ein.
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Version vom 27. August 2018, 16:52 Uhr

Allgemeines

Mittels einer one-colour (1C) Verkleidung haben Vereine die Möglichkeit, Sponsoren in der 2. Reihe zu integrieren. Diese Bandenform kann zur Verkleidung von Geländern oder Wänden (z.B. durch nicht ausgefahrene Tribünen) genutzt werden, sollte durchgängig und einheitlich sein sowie aus festem Material bestehen.
1C-Bandenwerbung ist nur in Absprache und nach Genehmigung durch das VBL-Center zulässig. Hierzu reicht der Verein eine Skizze/Animation mit Angabe zu den Maßen und Material ein.

Gestaltung

Sponsoren oder Eigenwerbung können mit einem weißen Negativ-Logo auf einfarbigem VBL-blauen Hintergrund (siehe CD-Manual) oder alternativ auf schwarzem Hintergrund dargestellt werden. Auf einer Breite von mind. 3,00 – 3,40 m kann ein Sponsor dargestellt werden. Die Darstellung der Logos mit größerer Breite mit größeren (Einzel-)Abschnitten sind möglich. Die Breite der bedruckten Elemente auf einer Seite sollte einheitlich gewählt sein. Sobald auf einer Seite ein 1C-Element geplant ist, muss diese Seite (zur Not mit unbedruckten Elementen) vollständig mit dieser Verkleidung versehen werden. Für die VBL bzw. Sponsoren der VBL sind auf der Längsseite C 5 Meter mittig (oder wenn ein Mundloch vorhanden ist, jeweils rechts und links daneben 2,50 Meter) zur Verfügung zu stellen. Auf den Stirnseiten B+D wird eine Fläche von 3,40 Meter mittig freigehalten.

Beispiele

Beispielhafte Darstellungen sind hier als 3D-Darstellung hinterlegt: