Ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Version vom 18. Juni 2015, 07:24 Uhr
Allgemeines
Für in Deutschland lebende Ausländer gilt das deutsche Ausländergesetz. Demnach benötigt jeder Ausländer, für den legalen Aufenthalt in Deutschland, eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss dabei an einen Zweck - z.B. Erwerbstätigkeit (nur für die 1. BL) - gebunden sein und bedarf einer regelmäßigen Erneuerung, da sie zeitlich befristet ist. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Einreise erfolgen. Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Mit Beantragung einer Spielerlizenz versichert der Verein, dass für den Spieler eine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung über den Zeitraum der Laufzeit des Spielerlizenzvertrags existiert.