Unbedenklichkeitsbescheinigung Verwaltungsberufsgenossenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 1. August 2016, 09:46 Uhr

Allgemeines

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltungsberufsgenossenschaft erklärt, dass der Verein bei der VBG geführt wird und dass keine Beitragsrückstände vorliegen.

Antrag

Der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist an die Verwaltungsberufsgenossenschaft zu richten. Der Antrag kann telefonisch und formlos erfolgen.


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